2. Die Gesamtkosten in Höhe von 18.460 TEUR sind über den Vermögensplan des ELW zu finanzieren. Die Finanzierung erfolgt aus Eigenkapital des ELW (15.165 TEUR: Verkauf des Teilgrundstückes an das Siedlungswerk GmbH), Kapitalmarktmitteln (3.060 TEUR) und Zuschuss der Hans Rehn Stiftung (235 TEUR).
3. Der ELW wird ermächtigt, alle für den Bau erforderlichen Beauftragungen auszusprechen und abzurufen.
4. Der ELW wird ermächtigt, alle für den Abbruch der Bestandsgebäude notwendigen Beauftragungen auszusprechen und abzurufen.
5. Der Name „Hans Rehn Stift“ bleibt erhalten.
Insgesamt schränkt die vorhandene Gebäudestruktur die konzeptionelle Ausgestaltung nach dem gerontologischen, dem städteplanerischen und dem pflegewissenschaftlichen Stand ein.
Die Altenwohnanlage aus dem Jahr 1977 ist dringend sanierungsbedürftig:
- Bauwerk: Sanitärbereiche (es sind Fertig-Duschbäder im Pflegeheim und Betreutem Wohnen vorhanden). Die Bewegungsflächen und die Ausstattung entsprechen nicht der DIN 18040-2 und somit nicht der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO), Bodenbeläge, Türen, Wände
- Technische Anlagen: Sanitär, Lüftung, Elektro
- Ausstattung
Entsprechend der LHeimBauVO müssen die bestehenden Doppelzimmer (22) in Einzelzimmer umgewandelt werden und Gruppengrößen von 15 Bewohner*innen geschaffen werden. Dies erhöht den ohnehin hohen Flächenwert / Platz von 61,8 qm nochmals. Der aktuelle Richtwert liegt bei max. 50qm / Platz. Die Gemeinschaftsflächen und die Zimmergrößen sind über dem Richtwert, die laufenden Unterhaltskosten somit nicht wirtschaftlich. Der vorhandene Therapiebereich mit Bewegungsbad wird als Lagerfläche genutzt. Machbarkeitsstudie/Konzeption Entsprechend des Grundgedankens der Hans Rehn Stiftung soll an dem Standort weiterhin ein Pflegeheim für Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger bestehen. Die Hans Rehn Stiftung ist damit einverstanden, dass der aktuelle und prognostizierte Bedarf an stationären Pflegeplätzen und vor allem ein ausdifferenziertes Angebot an betreutem Wohnen an dem Standort zusammen mit dem Siedlungswerk verwirklicht werden soll. Am 28.08.2014 schloss der ELW gemeinsam mit dem Stiftungsrat der Hans Rehn Stiftung und dem Siedlungswerk eine Projektvereinbarung. Diese gemeinsame Interessenbekundung war notwendig, um die vorangegangenen Gespräche und konzeptionellen Entwicklungen festzulegen. Aus der Projektvereinbarung sind weder das Recht auf ein Bebauungsplanverfahren, noch die Realisierung des Projektes abzuleiten. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart ist durch diese Projektvereinbarung bei der Abwägung keinerlei Bindungen unterworfen. Ein neues Quartier für Jung und Alt, mit den Angeboten: Pflegeheim, Betreutes Wohnen, Begegnungsstätte und Generationenwohnen soll realisiert werden. Quartiersentwicklung Hans Rehn Stift ELW: 45 Pflegeplätze nach LHeimBauVO, inkl. Büros und Sozialräume ELW: 30 heimverbundene Pflegewohnungen nach DIN 18025-2 ELW: Begegnungsstätte SW: ca. 30 Betreute Seniorenwohnungen/Servicewohnen; Eigentum und Miete SW: ca. 40 barrierefreie Generationenwohnungen; Eigentum und Miete SW: Kita Das Pflegeheim refinanziert sich aus dem Investitionskostenanteil. Die heimverbundenen Pflegewohnungen refinanzieren sich durch die Mieteinnahmen, die Angebote der Begegnungsstätte refinanzieren sich durch öffentliche Zuschüsse und Kursgebühren. Durchgeführter Realisierungswettbewerb Im Juni 2016 beschloss der Gemeinderat die Durchführung eines nicht offenen Realisierungswettbewerbs (GRDrs 85/2016). Der ELW hat auf der Grundlage dieses Beschlusses eine Projektentwicklungsvereinbarung mit dem Siedlungswerk zur Zusammenarbeit bei der Konzeption und der Realisierung der Neubebauung getroffen. Übergeordnetes Ziel der Planungsrealisierung ist die Entwicklung des Geländes als Generationen übergreifendes Wohnquartier mit Gemeinwesen orientierten Elementen und unterschiedlichen Wohn- und Pflegeangeboten für ältere Menschen und Familien. Der Wettbewerb wurde 2017 ausgelobt. Das Preisgericht verlieh am 23. März 2018 den ersten Preis an die HWP Planungsgesellschaft (siehe Anlage 1.0). Die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses erfordert eine Änderung des Planungs-rechts. Dafür wurde am 3. Dezember 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Stadtquartier Rohrer Höhe/Hans-Rehn-Stift (Vai 283) beschlossen (GRDrs 988/2019). Baubeschreibung Mit der Erstellung der ausführlichen Baubeschreibung wurde die HWP Planungsgesellschaft beauftragt. Die detaillierte Beschreibung ist dieser Gemeinderatsdrucksache als Anlagen 1.1, 2.0 und 2.1 beigefügt. Flächenangaben Nutzungsfläche NUF
§ Mietwohnungen SIM:
o davon MME: 5 x 1½ Zimmer mit ca. 40 m² und 2 x 2 Zimmer mit ca. 48 m²
Der Zeitplan (siehe Anlage 4) sieht den Abbruch für das Jahr 2024 und den Baubeginn für den Anfang 2025 vor. Es wird mit einer Bauzeit von 1,5 Jahren geplant.
Hinweise: Allgemein Das Amt für Umweltschutz hat darauf hingewiesen, dass nicht alle fachlichen Belange vertieft geprüft werden konnten, detaillierte Anmerkungen und Auflagen ergehen im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Grundwasserschutz Für die am Standort vorhandene Erdwärmesondenanlage besteht - unabhängig von der geplanten Baumaßnahme besteht aus wasserrechtlicher Sicht Untersuchungsbedarf. Dies ist dem ELW bereits bekannt. Für die weiteren erforderlichen Maßnahmen wird voraussichtlich ein nicht unerheblicher Kostenaufwand entstehen. Immissionsschutz Der immissionsschutzrechtliche Schutzanspruch eines Pflegeheims ist mit 45 dB(A) tags bzw. 35 dB(A) nachts sehr hoch. Dies wird bei der weiteren Planung berücksichtigt. Bezüglich der Tiefgaragen einschließlich Einfahrt werden die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten. Die Zufahrt muss auf kürzestem Weg von der öffentlich gewidmeten Straße in den eingehausten Bereich erfolgen. Diesbezüglich wird ein Sachverständigengutachten mit Maßnahmenvorschlägen erstellt. Naturschutz Der Artenschutz wird rechtzeitig abgehandelt. An den abzubrechenden Bestandsgebäuden besteht eine hohe Relevanz für gebäudebesiedelnde, geschützte Tierarten wie Vögel und Fledermäuse. Hier, wie auch bei möglichen erforderlichen Rodungen, werden artenschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt und rechtzeitig ein Maßnahmenkonzept ausgearbeitet. Stadtklima und Lufthygiene Die in der Auslobung aufgeführten stadtklimatischen Belange werden im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden. Eine klimatische Verzahnung der benachbarten klimabedeutsamen Freiflächen mit dem bebauten Gebiet wird angestrebt, um die damit verbundenen lufthygienisch-bioklimatischen Vorzüge zu nutzen. Der sich im Plangebiet befindliche Baumbestand wird maßgeblich erhalten – insbesondere in der nordwestlichen Grundstücksecke. Finanzielle Auswirkungen Die Finanzierung des Neubaus Hans Rehn Stift wird im WP 2024/25 entsprechend der zu dem Zeitpunkt vorliegenden Kostenberechnung dargestellt. Die Gesamtkosten des Hans Rehn Stiftes liegen nach heutigem Wissensstand geschätzt bei 18.460 TEUR.
Gemäß der GRDrs 85/2016 in Verbindung mit der dazugehörigen Anlage 2 Projektvereinbarung ist die Durchführung des Vorhabens beschlossen worden. Dies beinhaltet ein Teilgrundstücksverkauf an das Siedlungswerk zur Finanzierung des Neubaus Hans Rehn Stift. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme stellt sich derzeit wie folgt dar:
Der Kosten- und Finanzierungsplan ist als Anlage 5 beigefügt.
Erläuternd ist zu ergänzen, dass die Abweichung zu den ursprünglichen Gesamtkosten (Siehe GRDrs 85/2016) begründet ist durch