Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 1515-01
GRDrs 626/2014
Stuttgart,
09/17/2014



2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart - Anhörung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.09.2014
30.09.2014
02.10.2014



Beschlußantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart folgende Stellungnahme abzugeben:

1. Vom Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes wird Kenntnis genommen.

2. Den Maßnahmen

M1 Tempolimits auf Steigungsstrecken
M2 Verkehrsverflüssigung auf der B14
M3 Parkraummanagement
M4 Ausbau der IVLZ
M5 Verbesserung im ÖPNV
M6 Einführung der Stuttgart Service Card
M7 Einführung des Jobtickets
M8 Förderung der Elektromobilität
M9 Öffentlichkeitsarbeit im ÖPNV Bereich

wird zugestimmt mit den Änderungen und Ergänzungen in Anlage 1.

3. Über die vom Regierungspräsidium Stuttgart vorgeschlagenen Maßnahmen hinaus wird das Land gebeten, nach § 47 Abs. 7 Bundesimmissionsschutzgesetz eine Rechtsverordnung zur kurzfristigen Reduzierung der Emissionen aus kleinen und mittleren Feuerungsanlagen für Festbrennstoffe zu erarbeiten und diesen Punkt als weitere Maßnahme in die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufzunehmen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die seit dem Jahr 2004 durchgeführten Immissionsmessungen an hoch belasteten Straßenabschnitten in Stuttgart zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoff-dioxid (NO2) nach wie vor überschritten werden. Seit Januar 2010 gelten zudem verschärfte Immissionsgrenzwerte für den Schadstoff NO2. Deshalb ist der Luftreinhalte-plan des Regierungspräsidiums Stuttgart für die Landeshauptstadt Stuttgart, der am 1.1.2006 in Kraft getreten ist und zuletzt im Jahr 2010 fortgeschrieben wurde, mit weitergehenden Luftreinhalteplanmaßnahmen erneut fortzuschreiben. In einem vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geschlossenen Vergleich vom 16.12.2013 hat sich das beklagte Land zudem verpflichtet, den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart um mindestens zwei Maßnahmen fortzuschreiben, die geeignet sind, die Überschreitung der Grenzwerte zu reduzieren und den Zeitraum einer Überschreitung so kurz wie möglich zu halten.

Hauptverursacher der überhöhten Schadstoffbelastungen ist der Straßenverkehr. Dies zeigen die Ursachenanalysen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). Daher sind primär straßenverkehrliche Maßnahmen zu ergreifen (§ 47 Abs. 4 S. 1 BImSchG).

Die Maßnahmen hat das Regierungspräsidium Stuttgart in enger Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Stuttgart erarbeitet.

Der Planentwurf lag vom 11. August bis 19. September 2014 öffentlich aus. Bis einschließlich 06.10.2014 kann zu dem Planentwurf gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart schriftlich Stellung genommen werden.

Im Rahmen dieser Auslegung äußert sich die Landeshauptstadt Stuttgart zu dem Planentwurf auf der Basis des Gemeinderatsbeschlusses dieser Gemeinderatsdrucksache.

Herr Regierungspräsident Johannes Schmalzl hat die Fraktionsvorsitzenden und Gruppierungen sowie Einzelstadträte/innen von der Fortschreibung des Luftreinhalteplans unterrichtet.

Der vollständige Text der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes kann unter www.rp-stuttgart.de heruntergeladen werden.


Finanzielle Auswirkungen

Für die von der Stadt zu finanzierenden Maßnahmen stehen teilweise bereits Mittel im Haushalt 2014/2015 zur Verfügung:

M1Tempolimits SteigungsstreckenGRDrs 673/2013 und Haushalt 2014/15
M2Verkehrsverflüssigung B 14GRDrs 304/2012
M3ParkraummanagementGRDrs 317/2013 und GRDrs 144/2014
M4Ausbau IVLZGRDrs 395/2013
M6Stuttgart Service Card GRDrs 277/2012
M7JobticketGRDrs 953/2013
M8ElektromobilitätGRDrs 196/2012

Darüber hinausgehende Mittel sind ggf. in den Haushaltsberatungen 2016/2017 durch Einzelbeschlüsse zu beantragen.


Beteiligte Stellen

Die Vorlage ist zwischen den Referaten StU, T, RSO und AK abgestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Fritz Kuhn
Oberbürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Maßnahmenübersicht
3. Detailbeschreibung der Maßnahmen (Auszug aus dem Entwurf)








Stand: 01.07.2014

b) Konzept für die Umsetzungsstufe 2 (01.06.2016)
Die Umsetzungsstufe 2 soll ebenfalls ausschließlich die Stadtbezirke Süd, Mitte und Nord einbeziehen. Für die Detailplanung der 2. Umsetzungsstufe wird vorgeschlagen, zunächst die Ausweitung des PRM nach dem Vorbild des Stuttgarter Westens in den Stadtbezirken Süd in S 5 und S 6 und Nord in N 4 und N 7 vorzubereiten. Gleichzeitig wird eine Regelung für das Gebiet M 4 in der Stadtmitte erarbeitet. Das Teilgebiet M 1 (Europaviertel) wird in diesem Zusammenhang neu diskutiert.

c) Konzept für die Umsetzungsstufe 3 (ab 01.11.2017)
Die Einführung des PRM in den Stadtbezirken Ost und Bad Cannstatt ist – wie in der GRDrs 317/2013 beschrieben – für den 01.11.2017 vorgesehen.

ca) Stuttgart-Ost (ab 01.11.2017)
Die Untersuchung der Parkraumsituation zeigt einen unterschiedlichen Parkdruck im Stadtbezirk. Nachdem die bestehenden Bewohnerparkregelungen durch das Parkraummanagement ersetzt werden sollen, wird die Umsetzung von zunächst vier Teilgebieten (O2, O4, O7 und O8) vorgeschlagen. Die Gebiete O2 und O4 beinhalten bereits bestehende Regelungen.

Es ist möglich, dass durch Verdrängungen über die vorgeschlagenen Gebiete hinaus ein Parkraummanagement nach der Realisierung erforderlich wird. Dies betrifft die Bereiche östlich von O7 und O8 und das Teilgebiet O5. Damit wird das Parkraummanagement Gebiet in Stuttgart-Ost wie folgt umgrenzt: Im Westen entlang der Gebührenzone City und der Cannstatter Straße, im Osten entlang der Ostendstraße und im Süden entlang der Heidehofstraße.

Ein Vorschlag für die Teilgebietseinteilung in Stuttgart-Ost ist in Abbildung 1 dargestellt.

Hinweis: Diese Abbildung fehlt; Satz streichen oder Abbildung mit Nr. 6 ergänzen.

cb) Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.11.2017)
Die Untersuchung der Parkraumsituation zeigt einen unterschiedlichen Parkdruck im Stadtbezirk. Es sind nicht durchgängig Bereiche nachweisbar, in denen ein erheblicher Parkdruck vorhanden ist. Eventuell werden zunächst vier Teilgebiete (Ca2–4 und Ca6) für eine Umsetzung in Frage kommen, die wie folgt umgrenzt wären: Die Altstadt Bad Cannstatt, im Süden die Bahnlinie bzw. Deckerstraße, im Osten die Augsburger Straße und im Norden der Kurpark. Da nicht alle Bezirke gleichzeitig angegangen und umgesetzt werden können, wird der Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt in der 3. Umsetzungsstufe berücksichtigt.

Für alle anderen Teilgebiete gelten die gleichen Ziele und Regelungen wie sie bereits im Stuttgarter Westen erfolgreich umgesetzt sind. Aus Sicht der Luftreinhaltung ist die Verringerung des Parksuchverkehrs das entscheidende Kriterium, da dadurch tatsächliche Fahrleistung durch Individualverkehr in der hoch belasteten Innenstadt reduziert wird und damit die Emissionen von Luftschadstoffen verringert werden.

Zusammen mit der Information über das Parkraummanagement soll für die Nutzung anderer Verkehrsmittel, die Einführung des Jobtickets für ansässige Firmen, die Nutzung von Carsharing, die Angebote für den Radverkehr usw. geworben werden.
Schon bei der Einführung des Systems in Stuttgart-West hat der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) hier aktiv und erfolgreich mitgewirkt.

M 4 Weiterer Ausbau der Integrierten Verkehrsleitzentrale Stuttgart (IVLZ) bis spätestens 01.06.2015 01.10.2015

Die Stadt Stuttgart wird die Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) weiter stufenweise ausbauen und deren Möglichkeiten in zeitlicher und technischer Hinsicht erweitern. Der Ausbau soll bis spätestens 01.10.2015 abgeschlossen sein.

Inhaltlich werden zunächst durch Einstellung neuen Personals die Betriebszeiten verlängert, um auch in den Tagesrandzeiten und an Sonntagen zur Verbesserung des Verkehrsflusses eingreifen zu können. In technischer Hinsicht wird auch in den verkehrlich hochbelasteten Bereichen Vaihingen und Möhringen ein Messstellen- und Kameranetz installiert, so dass die IVLZ künftig auch in diesem Bereich steuernd eingreifen kann. Dieser Ausbau soll bis spätestens 01.10.2015 abgeschlossen sein.

Ziel für die Luftreinhaltung ist die Verhinderung von Staus und die rechtzeitige Auflösung von Verkehrsbehinderungen zur Reduzierung der dadurch entstehenden Verkehrsemissionen. Bei Staus und Behinderungen auf den Autobahnen BAB A 8 und BAB A 831 werden die Ortsdurchfahrten von Stuttgart-Möhringen und Stuttgart-Vaihingen durch Stauausweichverkehre belastet und der Verkehr dadurch insgesamt bis weit in die umliegenden Wohnbebauungen verdrängt. Dem gilt es durch verkehrslenkende Maßnahmen entgegenzuwirken.

M 5 Verbesserungen im ÖPNV

M 5.1 Ausbau der Stadtbahnlinie U 12 von der Haltestelle Hallschlag bis ins Neckartal nach Stuttgart-Mühlhausen, Anbindung des A-1-Areals im Zuge des Bahnprojektes Stuttgart 21 und Verlängerung von der Haltestelle SSB-Zentrum über das Gewerbegebiet Wallgraben bis Stuttgart-Dürrlewang bis 31.12.2016

Die Stadtbahnlinie U12 wurde im September 2013 auf einem ersten Teilabschnitt bis zum Stuttgarter Stadtteil Hallschlag in Betrieb genommen (Baukosten 25 Mio. Euro) und wird von dort bis Ende 2016 ins Neckartal bis an die bestehende Stadtbahnstrecke verlängert. Weiterhin wird die U12 unter der neuen Stadtbibliothek hindurch durch das A1-Areal geführt, so dass bis Ende 2016 die U12-Züge in Doppeltraktion bis Remseck verkehren. Dadurch verdoppelt sich das Platzangebot auf dieser Strecke und die Reisezeit in die Innenstadt verkürzt sich um 5 Minuten. Insgesamt 170 Mio. Euro werden für diese beiden Abschnitte der U12 investiert. Laut Berechnungen der SSB im Rahmen der Standardisierten Bewertung werden durch die genannten U12-Maßnahmen täglich 7.700 Personenfahrten vom MIV zum ÖPNV verlagert. Gleichzeitig baut die SSB am südlichen Ende die Verlängerung der U12 durch das Gewerbegebiet Wallgraben nach Dürrlewang. Auch diese Maßnahme kostet rund 25 Mio. Euro und wird 2016 fertig gestellt. Durch die zentrale Erschließung des größten Stuttgarter Gewerbegebietes und die Erschließung des Wohngebietes Dürrlewang werden nach den Berechnungen der SSB weitere 1.500 Fahrten pro Tag vom MIV zum ÖPNV verlagert.

M 5.2 Ausbau der Stadtbahnlinie U 6 vom Fasanenhof bis zum Flughafen Stuttgart mit Anbindung der Messe Stuttgart bis 31.12.2018

Die SSB hat im Jahr 2010 den 1. Teilabschnitt der U6 von Möhringen bis zum Fasanenhof für knapp 70 Mio. Euro in Betrieb genommen. Bis Ende 2018 soll auch der zweite Teilabschnitt der U6 bis zum Flughafen für weitere 70 Mio. Euro gebaut sein. Durch diese Gesamtmaßnahme werden nach Prognosen 8850 Fahrten pro Tag vom MIV zum ÖPNV verlagert. An Tagen mit Publikumsmessen sind es weitere 1150 Fahrten.

M 6 Einführung der „Stuttgart Service Card“ ab dem 01.01.2015

Die Stadt Stuttgart wird ab Anfang 2015 die „Stuttgart Service Card“ einführen. Hieran arbeitet seit Anfang 2013 ein Konsortium unter Führung der SSB im Rahmen des Bundesprogramms „Schaufenster Elektromobilität“.
Mit der Karte und einer Internet-Plattform wird ein einfacher Zugang zum ÖPNV und vielen Mobilitätsdienstleistungen wie z.B. (e-)Car- und Bike-Sharing geschaffen. Die Karte ermöglicht auch die Nutzung von kommunalen Dienstleistungen (z. B. Bäder- und Bibliotheken) und bietet eine Bezahl- und Bonusfunktion. Eines der Ziele ist, dass auch heutige Nichtnutzer den Zugang zum Umweltverbund (Fahrrad, ÖPNV, Carsharing etc.) in der Tasche haben. Die intermodale Auskunfts- und Buchungsplattform unterstützt den Kunden bei der Wahl eines möglichst nachhaltigen Verkehrsmittels. Im Ergebnis soll so eine Verlagerung von Fahrten vom Individualverkehr auf den ÖPNV und ergänzende elektromobile Sharingangebote in erheblichem Umfang erreicht werden.

M 7 Einführung des „Jobtickets“

M 7.1 Die Landeshauptstadt Stuttgart führt ab 01.04.2014 das sog. „Jobticket“ ein, bei dem ein finanzieller Beitrag von der Landeshauptstadt als Arbeitgeber geleistet wird - bereits eingeführt.

Die Stadt Stuttgart führt ab dem 01.04.2014 für Ihre Mitarbeiter ein „Jobticket“ ein. Ziel ist, noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu zu bewegen, den Weg zur Arbeit mit dem ÖPNV zurückzulegen.

Inhaltlich bedeutet dies, dass die Stadt Stuttgart für ihre Mitarbeiter einen deutlichen Anteil der Kosten für die Nutzung des ÖPNV übernehmen wird. Für ein Monatsticket im Stadtgebiet Stuttgart (Zonen 10 und 20) wird den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beispielsweise ein Eigenanteil von lediglich 30 € verbleiben. Für Monatstickets über mehr als 2 Zonen gibt es gestaffelte Tarife, durchschnittlich beträgt der städtische Zuschuss 27 €.




M 7.2 Private Arbeitgeber im Stadtgebiet Stuttgart erhalten ab dem 01.04.2014 für ihre Beschäftigten bei Bezuschussung durch den Arbeitsgeber ein vom VVS zusätzlich vergünstigtes Jobticket - bereits eingeführt.

Im Bereich der privaten Arbeitgeber wird der VVS ab dem 01.04.2014 auf einen Zuschuss eines Arbeitgebers aus dem Stadtgebiet Stuttgarts von 10 € auf das Monatsticket eines Arbeitnehmers eine weitere Vergünstigung von 10 % des Gesamtpreises gewähren. Dies stellt eine Verdoppelung des Rabatts für das reguläre Jedermann-Jahres-Ticket dar. Bereits jetzt haben ca. 110 Firmen Interesse an dem Modell gezeigt bzw. sind bereits verbindlich eingestiegen.

M 8 Förderung der Elektromobilität

Im Bereich der Elektromobilität sind sowohl die Umrüstung Umstellung kommunaler und landeseigener Fahrzeuge auf Elektrofahrzeuge, die Neubeschaffung von Elektrofahrzeugen als auch gezielte Vorteile für Fahrzeugführer mit Elektrofahrzeugen zu fördern. Die Umstellung öffentlicher Einrichtungen auf Elektromobilität hat Vorbildcharakter und motiviert auch private Fahrzeughalter zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen.

M 8.1 Förderung und Neubeschaffung von kommunalen Elektrofahrzeugen der Landeshauptstadt Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart sorgt für einen verstärkten Einsatz von Elektrofahrzeugen in der städtischen Flotte. Darüber hinaus unterstützt sie beim Ausbau einer stadtweiten Ladeinfrastruktur.

M 8.2 Förderung und Neubeschaffung von landeseigenen Elektrofahrzeugen des Landes Baden-Württemberg

Im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität II werden bis zum Jahr 2015 verstärkt Elektrofahrzeuge für den Landesfuhrpark beschafft [7]. Gleichzeitig wird die Förderung des Aufbaus einer Ladeinfrastruktur in der Region Stuttgart, die Elektro- und Hybridbusförderung im ÖPNV, sowie der Aufbau von Verleih- und Abstellstationen von Fahrrädern mit Elektromotor (Pedelecs) an Bahnhaltestationen vorangetrieben.

M 8.3 Gezielte Vorteile für Elektrofahrzeuge: Privilegiertes Parken

Durch gezielte Vorteile für Elektrofahrzeuge wie privilegiertes Parken können weitere Anreize zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen geschaffen werden. Bereits seit 01. November 2012 befristet bis 31. Dezember 2014 ist kostenfreies Parken von vollelektrischen Fahrzeugen auf städtisch bewirtschafteten Parkplätzen in Stuttgart versuchsweise möglich. Diese Regelung ist zu verlängern.

Wohl wissend, dass das Problem von Abrieb und Aufwirbelung von Feinstaub auch bei Elektrofahrzeugen bestehen bleibt, wäre zumindest bei den motorseitigen Dieselpartikel-emissionen als besonders gesundheitsschädlicher Anteil des PM10-Feinstaubs sowie beim NO2-Problem - unter der Voraussetzung von erneuerbar erzeugtem Strom - eine Entlastung gegeben.

Weitere gezielte Vorteile wie privilegierte Einfahrt sowie Nutzung bestimmter Straßen bzw. Spuren wären zu prüfen, um die Anreize zur Beschaffung und Nutzung von Elektrofahrzeugen zu verstärken.

M 9 Öffentlichkeitsarbeit

Die Zielgruppe der Jugendlichen ist mobiler als je zuvor. Bereits seit dem laufenden Schuljahr gilt das Scool-Abo für Schüler ganztägig im gesamten VVS-Netz, eine Beschränkung auf bestimmte Zonen gibt es nicht mehr. Für Schüler außerhalb allgemeinbildender Schulen und Auszubildende wird voraussichtlich bis zum Jahr 2016 ein neues Tarifprodukt entwickelt, das ebenfalls zu günstigen Konditionen und mit einfachem Zugang eine möglichst weitreichende Mobilität im VVS-Netz ermöglichen soll. Damit soll sowohl der Ausbildungsverkehr an den ÖPNV gebunden werden als auch der ÖPNV so positiv besetzt werden, dass diese junge Zielgruppe auch im anschließenden Berufsleben gerne weiter den ÖPNV nutzt.

Das ÖPNV-Angebot der SSB wird in den nächsten Jahren mit einer stringent angelegten Vorteilskommunikation beworben. Dabei werden wesentliche Leistungsmerkmale in der Kommunikation in den Vordergrund gestellt, die für den potenziellen Kunden entscheidend sind, wenn er sich für ein Verkehrsmittel entscheidet. Erste Auswertungen belegen, dass durch eine solche Kommunikation sowohl die Kenntnis der potenziellen Kunden über ÖPNV-Leistungsmerkmale verbessert als auch die Bereitschaft zur ÖPNV-Nutzung erhöht werden kann.




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