Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1500/2019
Stuttgart,
12/19/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlichen Behandlung am 20.12.2019



Fortschreibung Sanierungsprogramm Schulen

Beantwortung / Stellungnahme

Grundsätzlich ist im Bereich der Baumaßnahmen an Schulen zu unterscheiden zwischen dem (Schulbau-) Investitionsprogramm, dem Sonderprogramm Schulsanierungen und dem laufenden baulichen Gebäudeunterhalt:
Neu- und Erweiterungs- sowie große Umbau- bzw. Generalsanierungsvorhaben werden in der Regel als Einzelmaßnahmen zum jeweiligen Haushalt angemeldet und sind zeitlich im Investitionsprogramm eingetaktet.
Mit den Mitteln des Sonderprogramms Schulsanierungen werden seinerzeit standortscharf definierte Sanierungsmaßnahmen finanziert – soweit diese nicht im Rahmen eines im Investitionsprogramm enthaltenen Einzelvorhabens umgesetzt werden.
Für bauliche Klein- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Schönheitsreparaturen steht wiederum ein separates Budget (sog. „Grundbudget“) zur Verfügung.

Im Bereich des Sonderprogramms Schulsanierungen belaufen sich die Ermächtigungsübertragungen auf 118,7 Mio. Euro. Zusammen mit den im Haushaltsjahr 2019 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 40,0 Mio. Euro stehen für das Sonderprogramm Schulsanierungen im laufenden Haushaltsjahr 2019 somit 158,7 Mio. Euro zur Verfügung. Das jährlich bearbeitbare Maßnahmenvolumen umfasst 40 Mio. Euro.

Die Verwaltung hat auf die Problematik der hohen Ermächtigungsübertragungen reagiert und die üblicherweise im Bereich der Schulsanierungen veranschlagten Mittel von jährlich 40 Mio. Euro im Jahr 2020 auf 10 Mio. Euro und im Jahr 2021 auf 20 Mio. Euro reduziert.

In der 2. Lesung zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde mehrheitlich beschlossen, die Ansätze für in den Jahren 2020 und 2021 im Ergebnishaushalt neu bereitzustellende Mittel des Sonderprogramms Schulsanierungen gegenüber der ursprünglichen Planung um 2,5 Mio. Euro im Jahr 2020 und um 7,5 Mio. Euro im Jahr 2021 zu reduzieren.


Nach den Beschlüssen der 2. Lesung sind im Doppelhaushalt 2020/2021 in der Finanzplanung für das 3. Sondersanierungsprogramm folgende Planansätze vorgesehen:

2020 Ergebnishaushalt 5,0 Mio. Euro (ursprünglich: 7,5 Mio. Euro)
Finanzhaushalt 2,5 Mio. Euro


2021 Ergebnishaushalt 7,5 Mio. Euro (ursprünglich: 15 Mio. Euro)
Finanzhaushalt 5,0 Mio. Euro


Trotz dieser Kürzungen werden aufgrund der Ermächtigungsübertragungen der vergangenen Jahre im Sonderprogramm Schulsanierungen ausreichend Mittel bereitstehen, um das Arbeitsvolumen von 40 Mio. Euro je Jahr abzudecken.

Auf Grundlage der Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2020/2021 und des jährlich bearbeitbaren Maßnahmenbudgets von 40 Mio. Euro wird die Verwaltung ein Umsetzungsprogramm für die Jahre 2020 und 2021 in Form eines Sammelbaubeschlusses erstellen und dem Gemeinderat voraussichtlich im ersten Quartal 2020 zum Beschluss vorlegen.

Um den Mittelabfluss im Sonderprogramm Schulsanierungen zu erhöhen und sich der angestrebten Größenordnung von 40 Mio. Euro jährlich (sodass der Mittelabfluss dem jährlichen Arbeitsvolumen entsprechend würde) anzunähern, sollen in den kommenden beiden Jahren ohnehin vorrangig bereits begonnene bzw. in Planung befindlichen Maßnahmen aus den vorangegangenen Jahren berücksichtigt und primär Rückstände abgearbeitet werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

mündliche Anträge von StR Körner (SPD) und StR Kotz (CDU) im VA, 2. Lesung




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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