Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
66
7
Verhandlung
Drucksache:
118/2010
GZ:
StU
Sitzungstermin:
20.05.2010
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
sp
Betreff:
Sanierung Feuerbach 2 - Ost -
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebiets
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.05.2010, nicht öffentlich, Nr. 165
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.05.2010, nicht öffentlich, Nr. 203
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 16.04.2010, GRDrs 118/2010, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 20.05.2010 folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung zur förm-lichen Festlegung des Sanierungsgebiets Feuerbach 2 - Ost - beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Feuerbach 2 - Ost - vom 21.12.1995 sowie die Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebiets vom 29.07.1998 werden aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 01.03.2010. Dieser Plan ist Bestandteil der
Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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