Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
26/2021
GZ:
SI
Sitzungstermin: 15.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Neubau Hans Rehn Stift, Grundsatzbeschluss

Vorgang: Betriebsausschuss Leben und Wohnen vom 28.06.2021, nicht öffentl., Nr. 10
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 13.07.2021, öffentl., Nr. 231
jeweiliges Ergebnis: ohne Votum in die weiteren Gremien verwiesen

Verwaltungsausschuss vom 14.07.2021, öffentlich, Nr. 262
Ergebnis: einmütige Zustimmung bei 3 Stimmenthaltungen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 16.06.2021, GRDrs 26/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau des Hans Rehn Stiftes am Standort Supperstraße 28-32, Flurstück 570/1, 70565 Stuttgart mit Gesamtkosten von 23.925 TEUR (Grobe Kostenermittlung) wird zugestimmt.

2. Die Gesamtkosten in Höhe von 23.925 TEUR sind über den Vermögensplan des ELW zu finanzieren. Die Finanzierung erfolgt aus Eigenkapital des ELW (10.700 TEUR (gerundet): Verkauf des Teilgrundstückes an das Siedlungswerk GmbH), Kapitalmarktmitteln (11.350 TEUR), Zuschuss der Hans Rehn Stiftung (235 TEUR und Investitionskostenzuschuss des Jugendamtes 1.640 TEUR).

3. Die für Wohnungsbau vorgesehenen Teilflächen sollen an das Siedlungswerk veräußert werden. Über die Einzelheiten des Grundstücksgeschäfts ist noch gesondert zu beschließen.
4. Der ELW wird ermächtigt, alle Planungen und Bauvorbereitungen für die Leistungsphasen 1 bis 6, Teile von 7 nach HOAI (bis zur Baureife) zu beauftragen.

5. Der ELW wird ermächtigt, eine Projektsteuerung zu beauftragen.

6. Der ELW wird ermächtigt, alle für den Abbruch der Bestandsgebäude notwendigen Beauftragungen auszusprechen und abzurufen.

7. Der Name "Hans Rehn Stift" bleibt erhalten.


StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) lobt den ELW für die Überplanung des Projekts aufgrund der Ablehnungen im Bezirksbeirat Vaihingen. Sie habe viele der Kritikpunkte aufgenommen. Es bleibe jedoch weiterhin der Teilverkauf eines Grundstücks, das heute in der Hand des ELW ist, elementarer Teil dieses Projekts. Dieser Verkauf sei notwendig, damit der ELW seinen Eigenanteil an Kapital einbringen kann für den Neubau. Weil die FrAKTION dafür sei, dass Grund und Boden in öffentlicher Hand - in diesem Fall beim ELW - verbleibt und die Stadt einen Investitionskostenzuschuss von 10 Mio. € an den ELW geben sollte, bitte er um Zustimmung zum Antrag Nr. 252/2021.

OB Dr. Nopper lässt zunächst über diesen Antrag abstimmen und stellt fest, dass der Gemeinderat den Antrag Nr. 252/2021 bei 6 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich ablehnt.



Er stellt anschließend die GRDrs 26/2021 zur Abstimmung und hält fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt.
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