Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 206/2021
Stuttgart,
05/17/2021



Betreuung der Mutter-Kind-Häuser der Ingrid-Ritter-Stiftung durch das Jugendamt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.06.2021
30.06.2021
01.07.2021



Beschlußantrag:

1. Von der Vereinbarung zur pädagogischen Betreuung der beiden Mutter-Kind-Häuser Stuttgart-Dachswald und Stuttgart-Plieningen sowie deren Finanzierung zwischen dem Jugendamt und der rechtlich unselbständigen Ingrid-Ritter-Stiftung wird Kenntnis genommen.

2. Vom zusätzlichen Personalbedarf beim Jugendamt im Umfang von 0,2 VZK in S 12 wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort für die Dauer der Laufzeit der Vereinbarung zusätzliches Personal im Umfang von 0,2 VZK in S 12 zu beschäftigen.

3. Die Personalkosten für das pädagogische Betreuungspersonal werden aus Mitteln der Ingrid-Ritter-Stiftung übernommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die beiden Mutter-Kind-Häuser der Ingrid-Ritter-Stiftung wurden über viele Jahre durch eine Mitarbeiterin des städtischen Elternseminars nebenberuflich auf Stundenbasis pädagogisch betreut. Die finanzielle Abwicklung erfolgte direkt zwischen der Stiftung und der Honorarkraft. Dieses Betreuungskonzept musste in 2019 neu überlegt werden, da erstens die langjährige Betreuerin in den Ruhestand ging und zweitens bei dem zu betreuenden Personenkreis immer häufiger Kinderschutzaspekte zu berücksichtigen sind, die eine kontinuierliche, verlässliche Betreuung durch zwei Fachkräfte für Vertretungszwecke notwendig machen. Der Stiftungsrat hat deshalb das Jugendamt gebeten, ein solches Betreuungskonzept mit zwei sozialpädagogischen Fachkräften sowie organisatorischer und fachlicher Anbindung in der Abteilung Erziehungshilfen zu realisieren. Hierüber wurde eine Vereinbarung zwischen dem Stiftungsrat und dem Jugendamt geschlossen (s. Anlage). Die Vereinbarung sieht insbesondere vor, dass zwei beim Jugendamt angestellte sozialpädagogische Fachkräfte im Umfang von je vier Stunden wöchentlich für die beiden MuK-Häuser verantwortlich sind; ihre Aufgaben beinhalten insbesondere die Beratung der Bewohnerinnen, die Durchführung von regelmäßigen Gruppen- und Freizeitangeboten sowie die Belegungssteuerung in den Häusern. Sie erstellen regelmäßige Berichte an den Stiftungsrat über ihre Tätigkeit. Die fachliche und organisatorische Anbindung erfolgt in der Abteilung Erziehungshilfen des Jugendamts im Bereich Notaufnahme / Wohnanlagen für Alleinerziehende. Die zunächst geplante Laufzeit der Vereinbarung bis Mitte 2021 wurde im gegenseitigen Einvernehmen wegen Personalwechsel in der Betreuung bis 31.03. 2022 verlängert. Je nach Ergebnis der Auswertung der gemachten Erfahrungen mit dem neuen Betreuungskonzept soll die Vereinbarung dann unbefristet verlängert werden.


Finanzielle Auswirkungen

Für die 0,2 VZK in S 12 entsteht im Teilhaushalt 510-Jugendamt, Amtsbereich 5103636, Kontengruppe 400-Personalaufwendungen ein jährlicher Aufwand, der aus Stiftungsmitteln der Ingrid-Ritter-Stiftung, Kontengruppe 340-Privatrechliche Leistungsentgelte, gedeckt wird. Diese betragen für 0,2 VZK aktuell 13.920 Euro p.a.

Ein darüber hinaus gehender finanzieller Aufwand entsteht nicht.

Die finanziellen Auswirkungen stellen sich insgesamt wie folgt dar:

2021
2022
Personalkosten
13.920
13.920
Stiftungsmittel
-13.920
-13.920
Gesamt
0
0




Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Vereinbarung zur pädagogischen Betreuung in den MuK-Häusern und deren Finanzierung

<Anlagen>



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