Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Technisches Referat

Gz: WFB/T
GRDrs 503/2023
Neufassung - Ergänzung
Stuttgart,
11/22/2023



Neue Modulbaustandorte - Tennenplatz in Neuwirtshaus/Zuffenhausen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich30.11.2023



Beschlußantrag:

Der Beschlussantrag Ziffer 2a, 2c und 2d aus der Vorlage GRDrs 503/2023 Neufassung wird wie folgt geändert:

2.a Der Errichtung weiterer Wohnmodule zur Schaffung von bis zu 460 Sollplätzen für Geflüchtete in Modulbauweise an folgenden drei Standorten wird zugestimmt:

Nord Parlerstraße 184 Unterkunftsplätze

Ost Schwanenplatz 108 Unterkunftsplätze

Zuffenhausen Sport-/Tennenplatz Neuwirtshaus 168 Unterkunftsplätze

2.c Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 2.a aufgeführten Modulbauten (insgesamt 118 Stück) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung von rd. 32,72 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,72 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 33,44 Mio. EUR zu rechnen.

2.d Die Baukosten in Höhe von 32,72 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzhaushalt 230 – Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 – Flüchtlingsunterkünfte in Modularbauweise, Ausz.Gr. 7871 – Hochbaumaßnahmen, gedeckt.




Begründung:


Die Beschlussfassung über den Standort Tennenplatz Neuwirtshaus wurde aufgrund des ablehnenden Votums des Bezirksbeirats Zuffenhausen zurückgestellt. In der zweiten Beratung hatte der Bezirksbeirat Zuffenhausen zugestimmt mit der Maßgabe, die Platzkapazitäten auf 100 zu reduzieren.

Aufgrund der angespannten Situation im Stadtbezirk soll die Platzkapazität von 248 Plätzen auf 168 reduziert werden. Dies erfolgt unter Reduzierung einer Gesamtmodulzahl von 62 Modulen auf 42 Module und stellt einen Kompromiss zwischen dem Bedarf und dem Votum des Bezirksbeirats dar.




Finanzielle Auswirkungen

Die Baukosten aller oben dargestellten Teilmaßnahmen dieser Vorlage sind bisher nicht finanziert. Die Mittelbedarfe 2023 werden erforderlichenfalls überplanmäßig bereitgestellt. Der Mittelbedarf im Jahr 2024 ist im Verwaltungsvorschlag zum Doppelhaushaltsplanentwurf 2024/2025 berücksichtigt. Erforderlichenfalls erfolgt eine Budgetaufstockung mit der Fortschreibung zum Haushaltsplan Entwurf 2024/2025 (Änderungsliste).

Die Ausstattungskosten für die zusätzlichen Plätze bzw. für die weiteren Modulbauten in 2024 i.H.v. 1,595 Mio. EUR sind im Verwaltungsvorschlag zum Doppelhaushaltsplanentwurf 2024/2025 berücksichtigt. Erforderlichenfalls erfolgt eine Budgetaufstockung mit der Fortschreibung zum Haushaltsplan Entwurf 2024/2025 (Änderungsliste).

Soweit im Haushaltsjahr 2023 Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Folgejahres in Anspruch genommen werden müssen, sind diese innerhalb des jeweiligen Teilfinanzhaushalts unter Zurückstellung anderer Maßnahmen zu decken.

Aufwendungen für den Betrieb, die Unterhaltung sowie Betreuung werden in den Teilergebnishaushalten des Liegenschaftsamts und des Sozialamts gedeckt und sind erforderlichenfalls in den Budgets zusätzlich zu berücksichtigen.



Beteiligte Stellen

Das Referat SI hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

1 Modulbauten: Visualisierung Neukonzeption Tennenplatz Neuwirtshaus

<Anlagen>



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