Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
82
3
Verhandlung
Drucksache:
168/2011
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
26.05.2011
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
pö
Betreff:
Initiative Stuttgart bildet aus!
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 28.03.2011, öffentlich, Nr. 24
Ergebnis: Vertagung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 06.05.2011, öffentlich, Nr. 66
Ergebnis: Die GRDrsn 142/2011 und 168/2011 werden ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Die jeweils überarbeitete bzw. ergänzte Version soll am 25.05.2011 im Verwaltungsausschuss und am 26.05.2011 im Gemeinderat behandelt werden. Um den Zeitplan einhalten zu können, soll das Thema am 09.05.2011 im Jugendhilfeausschuss behandelt und ebenfalls ohne Votum in den Verwaltungsausschuss sowie den Gemeinderat verwiesen werden.
Jugendhilfeausschuss vom 09.05.2011, öffentlich, Nr. 40
Ergebnis: Der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen folgend, Verweisung ohne Votum an die nachfolgenden Gremien.
Verwaltungsausschuss vom 11.05.2011, öffentlich, Nr. 111
Ergebnis: Vertagung
Gemeinderat vom 12.05.2011, öffentlich, Nr. 70
Ergebnis: Zurückstellung
Verwaltungsausschuss vom 25.05.2011, öffentlich, Nr. 144
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 15.03.2011, GRDrs 168/2011, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Konzept einer "Stuttgarter Servicestelle Übergang in den Beruf" wird im Grundsatz zugestimmt.
2. Über die Finanzierung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.
OB
Dr. Schuster
lässt, nachdem seitens des Gemeinderats das Wort nicht gewünscht wird, über den Beschlussantrag der GRDrs 168/2011 einschließlich der im Verwaltungsausschuss mitbeschlossenen Maßgabe, entsprechend der Zusage von EBM Föll, dass zu den Themenfeldern Netzwerk/Verantwortungsgemeinschaft und Finanzierungsmöglichkeiten im September berichtet wird, abstimmen und stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
mit dieser Maßgabe einstimmig
wie beantragt.
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