Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 338/2019
Stuttgart,
07/09/2019



Förderrichtlinie "Elektrisches Car-Sharing im Quartier"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.07.2019
18.07.2019



Beschlußantrag:

1. Für das Förderprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart „E-Carsharing und Mobilitätskonzepte in Quartieren“ wird die Richtlinie gemäß Anlage 1 beschlossen.

2. Die Richtlinie tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart in Kraft und gilt für alle Anträge, die nach Inkrafttreten eingehen.

3. Im Doppelhaushalt 2018/2019 stehen hierfür im Teilhaushalt 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen -; Projektnr. 7.611002 – e-carsharing im Haus – 750.000 € zur Verfügung.

4. Der Vollzug der Förderrichtlinie wird dem Amt für Stadtplanung und Wohnen im Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt übertragen. Der Aufgabengliederungsplan, der Produktplan und ggf. der Dienstverteilungsplan sind entsprechend fortzuschreiben.



Begründung:


Im Beschluss „Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung“ (GRDrs. 393/2017) ist unter Ziffer 6 der Punkt „e-carsharing im Haus“ enthalten und mit einem Budget von 750.000 EUR hinterlegt. Damit sollen mehrere Projekte realisiert werden. Wörtlich ist in der genannten Drucksache von „fünf Quartieren / größeren Wohnobjekten“ die Rede.

Die Verwaltung hat sich bei der Erstellung der Richtlinien an einem bereits umgesetzten und einem geplanten Projekt orientiert:

· Das Siedlungswerk hat im Rahmen des Bundesprogramms „Schaufenster Elektromobilität“ in einem Wohnbauvorhaben im Rosensteinviertel einen kleinen Fuhrpark mit vollelektrischen Pkws und Pedelecs zur exklusiven Nutzung durch die Bewohner eingerichtet, die Ladeenergie kam über eine hauseigene Photovoltaik-Anlage.
· Der Bau- und Heimstättenverein Stuttgart eG und Baugenossenschaft Zuffenhausen eG planen einen Neubau im Areal Adalbert-Stifter-Straße 2-8 in Stuttgart-Freiberg, Derzeit verfügen die Baugenossenschaften über ca. 600 Wohnungen („Julius-Brecht-Hochhaus“). Auf dem Areal sollen weitere 120 Wohnungen entstehen. Ein Wettbewerbsverfahren wurde bereits durchgeführt und ein Siegerentwurf gekürt. Die Baugenossenschaften haben angeboten, ein umfassendes Mobilitätskonzept zu erstellen und umzusetzen, wenn sie im Gegenzug eine Reduzierung bei den nachzuweisenden Stellplätzen erhalten. Sie haben zum dem Zweck das ISME-Institut mit einer wissenschaftlichen Untersuchung beauftragt, in deren Rahmen auch Befragungen der Bewohner durchgeführt wurden.

Die Erkenntnisse aus beiden Vorhaben zeigen, dass quartiersbezogenes elektrisches Carsharing sinnvoll sein kann. Eine ausschließliche Beschränkung der Maßnahmen auf den gemeinsamen und geteilten Gebrauch von Fahrzeugen greift zu kurz, vielmehr ist ein breitgefächertes Mobilitätskonzept in Bezug auf Angebote, Dienstleistungen und Kommunikation nötig, um die Bewohner davon zu überzeugen, dass sie ohne privaten Pkw auskommen können. Insoweit wurde der ursprüngliche Auftrag des Gemeinderats aus dem Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung erweitert.

In diesem Sinne hat die Verwaltung die „Förderrichtlinie e-Carsharing und nachhaltige Mobilität in Quartieren“ (Anlage 1) erarbeitet.

Mit der Förderung setzt die Landeshauptstadt Stuttgart den Beschluss des Gemeinderates aus dem Bündnis für Mobilität (Ziffer 6) um. Durch einen Zuschuss wird in mehreren Versuchsprojekten die Implementierung von Mobilitätskonzepten innerhalb von Wohnquartieren gefördert und evaluiert. Kern der Förderung ist die Bezuschussung von elektrischen Carsharing-Lösungen für Wohnquartiere. Daneben sind auch die Kosten für Radabstellanlagen, ÖPNV-Vergünstigungen, Fahrradsharing und andere nachhaltige Mobilitätsformen förderfähig und werden im Regelfall zu 50 % bezuschusst. Bewusst wurde die Aufzählung der Möglichkeiten und Lösungsansätze offen formuliert. Die Förderung soll bezwecken, dass in zukunftsweisenden Projekten experimentiert und mit innovativen Ideen Neuland betreten werden kann. Um die hierbei auftretenden Mehrkosten und finanziellen Risiken abzufedern werden Zuschüsse gewährt. Antragsverfahren und Zuwendungsbestimmungen sind in der Richtlinie aufgeführt.

Die Förderrichtlinie soll unmittelbar nach der Beschlussfassung durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt werden.

Da der Aufgabengliederungsplan keine Regelung über die Zuständigkeit zu einer solchen Förderung enthält, legt der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Gemeinderates für diese Förderlichtlinie fest, dass die Zuschussgewährung durch das Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt erfolgt.

Der für die Übergangszeit bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats Einschränkungen vorsehende § 30 Abs. 2 GemO findet keine Anwendung. Es handelt sich nicht um eine wesentliche Entscheidung, sondern um eine Sachentscheidung, bei der die Finanzentscheidung bereits im Haushalt getroffen wurde und deren Wert 1 Mio. Euro nicht überschreitet.




Finanzielle Auswirkungen

Im Doppelhaushalt 2018/2019 stehen im Teilhaushalt 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen -; Projektnr. 7.611002 – e-carsharing im Haus – 750.000 € zur Verfügung. Damit sollen fünf Projekte mit einem jeweils maximalen Förderbetrag von 150.000 EUR gefördert werden.






Beteiligte Stellen

Die Referate SWU und WFB haben mitgezeichnet.




Fritz Kuhn

Anlagen

Richtlinien zum Zuwendungsverfahren für "e-Carsharing und nachhaltige Mobilität in Quartieren"

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