Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
219
13
Verhandlung
Drucksache:
303/2018
GZ:
StU
Sitzungstermin:
25.10.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Sanierung Zuffenhausen 6 -Rot-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.10.2018, nicht öffentlich, Nr. 459
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.10.2018, öffentlich, Nr. 471
Verwaltungsausschuss vom 24.10.2018, öffentlich, Nr. 401
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 27.09.2018, GRDrs 303/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 25.10.2018 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 -Rot- beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 -Rot-, in Kraft getreten am 24.07.2003, sowie die Satzungen über die Erweiterungen des Sanierungsgebiets, in Kraft getreten am 30.06.2005 und 03.08.2006 (Veröffentlichung in Amtsblatt Nr. 31), werden aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 06.09.2018. Der Plan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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