Verwaltungsausschuss vom 07.05.2014, öffentlich, Nr. 118 jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 01.04.2014, GRDrs 195/2014, mit folgendem Beschlussantrag: Für den Sozial- und Gesundheitsausschuss wird gem. § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung für den Bereich Psychiatrie das in Anlage 1 genannte Mitglied bestellt. OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang