Jahresabschluss 2022
Der Jahresabschluss wurde von der H/W/S GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG) ergab keine Feststellungen. Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht (Anlage) verwiesen. Außerdem wird die SBS im Beteiligungsbericht dargestellt.
Im Jahr 2022 konnte weitgehend zur Normalität zurückgekehrt werden, die Umsatzerlöse erhöhten sich weiter von 657 TEUR in 2021 auf 1.116 TEUR in 2022. Daher konnte die SBS die übliche Pachtzahlung in Höhe von 1.000 TEUR (Vj: Reduzierung auf 640 TEUR) an die LHS wieder leisten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen hauptsächlich die Rechts- und Beratungskosten sowie die Abschluss- und Prüfungskosten. Diese sind wegen erhöhtem Beratungsbedarf aufgrund der Betriebsprüfung und ihren Folgen für die Gesellschaft von 24 TEUR auf knapp 30 TEUR gestiegen.
Es ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von rund 2.029 TEUR. Dieser ist im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Betriebsprüfung zu dem „preisauffüllenden Entgelt“ für die Vereinssportanlagen zurückzuführen und wird zusammen mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von ca. 20 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen.
Liquidation der Gesellschaft
Die Gründung der SBS GmbH im Jahr 2007 erfolgte unter anderem mit dem Ziel, den Vorsteuerabzug aus Investitionen und laufenden Aufwendungen bei den Vereinssportanlagen zu eröffnen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei der Verpachtung dieser Sportanlagen um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt.
Grundlage für die zu erhebenden Entgelte bei den Vereinssportanlagen sind die Stuttgarter Sportförderrichtlinien. Die Mietzahlungen der Endnutzer (Vereine) reichen dabei nicht aus, um der SBS GmbH einen kostendecken Betrieb dieser Sportanlagen zu ermöglichen. Aus diesem Grund sah das Betreibermodell vor, dass der Hoheitsbereich („Kernhaushalt“) der SBS GmbH ein „preisauffüllendes Entgelt“ zur Erreichung eines Kostendeckungsgrades von 10 % leistet.
Im Rahmen der Betriebsprüfung hat das zentralen Konzernprüfungsamt Stuttgart unter anderem festgestellt, dass durch das „preisauffüllende Entgelt“ der erforderliche Kostendeckungsgrad von mindestsens 10 % nicht erreicht wurde. Nach weiteren Prüfungsfeststellungen sieht die Betriebsprüfung die notwendigen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug aus den Investitionen und laufenden Aufwendungen bei den Vereinsportanlagen mangels wirtschaftlicher Tätigkeit als nicht gegeben.
Nach intensiven Verhandlungen konnte sich die Stadtkämmerei mit der Betriebsprüfung darauf verständigen, dass ein Vorsteuerabzug im Bereich der Vereinssportanlagen erst ab dem 01.01.2023 versagt werden würde. Im Gegenzug war das „preisauffüllende Entgelt“ ab 2010 rückwirkend bis zu dem vorgesehenen Kostendeckungsgrad von 10% von der Stadt an die SBS GmbH zu zahlen ("Forderungen gegen Gesellschafter" in Höhe von 3.478 TEUR).
Nachdem sich neben dem bisherigen Betreibermodell kein weiteres Modell in der Praxis gestalten lässt, das einen rechtssicheren Vorsteuerabzug gewährleistet, wird an dem Zwischenmietermodell durch die SBS GmbH nicht weiter festgehalten. Aus diesem Grund wurde der Pachtvertrag zwischen der LHS und der SBS GmbH vom 05.05.2007 mit Anlage vom 30.04.2014 und Nachtrag vom 01.10.2020 über die im Eigentum der LHS stehenden Sporthallen und Sportanlagen durch die Geschäftsführung der SBS GmbH fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt.
Das Ergebnis der Betriebsprüfung bezieht sich ausschließlich auf die Vereinssportanlagen. Der Vorsteuerabzug aus der Verpachtung der anderweitigen städtischen Sportanlagen (Ballsporthallen, Bezirkssportanlagen und Schulsporthallen) bleibt hiervon unberührt.
Ausblick
Ab dem 01.01.2024 soll die Vermietung und Verpachtung der Sportstätten wieder über die Ämter (Schulverwaltungsamt, Amt für Sport und Bewegung) erfolgen.
Ergebnis
Es bleibt festzuhalten, dass das Betreibermodell SBS GmbH insgesamt steuerlich vorteilhaft und damit wirtschaftlich gewesen war. So konnte in dem Zeitraum 2007 bis zum 31.12.2022 insgesamt 7,5 Mio. Euro an Vorsteuer geltend gemacht werden.
Mitzeichnung der beteiligten Stellen:
Die Referate JB und SOS haben die Vorlage mitgezeichnet. Thomas Fuhrmann Bürgermeister Anlage: Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht Hinweis: Die Anlagen stehen in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung Finanzielle Auswirkungen <Finanzielle Auswirkungen> Beteiligte Stellen Referat JB Referat SOS Anlagen <Anlagen> zum Seitenanfang