Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 894/2018
Stuttgart,
11/06/2018



Zweckverband RBB - Reduzierung der Mitgliedschaft der LHS im ZV RBB ab 01.01.2019



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.11.2018
22.11.2018



Beschlußantrag:

1. Dem Entwurf der Satzungsänderung des ZV RBB zum 01.01.2019 gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

2. Dem Entwurf des Kooperationsvertrages des ZV RBB zum 01.01.2019 gemäß Anlage 3 wird zugestimmt.

3. Dieser Beschlussantrag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien des ZV RBB.



Begründung:


Ausgangslage

Mit GRDrs 22/2018 wurde der Reduzierung der Mitgliedschaft im ZV RBB von bisher 17,93 % auf 10,79 % zum 01.01.2020 zugestimmt.

Folgende neue Sachverhalte haben sich zwischenzeitlich ergeben:

1. Der Landkreis Rottweil beabsichtigt, sich bereits ab 01. 01. 2019 am ZV RBB zu beteiligen.
2. Nachdem das Restmüllheizkraftwerk (RMHKW) des ZV RBB in den letzten Jahren regelmäßig mehr als 160.000 t/a annehmen und durchsetzen konnte, soll das Gesamtkontingent nach Satzung von 140.000 t/a auf 160.500 t/a und damit auch teilweise die Verbrennungskontingente bzw. die Beteiligungsquoten am ZV angepasst werden.

3. Damit ändern sich ab dem 01.01.2019 die Beteiligungsquoten und damit die Verbrennungskontingente wie folgt:

Bis 31.12.2018 ab 01.01.2019

LK Böblingen 51,07 % (71.500 t/a) 51,09 % (82.000 t/a)
LHS 17,93 % (25.100 t/a) 15,64 % (25.100 t/a)
LK Calw 21,36 % (29.900 t/a) 18,63 % (29.900 t/a)
LK Freudenstadt 9,64 % (13.500 t/a) 8,41 % (13.500 t/a)
LK Rottweil 6,23 % (10.000 t/a)

4. Damit ändert sich die Sitzverteilung der Verbandsversammlung wie folgt:

Es entsenden insgesamt 34 Vertreter in die Verbandsversammlung:

Bis 31.12.2018 ab 01.01.2019

LK Böblingen 18 Vertreter 18 Vertreter
LHS 6 Vertreter 5 Vertreter
LK Calw 7 Vertreter 6 Vertreter
LK Freudenstadt 3 Vertreter 3 Vertreter
LK Rottweil 2 Vertreter

Zusätzlich wird ab 01.01.2019 ein vierter Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden von der Verbandsversammlung gewählt, jeder dieser Stellvertreter soll einem anderen Verbandsmitglied angehören.

5. Folgende Änderungen ergeben sich im Verwaltungsrat:

Der Verwaltungsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Der Verbandsvorsitzende und seine vier (bis 31.12.2018: drei) Stellvertreter sind Mitglieder des Verwaltungsrats. Die zehn weiteren Mitglieder (bis 31.12.2018: elf) des Verwaltungsrats, von denen sieben dem LK Böblingen, einer (bis 31.12.2018: zwei) der LHS, zwei dem LK Calw angehören, werden von der Verbandsversammlung gewählt.

6. Der Zweckverband wird mit einem Stammkapital ausgestattet. Dieses wird auf 1.550.000 € (bis 31.12.2018: 1.321.920,06 €) festgesetzt. Der Anteil der LHS am Stamm­kapital beträgt ab dem 01.01.2019 somit 242.420 €.

Ausblick

Eine Vollmitgliedschaft des Landkreises Rottweil ist erst ab 01.06.2020 möglich, da bis zu diesem Zeitpunkt noch entsprechende vertragliche Verpflichtungen bestehen. Ab dem 01.06.2020 erhöht sich somit die Beteiligung des LK Rottweil im ZV RBB von 10.000 t/a auf 20.000 t/a. Die Beteiligungsverhältnisse der LHS reduzieren sich ab diesem Zeitpunkt daher entsprechend. Damit ergibt sich für die LHS ab diesem Zeitpunkt eine Anliefermenge in Höhe von 15.100 t/a entsprechend einer Beteiligungsquote von 9,41 %.



Finanzielle Auswirkungen

Die tatsächliche Finanzierung der Mitgliedschaft im ZV RBB erfolgt im Rahmen eines Umlageverfahrens. Durch die Verringerung der Beteiligungsquote von 17,93 % auf 15,64 % ergibt sich eine entsprechende Einsparung bei der Festkostenumlage. Bezogen auf die ausgewiesene Festkostenumlage gemäß dem Jahresabschluss 2017 des ZV RBB führt eine um 2,29 % reduzierte Beteiligungsquote zu einer rechnerischen Einsparung in Höhe von ca. 680.000 €.
Aus der Erhöhung des Stammkapitals resultiert für die LHS eine einmalige Zahlung in Höhe von 6.171,43 €.



Beteiligte Stellen

Ref. AKR
Ref. WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Technisches Referat Eigenbetrieb AWS






Dirk Thürnau Dr. Thomas Heß
Technischer Bürgermeister Geschäftsführer


Anlagen

Anlage 1 Entwurf der Satzungsänderung des ZV RBB zum 01.01.2019
Anlage 2 Synopse Satzungsänderungen des ZV RBB zum 01 01 2019
Anlage 3 Entwurf Kooperationsvertrag des ZV RBB ab 01.01.2019


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