Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
717/2019
GZ:
0330-00
Sitzungstermin: 18.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Neubildung des Gemeinderats aufgrund der Wahl am 26.05.2019 für die Amtsperiode 2019 - 2024
- Feststellung des (Nicht-)Vorliegens von
Hinderungsgründen -

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 17.07.2019, öffentlich, Nr. 369

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 08.07.2019, GRDrs 717/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stellt - unter dem Vorbehalt der Bestätigung des am 06.06.2019 amtlich bekannt gemachten Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 durch das Regierungspräsidium Stuttgart - gemäß § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) fest, dass dem Eintritt der am 26.05.2019 gewählten oder in der Folge bis zum Zeitpunkt dieses Beschlusses nachgerückten 60 Personen nach Anlage 1 in den für die Amtsperiode 2019 - 2024 neu gewählten Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe gemäß § 29 Abs. 1 GemO entgegenstehen.





OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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