Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0330-00
GRDrs 717/2019
Stuttgart,
07/08/2019



Neubildung des Gemeinderats aufgrund der Wahl am 26. Mai 2019 für die Amtsperiode 2019 - 2024
- Feststellung des (Nicht-)Vorliegens von Hinderungsgründen -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.07.2019
18.07.2019



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt - unter dem Vorbehalt der Bestätigung des am 6. Juni 2019 amtlich bekannt gemachten Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 durch das Regierungspräsidium Stuttgart - gemäß § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) fest, dass dem Eintritt der am 26. Mai 2019 gewählten oder in der Folge bis zum Zeitpunkt dieses Beschlusses nachgerückten 60 Personen nach Anlage 1 in den für die Amtsperiode 2019 - 2024 neu gewählten Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe gemäß § 29 Abs. 1 GemO entgegenstehen.



Begründung:


Das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Endergebnis der Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 ist am 6. Juni 2019 im Amtsblatt amtlich bekannt gemacht worden. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat als Rechtsaufsichtsbehörde inzwischen alle Einsprüche gegen die Wahl zurückgewiesen und ist im Moment in den letzten Zügen der Wahlprüfung gemäß § 30 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG). Es ist damit zu rechnen, dass nunmehr sehr zeitnah der entsprechende Wahlprüfungsbescheid, mit dem die Gültigkeit der Wahl und die Richtigkeit des am 6. Juni 2019 amtlich bekannt gemachten Wahlergebnisses bestätigt wird, durch das Regierungspräsidium erlassen wird.

Die Amtszeit des neu gewählten Gemeinderats beträgt gemäß § 30 Abs. 1 GemO fünf Jahre und endet mit Ablauf des Tages, an dem die nächste regelmäßige Wahl des Gemeinderats im Jahre 2024 stattfindet (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 KomWG).

Die in der Anlage 1 aufgelisteten, am 26. Mai 2019 gewählten oder in der Folge bis zum Zeitpunkt dieses Beschlusses nachgerückten 60 Personen haben nach § 44 Abs. 3 Satz 1 Kommunalwahlordnung erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart annehmen.

Für die nicht in den Gemeinderat eintretende Julia Schmid (Junge Liste Stuttgart) ist als Ersatzperson Herr Christian Walter (Junge Liste Stuttgart) gem. § 31 Abs. 2 GemO nachgerückt (vgl. Beschluss des Gemeinderats zu GRDrs 716/2019 am 4. Juli 2019).

Aufgabe des amtierenden Gemeinderats ist es, gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass dem Eintritt der Gewählten bzw. Nachgerückten in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe im Sinne des Absatzes 1 des § 29 GemO entgegenstehen. Alle Gewählten und Nachgerückten, denen diese rechtlichen Regelungen im Wortlaut schriftlich mitgeteilt wurden, haben erklärt, dass solche Hinderungsgründe bei ihnen nicht vorliegen.

Eine Prüfung durch die Verwaltung ergab keine Anhaltspunkte, dass sich jemand bei der Abgabe dieser Erklärung über die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen dieser Hinderungsgründe in einem Irrtum befunden oder diese im Hinblick auf seine persönliche Situation falsch interpretiert haben könnte.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

nicht erforderlich

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Fritz Kuhn

Anlagen

1
Mitglieder des Gemeinderats für die Wahlperiode 2019 – 2024
(nach Wahlvorschlägen absteigend und innerhalb dieser alphabetisch geordnet)


BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN – B90/Grüne (16):

Benjamin Boy, Aytekin Celik, Raphaela Ciblis, Silvia Fischer, Vittorio Lazaridis,
Dr. Christine Lehmann, Gabriele Munk, Gabriele Nuber-Schöllhammer, Björn Peterhoff,
Florian Pitschel, Petra Rühle, Dr. Marco Rastetter, Marcel Roth, Beate Schiener,
Jitka Sklenářová, Andreas G. Winter


Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU (11):

Beate Bulle-Schmid, Fritz Currle, Philipp Hill, Alexander Kotz, Maximilian Mörseburg,
Dr. Klaus Nopper, Nicole Porsch, Dr. Markus Reiners, Iris Ripsam, Jürgen Sauer,
Dr. Carl-Christian Vetter



Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD (7):

Stefan Conzelmann, Dr. Maria Hackl, Susanne Kletzin, Martin Körner, Jasmin Meergans, Dejan Perc, Lucia Schanbacher


Freie Demokraten - FDP (5):

Doris Höh, Eric Neumann, Dr. Matthias Oechsner, Armin Serwani, Sibel Yüksel


Freie Wähler Kreisverband Stuttgart e. V - FW (4):

Michael Schrade, Rose von Stein, Konrad Zaiß, Jürgen Zeeb


Alternative für Deutschland – AfD (4):

Frank Ebel, Christian Köhler, Dr. Burghard Korneffel, Dr. Michael Mayer


DIE LINKE - LINKE(3):

Thomas Adler, Laura-Zorita Halding-Hoppenheit, Christoph Ozasek


Stuttgart Ökologisch Sozial – SÖS (3):

Guntrun Müller-Enßlin, Luigi Pantisano, Hannes Rockenbauch



Die Stadtisten – STAdTISTEN (2):

Deborah Köngeter, Thorsten Puttenat


Junge Liste Stuttgart (1):

Christian Walter


Kein Fahrverbot in Stuttgart (1):

Ioannis Sakkaros


Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische
Initiative – Die Partei (1):


Ina Schumann


Piratenpartei Deutschland - Piraten (1):

Stefan Urbat


PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ - Tierschutzpartei (1):

Matthias Gottfried




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