Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
305
17
VerhandlungDrucksache:
805/2021
GZ:
T
Sitzungstermin: 02.12.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2022; Änderungen der Satzungen: - Abfallwirtschaftssatzung (AfS)
- Satzung der Stadt Stuttgart über d. Erhebung v. Hausgebühren (HGS), - Satzung über d. Vermeidung u. Entsorgung v. mineralischen Abfällen

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 30.11.2021, öffentl., Nr. 400
BA Abfallwirtschaft Stuttgart vom 01.12.2021, öffentlich, Nr. 20
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 17.11.2021, GRDrs 805/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 01.01.2022 wird zugestimmt (Anhang 4 zur Anlage 1):

2. Der sich aus der gebührenrechtlichen Nachkalkulation 2020 der Abfallwirtschaft ergebende Überschuss für den Teilleistungsbereich "Direktanlieferer" von 124.543,97 € wird in dieser Höhe den "Sonstigen Verbindlichkeiten" zugeführt.
3. In die Kalkulation 2022 der mineralischen Deponie werden Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 188.928,00 € einbezogen.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10) - AfS - wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS - wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.

6. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung und Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart (Stadtrecht Nr. 7/18) wird in der Fassung der Anlage 4 beschlossen.
BM Thürnau trägt - wie schon im STA vom 30.11.2021, NNr. 400 - vor, dass in der Anlage 2 auf Seite 16 der Vorlage unter § 1 folgende Angaben zu berichtigen sind:

In Nr. 1 ist die Angabe "§ 4 Absatz 1" durch "§ 4 Absatz 3" zu ersetzen.

Es handelt sich um einen redaktionellen Fehler, der mit der Veröffentlichung der Satzung korrigiert wird.


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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