Finanzierungsmittel für den Haushalt der Stadt nach § 14 Abs. 3 EigBG sind nicht vorgesehen.
2. Vom Jahresgewinn 2009 wird das Ergebnis des BgA "Mineralische Deponie" in Höhe von 232.363,81 € vorab der zweckgebundenen Rücklage zugeführt und zur Finanzierung von Investitionen entsprechend dem jeweiligen Vermögensplan verwendet. Der Restbetrag in Höhe von 1.474.932,16 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 10.667.806,74 € werden aufgrund der Veräußerung von Betriebsgrundstücken (Heigelinstraße/Fangelsbachstraße) 4.200.000 € an die Landeshauptstadt Stuttgart ausgeschüttet.
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2009 entlastet.
5. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH wird beauftragt, den Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Stuttgart zu prüfen. |