Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
752/2011
GZ:
T
Sitzungstermin: 15.12.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2012
Änderungen der Satzungen:
- Hausgebührensatzung (HGS)
- Abfallwirtschaftssatzung (AfS)

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.12.2011, öffentlich, Nr. 562
Ergebnis: Der Ausschuss für Umwelt und Technik lehnt den Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Nr. 869/2011)
Der GRDrs 752/2011 wird einmütig zugestimmt.


Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 14.12.2011, öffentlich, Nr. 13
Ergebnis: Mehrheitliche Ablehnung (6 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen) des Antrags Nr. 869/2011 der CDU-Gemeinderatsfraktion.

Mehrheitliche Zustimmung zum Beschlussantrag der GRDrs 752/2011 (1 Stimmenthaltung).


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 29.11.2011, GRDrs 752/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 1. Januar 2012 wird zugestimmt (Anhang 4 zur Anlage 1):

1.1 Die Restabfallgebühren werden um durchschnittlich 3,09 % gesenkt. Der sich hier aus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Gesamtentlastung von rd. 1,4 Mio. €/Jahr wird zugestimmt.

1.2 Die Bioabfallgebühren bleiben gegenüber 2011 unverändert.

1.3 Die Gebühren für Großanfallstellen bleiben gegenüber 2011 unverändert.

1.4 Die Gebühr für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster bleibt gegenüber 2011 unverändert.

1.5 Die Gebühren für Behälteränderungen bei den 60l - 240l Behältern werden um 2,00 € von 28,00 € auf 30,00 € und bei den 1,1 cbm - Behältern um 2,00 € von 39,00 € auf 41,00 € erhöht.

1.6 Die Gebühren für Zusatzleerungen von Abfallbehältern wegen "Mehranfall" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von „Versäumnis“ werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht und die Gebühren für Zusatzleerungen in Folge von "Falschbefüllung" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht. Im Einzelnen wird auf den Anhang 4 zur Anlage 1 verwiesen.

1.7 Für das Aufstellen von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren nicht erhöht.

1.8 Die Gebühr für Expresssperrabfall bleibt gegenüber 2011 unverändert.

1.9 Die Gebühr für sonstige mineralische Abfälle Klasse I bleibt unverändert. Die Gebühr für mineralische Schlämme Klasse I bleibt unverändert.

Das Entgelt für die Entsorgung von Asbest bleibt unverändert. Die restlichen Entgelte der mineralischen Deponie Einöd bleiben unverändert.

1.10 Den der Gebühren- und Entgeltermittlung zugrunde liegenden Abschreibungssätzen entsprechend Anhang 5 zur Anlage 1 wird zugestimmt.

2. Der sich aus der gebührenrechtlichen Nachkalkulation 2010 der Abfallwirtschaft ergebende Überschuss von 7.009.320,20 € wird in dieser Höhe den Gebührenausgleichsrückstellungen zugeführt.

In die Abfallgebührenvorkalkulation 2012 werden Gebührenausgleichsrückstellungen aus Vorjahren in Höhe von 3.100.000,00 € einbezogen.

3. Ein Teilbetrag des sich aus der Nachkalkulation 2008 der mineralischen Deponie ergebende Gebührenüberschusses in Höhe von 49.279,30 € und die sich aus der Nachkalkulation 2010 ergebende Gebührenunterdeckung in Höhe von 529,30 € werden in die Vorkalkulation des Jahres 2012 einbezogen. Darüber hinaus ist für den Entgeltbereich eine Zuführung zu den zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von 19.753,89 € vorgesehen.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS - wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10) - AfS - wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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