Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 778/2020
Ergänzung zur Neufassung
Stuttgart,
05/14/2021



Strategische Zielvorgaben für die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.05.2021
17.06.2021



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stimmt den unter Ziffer 3 dargestellten ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielvorgaben für die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zu.



Begründung:


Siehe GRDrs 778/2020 Neufassung

Die im Beschlusstenor verwiesene begründende Ziffer 3 der Vorlage 778/2020 wird wie folgt neu gefasst:


3. Strategische Ziele der SWSG

Der Gesellschaftszweck als Teil einer ersten strategischen Vorgabe lautet wie folgt:

Die SWSG soll im Rahmen ihrer kommunalen Aufgabenstellung

1. vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen sicherstellen,

2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur unterstützen sowie

3. städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchführen.
Die Mieten/Preise sollen die Kosten decken und eine angemessene Verzinsung erwirtschaften.

In kurzer Form lassen sich die strategischen Ziele der SWSG wie folgt darstellen:



Die SWSG rückt im Rahmen ihrer sozialen Verantwortung die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum, Schutz von Klima und Umwelt sowie Zufriedenheit ihrer Kundinnen und Kunden ins Zentrum ihres Handelns. Grundlage für die langfristig ausgerichtete Unternehmensstrategie ist solides Wirtschaften. Nur wenn die SWSG wirtschaftlich leistungsfähig bleibt, sind die Voraussetzungen gegeben, um die sozialen und ökologischen Zielsetzungen konsequent zu verfolgen. Diese Herausforderungen können nur durch motivierte MitarbeiterInnen, eine effiziente Organisation und die Nutzung neuer Technologie bewältigt werden.

Die Wachstums- und Investitionsziele der SWSG können allerdings zu einer Verschlechterung der Finanz-, Ertrags- und Liquiditätskraft führen, sofern keine gegenläufigen Maßnahmen ergriffen werden. Zum Erhalt einer angemessenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit könnten daher neben den bereits praktizierten Maßnahmen, wie der Verzicht auf Ausschüttung der Jahresüberschüsse, ggf. weitere eigenkapitalstärkende Maßnahmen notwendig werden. Die Stadt Stuttgart als Gesellschafterin der SWSG hat dann über diese Maßnahmen zu entscheiden, wenn die angestrebten Zielkennzahlen nachhaltig unterschritten werden.





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister







Finanzielle Auswirkungen

Keine







Anlagen

<Anlagen>



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