Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AK 0322-05
GRDrs
150/2017
Stuttgart,
07/11/2017
Jugendratswahlen 2018
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.07.2017
26.07.2017
26.07.2017
Beschlußantrag:
1. Der turnusgemäßen Wahl und Bildung von Jugendräten und der Einrichtung von offenen Beteiligungsformen im Jahr 2018 in allen Stadtbezirken wird zugestimmt.
2. Der Neufassung der Rahmenbedingungen (Anlage 2) wird zugestimmt.
3. Von der Notwendigkeit, für die laufende Arbeit der Jugendbeteiligungsformen in den bis zu 19 Bezirken jährlich 79.700 Euro im Teilhaushalt 100 (Haupt- und Personalamt) bei Kostenart 44310000 bereitzustellen, wird Kenntnis genommen. Über die Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen abschließend entschieden.
4. Für die Vorbereitung und Durchführung der Jugendratswahlen 2018 in den Stadtbezirken, in denen sich nach Ablauf der Anmeldefrist ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten beworben haben, werden max. 80.000 Euro im Teilhaushalt 120 (Statistisches Amt) bereitgestellt, davon 30.000 Euro im HH-Jahr 2017 und 50.000 Euro im HH-Jahr 2018.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die 12. Wahl der Jugendräte soll im Februar 2018 stattfinden. In den Stadtbezirken, in denen aufgrund nicht ausreichender Kandidatenzahl keine Wahl durchgeführt werden kann, sollen Projektgruppen und ggf. offene Beteiligungsformen angeboten werden.
Finanzielle Auswirkungen
Im Doppelhaushalt 2018/2019 werden nachstehende Mittel benötigt:
Statistisches Amt:
Für die Vorbereitung und Durchführung der Jugendratswahlen in allen Stadtbezirken werden im Teilhaushalt 120 max. 80.000 Euro bereitgestellt. 30.000 Euro davon werden im Jahr 2017 und 50.000 Euro in 2018 benötigt.
Haupt- und Personalamt:
Für die laufende Arbeit der Jugendbeteiligung werden im kommenden Haushalt 79.700 Euro pro Jahr berücksichtigt.
Beteiligte Stellen
Ref. SOS
Ref. JB
Ref. WFB
Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Rückblick Jugendratswahl 2016 und Ausblick 2018
Anlage 2: Akualisierte Rahmenbedingungen
Anlage 3: Gegenüberstellung der Rahmenbedingungen 2015/2017
Anlage 4: Aktuelle Sitzzahlen
1.
Rückblick Jugendratswahl 2016
Nach Ablauf der fünfwöchigen Anmeldefrist am 30. Oktober 2015 gab es in den 15 Stadtbezirken Bad Cannstatt, Möhringen, Mühlhausen, Münster, Vaihingen, Weilimdorf, Zuffenhausen, den vier Oberen Neckarvororten (Hedelfingen, Obertürkheim, Untertürkheim, Wangen) sowie den Innenstadtbezirken Nord, Ost, Süd und West ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten, um dort eine Wahl durchzuführen. Dagegen gab es zu wenig Anmeldungen in den acht Stadtbezirken Botnang, Degerloch, Feuerbach, Plieningen und Birkach, Sillenbuch, Stammheim sowie in Mitte. In den Stadtbezirken ohne eine ausreichende Bewerberzahl wurde den Kandidatinnen und Kandidaten zeitnah die Gründung einer Projektgruppe angeboten. Damit erhöhte sich die Anzahl der gewählten Jugendratsgremien gegenüber der Wahl 2014 um ein Gremium auf insgesamt zwölf.
Insgesamt meldeten sich 318 Kandidatinnen und Kandidaten an. Das waren 17 Anmeldungen mehr als zur Wahl 2014. Die Anzahl der Anmeldungen in den einzelnen Stadtbezirken unterschied sich dabei sehr stark. So gab es in den Stadtbezirken Botnang und Feuerbach lediglich vier Bewerberinnen und Bewerber, während Süd mit 40 Anmeldungen die Höchstzahl erreichte. Von der Möglichkeit der Online-Anmeldung haben insgesamt 111 (34,9 %) der Bewerberinnen und Bewerber Gebrauch gemacht.
Vom 18. Januar bis zum 5. Februar 2016 wurden insgesamt 162 Jugendräte neu gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 29,0 %, das heißt 1,5 % weniger als bei der Rekordbeteiligung im Jahr 2014. Somit ist dies die zweithöchste Wahlbeteiligung seit Beginn der Jugendratswahlen 1995.
Inzwischen bewährt hat sich bei den Jugendräten die Stellvertreterregelung, die seit 2014 angewandt wird. Somit hatten 94 Jugendliche, die nicht direkt in den jeweiligen Jugendrat gewählt wurden, von Beginn an die Möglichkeit, im Jugendrat mitzuarbeiten.
2.
Laufende Amtszeit
Jugendräte
Die Jugendräte werden in der Regel nach der Konstituierung über Teamfindungs- und Qualifizierungsseminare an ihre Tätigkeit herangeführt. Sinn und Zweck ist es, eine arbeitsfähige Gruppe zu bilden, die gemeinsam die Interessen der Jugendlichen im Stadtbezirk vertritt. Während der Amtszeit werden die Jugendräte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksämter, der Inneren Stadtbezirke sowie von den angebundenen Jugendhäusern begleitet und unterstützt. Innerhalb der Gremien gibt es teilweise eine hohe Fluktuation, da viele Jugendliche mitten in der Amtszeit die Schule und somit ihr Engagement im Jugendrat beenden. Durch die Stellvertreterregelung kann die Fluktuation zumindest in den kandidatenreichen Wahlbezirken reibungslos kompensiert werden. Diesbezüglich ist es erfreulich, dass alle Jugendräte bis jetzt arbeitsfähig und dabei sehr produktiv sind.
Projektgruppen
In den Stadtbezirken Botnang, Mitte, Plieningen und Birkach und Sillenbuch sind Projektgruppen entstanden und bis jetzt aktiv. In Stammheim lassen die Projektgruppenmitglieder nach regelmäßigen Treffen und Aktionen in Absprache mit dem Bezirksamt ihre Tätigkeiten ruhen, um bei Bedarf wieder aktiv zu werden. In Degerloch und Feuerbach kam es leider nicht zur Gründung einer Projektgruppe. Die Projektgruppen werden seitens der Verwaltung und der Jugendhäuser im gleichen Maße unterstützt wie die Jugendräte.
Um das Engagement der Projektgruppenmitglieder stärker zu fördern und entsprechend zu würdigen, werden diese nach Entscheidung des Gemeinderats (vgl. GRDrs. 699/2016) zukünftig ebenso Sitzungsgeld wie die gewählten Jugendräte erhalten. Damit wurde einer Forderung aus dem Antrag JR 1/2016 des AK Stuttgarter Jugendrat entsprochen.
AK Stuttgarter Jugendrat (AKJ)
Der AKJ setzt sich aus den Delegierten der Bezirksjugendräte und aus den Vertreterinnen und Vertretern der Projektgruppen zusammen. Gemeinsam behandeln sie gesamtstädtische Themen bzw. Anliegen aus den Bezirken, die sich stadtweit auswirken. Der AKJ stellt aus diesen Themen Anträge und Anfragen an die Verwaltung. Die Jugendlichen im AKJ engagieren sich überdurchschnittlich, sowohl im Stadtbezirk als auch auf gesamtstädtischer Ebene. Inzwischen haben sich die Aufgaben für diese Jugendlichen erheblich erweitert, in dem Vertreterinnen und Vertreter regelmäßig in folgende Gremien entsandt werden:
1. ein Vertreter in den Jugendhilfeausschuss
2. zwei Vertreter in die Sitzungen des Gemeinderats
3. Vertreter in den Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg
4. zwei Vertreter in den Fahrgastbeirat der VVS GmbH
5. zwei Vertreter sind jährlich in das Vergabeverfahren des städtischen „Projektmittelfonds Zukunft der Jugend“ eingebunden
6. ein Vertreter in das Kuratorium des Fördervereins Kinderfreundliches Stuttgart e.V.
7. zwei Vertreter in den Fachbeirat Energiekonzept/Masterplan Klimaschutz
8. ggf. Vertreter in weiteren Gremien
Zusätzlich ist eine Beteiligung des AKJ beim Programm „Mein Ding!“ vorgesehen, bei dem Jugendliche eine finanzielle Förderung für ihre Projekte beantragen können. Das Förderprogramm ist Teil des Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“. Mit der Durchführung wurde die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH beauftragt.
Projekte und Themen der Jugendräte/Projektgruppen der Amtszeit 2016-2018
In Abstimmung mit dem Oberbürgermeister werden Vertreter des AK Stuttgarter Jugendrat im Rahmen des Tagesordnungspunkts „Bericht aus dem Jugendrat“ in einer Gemeinderatssitzung über Projekte und Themen der Jugendräte/Projektgruppen informieren.
3.
Fazit und Ausblick auf die Jugendratswahl 2018
Fazit
Die letzte Jugendratswahl hat gezeigt, dass sich weiterhin genügend Jugendliche finden, die sich im Jugendrat engagieren wollen. Des Weiteren wurde durch die Entscheidung der vorigen Landesregierung die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen in der Gemeindeordnung verankert. Seit 1. Dezember 2015 müssen die Kommunen nach § 41 a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg „Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.“
Um dieser Verpflichtung in einer Großstadt gerecht zu werden, sind eine bezirksorientierte Jugendbeteiligungsstruktur sowie die Ausstattung dieser mit Rechten in kommunalen Gremien und einem eigenen Budget vorteilhaft. Vorausgesetzt die Jugendlichen wollen sich weiterhin innerhalb dieser Strukturen und in diesem Maße engagieren, ist die Durchführung von Jugendratswahlen notwendig.
Ausblick auf die Wahl 2018
Wie bei den letzten fünf Jugendratswahlen in Stuttgart ist auch 2018 vorgesehen, in allen Stadtbezirken Jugendratswahlen anzubieten. Die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung beim Haupt- und Personalamt wird zusammen mit dem Statistischen Amt alle der ca. 25.000 Wahlberechtigten schriftlich benachrichtigen, um über deren aktives und passives Wahlrecht zu informieren. Ziel ist, dass in allen Stadtbezirken Jugendräte gewählt werden können. Die jeweilige Sitzzahl der Jugendratsgremien auf Bezirksebene berechnet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Jugendlichen des Stadtbezirkes (siehe Anlage 3).
Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber in fast allen Stadtbezirken weiter erhöht werden. Dazu ist es erforderlich, mit den Jugendräten abgestimmte Maßnahmen und Instrumente zu entwickeln. Bewährte Maßnahmen werden weiterentwickelt und neue Instrumente zur Aktivierung von Jugendlichen eingesetzt.
Bisherige Werbemaßnahmen:
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Versand einer Informationsbroschüre und eines Anmeldeformulars an alle Wahlberechtigten durch das Statistische Amt.
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Werbung auf der Webseite
www.jugendrat-stuttgart.de
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Informationsveranstaltungen an den örtlichen Schulen und bei Bedarf an Jugendeinrichtungen in der Regel durch aktive Jugendräte.
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Versand von Informationsmaterial zur Aktivierung von Jugendlichen an:
- Begleiterinnen und Begleiter der Jugendräte und Projektgruppen in den Bezirksämtern und Jugendhäusern.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit.
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Alle weiterführenden Schulen erhalten ein digitales Informationspaket zur Nutzung im Gemeinschaftskunde-/Politikunterricht und für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV).
Neu entwickelte Werbemaßnahmen:
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Social Media Kampagne
Die Social Media Kampagne umfasst folgende Bausteine, die miteinander vernetzt werden sollen:
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Möglichkeit zur Anmeldung und für Informationen über die klassische Internetseite
www.jugendrat-stuttgart.de
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Möglichkeit zur Anmeldung und für Informationen über die Facebookseite des Jugendrates
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Werbung für die Jugendratswahl über die städtische Beteiligungsplattform
www.stuttgart-meine-stadt.de
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Kurze Videoclips zur Wahlwerbung bzw. zur Erklärung der Wahl im Internet, produziert durch den Internetsender STUGGI.TV in Zusammenarbeit mit den Jugendräten. Die Filme werden über Internetlinks an alle Beteiligten verteilt.
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Nutzung von Messengerdiensten zur Kandidatenbewerbung und Bereitstellung von Newslettern (z.B. WhatsApp)
Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums (2. bis 30. Oktober 2017) wird festgestellt, in welchen Stadtbezirken aufgrund der Kandidatenzahl Jugendräte gewählt werden. Der vorgesehene Wahlzeitraum erstreckt sich vom 15. Januar bis 2. Februar 2018.
Weitere offene Beteiligungsformen:
Jugendforen/Jugendhearings
Für Stadtbezirke ohne Jugendratswahlen und aktive Projektgruppen ist die Durchführung von Jugendforen anzustreben. Diese sprechen durch die niederschwellige Vorgehensweise Jugendliche an, die sich nicht längerfristig an ein Gremium binden wollen. Die Initiierung und Durchführung erfolgt durch die Stadtbezirke unter Einbindung örtlicher Kooperationspartner der Jugendarbeit. Die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung beim Haupt- und Personalamt unterstützt den Prozess. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des für die Jugendräte vorgesehenen Budgets.
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Anlage 3 Gegenüberstellung der Rahmenbedingungen 2015_2017.docx
Anlage 2 Aktualisierte Rahmenbedingungen .doc
Anlage 4 Aktuelle Sitzzahlen .xlsx