Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
348/HH
2a
Verhandlung
Drucksache:
866/2023
u. 1. Ergänzung
GZ:
T
Sitzungstermin:
15.12.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Doppelwirtschaftspläne 2024/2025 der Eigenbetriebe
Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder
- Wirtschaftspläne 2024 und 2025 sowie
Finanzplanung 2023 bis 2028
Vorgang: Bäderausschuss vom 06.10.2023, öffentlich, Nr. 10
Verwaltungsausschuss vom 04.12.2023, nicht öffentlich, Nr. 792/HH
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Diese Niederschrift ist Teil der Haushaltsplanberatungen.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 05.10.2023, GRDrs 866/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stuttgarter Bäder für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 mit den darin enthaltenen Festsetzungen gemäß des Festsetzungsbeschlusses und der der Planung zugrundeliegenden Finanzplanung bis 2028 wird gemäß Anlagen 1 und 2
zugestimmt.
Der Wirtschaftsplan enthält folgende wesentliche Festsetzungen:
2024
2025
EUR
EUR
1. im Erfolgsplan ein Jahresergebnis von
-24.626.200
-23.534.400
2. im Liquiditätsplan einen Saldo von
290.000
290.000
3. Kreditermächtigungen von
0
0
4. Verpflichtungsermächtigungen von
15.600.000
0
5. Kassenkrediten von
9.826.040
10.041.680
2.a) Als Teil des Wirtschaftsplanes 2024/2025 werden ausgewählte Bäderpreise mit Wirkung zum 1. November 2024 in den Thermen Mineralbad Berg, SoleBad Cannstatt, DAS LEUZE sowie in den Hallen- und Freibädern gemäß Anlage 3 neu festgesetzt.
2.b) Als Teil des Wirtschaftsplanes 2024/2025 werden die Verrechnungspreise für alle Nutzergruppen, die nicht zu den Individualgästen zählen, gemäß Anlage 4 mit Wirkung zum 1. Januar 2025 neu festgesetzt.
Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 12.12.2023, GRDrs 866/2023 1. Ergänzung, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stuttgarter Bäder für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 mit den darin enthaltenen Festsetzungen gemäß des Festsetzungsbeschlusses und der der Planung zugrundeliegenden Finanzplanung bis 2028 wird unter Berücksichtigung der „Stuttgart-Zulage“ gemäß Anlagen 1 und 2 zugestimmt.
Der Wirtschaftsplan enthält folgende wesentliche Festsetzungen:
2. Die Neufestsetzung der Bäderpreise (Anlagen 3/1 - 3/5) sowie die Neufestsetzung der Verrechnungspreise (Anlage 4) wird unverändert zur GRDrs 866/2023 zugestimmt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
zum Seitenanfang