Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 933/2019
Stuttgart,
10/24/2019



Anschluss Probst-/Rembrandtstraße in S-Möhringen
- Abrechnungsbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.11.2019
06.11.2019
07.11.2019



Beschlußantrag:

Die Abrechnung der Kosten für den Anschluss Probst-/Rembrandtstraße in Stuttgart-Möhringen mit Gesamtausgaben von 3.605.047,90 EUR wird anerkannt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 4. Dezember 2008 (GRDrs 658/2008) dem Anschluss Probst-/Rembrandtstraße mit einem Aufwand von 3.200.000 EUR zugestimmt.

Die bewilligten Gesamtkosten in Höhe von 3.200.000 EUR wurden um 405.047,90 EUR überschritten. Dies entspricht 12,66 %.

Die Mehrkosten der Baumaßnahme begründen sich durch erhöhte Entsorgungskosten und einem Mehraufwand durch bestehende Leitungen. Zudem wurden damals keine Eigenleistungen beschlossen.

Die Baumaßnahme wurde im September 2010 fertig gestellt.










Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme wurde bis zum Jahr 2009 im Vermögenshaushalt über die AHSt. 2.6300.9530.000 VKZ 0189 - Anschluss Probst-/Rembrandtstraße und ab dem Jahr 2010 im Teilhaushalt 660 – Tiefbauamt über das Projekt 7.661012 - Anschluss Probst-/Rembrandtstraße - wie folgt abgewickelt:

Folgende Auszahlungen wurden verbucht:

Jahr
Ausgaben im Vermögens- bzw. Finanzhaushalt
kreuzungsbedingte Kosten
Ausgaben im Vermögens- bzw. Finanzhaushalt
nicht kreuzungsbedingte Kosten
Eigenleistungen
Tiefbauamt
Gesamt
EUR
EUR
EUR
EUR
2008
124.638,79
124.638,79
2009
1.693.879,11
15.380,14
1.709.259,25
2010
916.191,28
81.802,13
65.728,01
1.063.721,42
2011
421.309,45
269.372,64
6.707,37
697.389,46
2012
7.734,71
1.881,62
422,65
10.038,98
Summe
3.163.753,34
368.436,53
72.858,03
3.605.047,90

Folgende Einzahlungen wurden verbucht:

Jahr
Kostenbeteiligung
Land
Kostenbeteiligung
SSB
Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz
Kostenbeteiligung Dritter
EUR
EUR
EUR
EUR
2008
485.000,00
2009
563.814,82
563.814,82
350.000,00
2010
287.289,48
74.000,00
102.258,38
2011
153.043,93
133.810,64
2016
237.799,74
145.571,70
2017
92.470,41
Summe
1.096.618,64
801.614,56
1.054.571,70
236.069,02


Die Abrechnung stimmt mit den Buchungen im automatisierten Buchungsverfahren überein.

Für den Bau einer Verbindungsstraße mit Brücke über die Stadtbahngleise bis zur neuen Probststraße wurde eine Ergänzungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz abgeschlossen, die die beschlossenen Gesamtkosten von 2,8 Mio. EUR mit einer Kostenbeteiligung von je zu einem Drittel zwischen Stadt, Land und SSB AG festgelegt hat. Nach Abschluss der Arbeiten wurde die jeweilige Kostenbeteiligung für die SSB AG und das Land mit je 1.096.618,64 EUR (incl. 10 % Verwaltungskosten) festgelegt.

Der eingenommene Anteil der SSB AG ist geringer ausgefallen, weil von der SSB AG in Vorleistung getretene Zahlungen von 272.286 EUR in Abzug gebracht wurden. Für den städtischen Anteil wurde vom Land nach der Verwaltungsvorschrift zum Entflechtungsgesetz ein Zuschuss von 1.010.000 EUR genehmigt. Mit Schlussverwendungsnachweis vom 25. Februar 2016 wurde die Maßnahme mit einer Fördersumme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 1.054.571,70 EUR abgerechnet, wobei ein Betrag in Höhe von 380.000 EUR für eine Vorabmaßnahmen aus dem Jahr 1991 enthalten ist.

Darüber hinaus wurden aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (Erschließungs- bzw. städtebaulicher Vertrag) weitere 236.069,02 EUR eingenommen.

Die Nettobelastung für die Stadt an der kreuzungsbedingten Maßnahme mit Gesamtkosten von 3.163.753,34 EUR beträgt nach Abzug der Kostenbeteiligung Land und SSB AG mit insgesamt 1.898.233,20 EUR und der GVFG-Fördermittel mit 674.571,70 EUR lediglich rund 590.948 EUR.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

-

<Anlagen>



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