Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
585/2010
Stuttgart,
07/23/2010
Resolution zur Zukunft der Städtebauförderung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlussfassung
öffentlich
28.07.2010
Beschlußantrag:
Der folgenden Resolution zur Zukunft der Städtebauförderung wird zugestimmt:
„Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt die Forderung der kommunalen Spitzenverbände an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Städtebaufördermittel nicht wie geplant zu kürzen. Angesichts ihrer vielfachen Impuls- und Multiplikationswirkung leistet die Städtebauförderung einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Städten und Gemeinden.
Deshalb appelliert der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart auch an die Landesregierung Baden-Württemberg, die Finanzhilfen des Landes in der bisherigen Höhe fortzusetzen. Er teilt uneingeschränkt die Auffassung des Wirtschaftsministers, dass die Städtebauförderung eine strukturelle und entwicklungspolitische Daueraufgabe des Landes und seiner Städte und Gemeinden ist und bleibt.“
Begründung:
Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung hat am 9. Juni 2010 angekündigt, die Städtebauförderung des Bundes gegenüber dem ursprünglich für 2011 vorgesehenen Ansatz zu halbieren. Der Deutsche Städtetag widersetzt sich vehement diesen drastischen Kürzungspläne und hat mit Schreiben an Bundesminister Ramsauer sowie mit öffentlichen Erklärungen dagegen Position bezogen. Darüber hinaus richtet der Deutsche Städtetag im Schreiben vom 5. Juli 2010 die dringende Bitte an seine Mitgliedsstädte, auf die zu erwartenden negativen Auswirkungen für die Stadt- und Wirtschaftsentwicklung in ihrer Stadt im Falle einer Mittelreduzierung aufmerksam zu machen.
Als Mitgliedstadt, die im Präsidium des Deutschen Städtetags vertreten ist, will auch die Landeshauptstadt Stuttgart die Position des Deutschen Städtetags öffentlich unterstützen.
Der Deutsche Städtetag hebt in seiner Stellungnahme gegen die geplante Kürzung der Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung vor allem die vielfältigen Impuls- und Multiplikatorenwirkung der Städtebauförderung hervor. Mit einer Vielzahl von öffentlichen und privaten Aufträgen an die heimische Wirtschaft, die direkt oder indirekt von geförderten Maßnahmen der Stadterneuerung ausgelöst werden, leistet die Städtebauförderung einen stimulierenden Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Städten und Gemeinden. Als Faustregel gilt, dass ein Euro aus der Städtebauförderung acht Euro an privaten Investitionen auslöst. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist sich daher mit den kommunalen Spitzenverbänden einig, dass eine Kürzung der Städtebauförderung gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwäche schädlich wäre.
Die Finanzhilfen des Bundes zur Städtebauförderung werden in erheblichem Umfang vom Land Baden-Württemberg durch Landesfinanzhilfen aus dem Kommunalen Investitionsfonds ergänzt. Zwar gibt es zur Zeit keine Signale, dass das Land die für 2011 vorgesehenen Landesfinanzhilfen von rd. 118 Mio. € kürzen will. Die Resolution bringt jedoch den Appell an das Land zum Ausdruck, auch in den Folgejahren den bisherigen Umfang der Städtebauförderung beizubehalten, um dem erklärten Willen der Landesregierung gerecht zu werden, die Städtebauförderung als strukturelle und entwicklungspolitische Daueraufgabe zu betreiben.
Es ist vorgesehen, die Resolution an den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, den Wirtschaftsminister Baden-Württemberg sowie an die Stuttgarter Bundestags- und Landtagsabgeordneten zu senden.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Beteiligte Stellen
Keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
Antrag Nr. 201 vom 05.07.2010 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Erledigte Anträge/Anfragen
Keine
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
Keine
zum Seitenanfang