Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
22/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 25.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für städtische Tageseinrichtungen wegen Schließung aufgrund von CoronaVO, Erstattung an freie Träger und Weiter-
gewährung von Betriebszuschüssen

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 03.02.2021, öffentlich, Nr. 26
Ergebnis: Einbringung
Gemeinderat vom 04.02.2021, öffentlich, Nr. 18
Ergebnis: Zurückstellung
Jugendhilfeausschuss vom 08.02.2021, öffentlich, Nr. 23
Ergebnis: Kenntnisnahme
Verwaltungsausschuss vom 24.02.2021, öffentlich, Nr. 57
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe des im JHA Besprochenen
Gemeinderat vom 25.02.2021, öffentlich, Nr. 33
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Verschiebung des Sitzungsbeginns auf 16:30 Uhr


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 25.01.2021, GRDrs 22/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem pauschalen freiwilligen Verzicht auf die Erhebung der regulären monatlichen Elternbeiträge (Kostenbeiträge) und des Essensgeldes für den Monat Januar 2021 bei städtischen Kindertageseinrichtungen, die von Schließung auf der Grundlage der CoronaVO betroffen sind, wird zugestimmt. Mit diesem Verzicht sind die Schließzeiten ab dem 16.12.2020 bis einschließlich 31.01.2021 abgegolten.
Der Verzicht gilt nicht in Fällen, in denen im Schließzeitraum eine Anmeldung zur Notbetreuung - unabhängig von Dauer und Umfang der Inanspruchnahme - erfolgt ist.

2. Ab dem Februar 2021 wird für jede weitere volle Schließungswoche (7 Kalendertage/5 Betreuungstage) freiwillig auf 25 % der maßgeblichen monatlichen Elternbeiträge verzichtet. Der Verzicht gilt nicht in Fällen, in denen im Schließzeitraum eine Anmeldung zur Notbetreuung - unabhängig von Dauer und Umfang der Inanspruchnahme - erfolgt ist.
3. Der städtische Träger verzichtet rückwirkend ab Januar 2021 bis zunächst zum Ende des Kindergartenjahres 2020/2021 auf die Kostenbeiträge für die Zusatzangebote Früh- und Spätbetreuung, sofern diese Angebote von Seiten des Trägers nicht angeboten werden können.

4. Die freien Träger der Kindertagesbetreuung erhalten für den Monat Januar 2021 den Ausfall der Teilnahmebeiträge für die Betreuung in Höhe von 85 % des Erstattungsbetrags des Monats April 2020 erstattet.
5. Die Betriebskostenförderung der freien Kita-Träger wird trotz der angeordneten Schließungen ab 16.12.2020 bis zur Beendigung der generellen Einrichtungsschließung nach CoronaVO nach den geltenden Förderrichtlinien weiter gewährt, ggf. unter Anrechnung von vorrangigen Ersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld, Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz) durch Bund oder Land. Die Regelungen des Sozialdienstleistereinsatzgesetzes (SodEG) werden für die Dauer der Weiterförderung angewandt.

6. Die laufende Geldleistung an die Tagespflegepersonen wird trotz der Untersagung der Betreuung für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 in voller Höhe freiwillig weiter gewährt. Ein Kostenbeitrag der Eltern an den Kosten kann gemäß § 90 SGB VIII nicht verlangt werden, sofern die Kinder nicht in Notbetreuung sind. Bei Verlängerung der Untersagung der Kindertagespflege ab Februar 2021 erfolgt eine Kürzung der Geldleistung auf 80 % sofern keine Notbetreuung erfolgt.

7. Den Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen, wie im Absatz Finanzielle Auswirkungen dargestellt, wird zugestimmt.



OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt mit der Maßgabe des im Jugendhilfeausschuss Besprochenen ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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