Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 110/2021
Stuttgart,
07/09/2021



DigitalPakt Schule: Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.07.2021
14.07.2021
15.07.2021



Beschlußantrag:

1. Das Schulverwaltungsamt wird damit beauftragt, die Fördermittel in Höhe von bis zu 30,6 Mio EUR (80%) zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung der Stuttgarter Schulen abzurufen. Die Verteilung erfolgt auf Basis einer übergeordneten Planung unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen der Schulen auf Grundlage der Medienentwicklungspläne. Die Erträge im Ergebnishaushalt (Amtsbereiche 4002110,4002120 und 4002130; Kontengruppe 31400) und im Finanzhaushalt (7.409999 – Sonstige Investitionen, Kontengruppe 681) in Höhe von 30.629.300 € werden nach Eingang der Fördermittel dem THH 400 zur Verfügung gestellt. 2. Von dem für die Förderung notwendigen Eigenanteil (20%) in Höhe von rd. 7,657 Mio. EUR wird Kenntnis genommen. 3. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt (Amtsbereiche 4002110,4002120 und 4002130; Kontengruppe 42210) und im Finanzhaushalt (7.409999 – Sonstige Investitionen, Kontengruppe 78302) im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt in Höhe von 38.286.600 EUR werden vom Schulverwaltungsamt entsprechend den planmäßigen Aufwendungen pro Haushaltsjahr zum Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet. 4. Die Aufwendungen im Jahr 2021 werden im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110,4002120 und 4002130, Kontengruppe 42210 entsprechend der Darstellung unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen gedeckt.

5. Der Zentrale Einkauf des Haupt- und Personalamtes wird beauftragt, alle notwendigen Ausschreibungen zur Hard- und Software- sowie Dienstleistungsbeschaffung durchzuführen.

6. Um die notwendige Infrastruktur für die Digitalisierung der Schulen innerhalb der Zeitschiene des DigitalPakts zu schaffen, entsteht im Schulverwaltungsamt ein zusätzlicher Personalbedarf von insg. 3 Stellen:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Einführung

Mit dem Jahr 1998 startete der Aufbau der Schul-IT bei der LHS Stuttgart, wie auch die Ausstattung der Stuttgarter Schulen mit digitalen Medien. Mit den Beschlüssen der Stuttgarter Programme Schule Online wurde das Fundament der passenden Beschaffung, Wartung und Support von Hard- und Software geschaffen. Auf diesen Grundlagen wurden verschiedenste Prozesse und Strukturen umgesetzt. Durch die stetige Weiterentwicklung der digitalen Medienausstattung in den Stuttgarter Schulen ist es zwingend notwendig das Fundament für eine ganzheitliche Erweiterung der digitalen Ausstattung zu realisieren.

2. Stand der Digitalisierung an Stuttgarter Schulen

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossen, Finanzmittel in Höhe von insgesamt 23,5 Mio. EUR für die Jahre 2018 - 2022 zum Ausbau der Digitalisierung an Stuttgarter Schulen zur Verfügung zu stellen (GRDrs 715/2017 und GRDrs 738/2018).

In diesem Rahmen wurden seitdem folgende Maßnahmen durchgeführt:

MaßnahmeSachstand Umsetzung Schulen/ Anzahl
Digitale Infrastruktur (Netzwerk- und Stromanschlüsse, Anschlüsse für Präsentationsmedien + Glasfaserverkabelung)Die digitale Gebäudeinfrastruktur ist grundlegend dafür verantwortlich, dass die Hardware an den Stuttgarter Schulen vollumfänglich betrieben und genutzt werden kann. Hierzu zählen nicht nur die Netzwerkverkabelung und Anschlüsse für die Präsentationsmedien, sondern auch die Stromverkabelung ist essentiell um einen Betrieb zu gewährleisten.32 von 152 Schulen flächendeckend verkabelt (mind. 95%)
WLAN-Infrastruktur Mit der steigenden Hardwarezahl und der verschiedenen Unterrichtsformen ist eine Flexibilität in den Schulgebäuden zwingend notwendig. Diesbezüglich ist es unabdingbar WLAN-Strukturen in den schulischen Gebäuden zu realisieren.

Um WLAN-Access-Points (WLAN-AP), welche das Netzwerk kabellos bereitstellen, installieren zu können, sind die obengenannten digitalen Gebäudeinfrastrukturen nötig. Jeder WLAN-AP muss an das Netzwerk per LAN-Kabel angeschlossen werden, um ausreichend performante Leistung bereitstellen zu können.
147 von 152 Schulen verfügen über eine WLAN-Infrastruktur (mind. 1 WLAN-Access Point)


Anzahl WLAN-APs: 3.482
Ausstattung der Schulen mit zusätzlichen digitalen Endgeräten Die derzeitige Anzahl der mobilen wie auch stationären Endgeräte deckt aber noch nicht den Bedarf einer flächendeckenden Ausstattung aller Schulen. Hierbei soll im Rahmen des DigitalPakts Schule eine flächendeckende Klassenzimmerausstattung mit Präsentationsmedien, Arbeitsgerät und Zuspielgeräten realisiert werden. Diese Ausstattung wird im Rahmen des Medienentwicklungsplans mit passenden medienpädagogischen Konzepten geplant und bis Ende des DigitalPakts im Jahr 2024 voraussichtlich realisiert.31.010 Endgeräte zum Stand Juni 2021
Support-AufkommenIm Jahr 2020 hat das Schulverwaltungsamt die fünf Service Desk Spezialisten, die über einen Personaldienstleister im Service Desk Stuttgarter Schulen engagiert waren, als städtische Mitarbeiter*innen übernommen. Die Übernahme der Mitarbeiter*innen erfolgte aus rechtlichen Rahmenbedingungen, aber auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen. Hierbei war zu erkennen, dass das Callaufkommen dauerhaft anstieg und eine Deckung dieses Personalbedarfs wirtschaftlicher über eigenes Personal ist. Aufkommen 2020:

16.873 ankommende Anrufe
15.532 Angenommene Anrufe
Breitbandanbindung der SchulenUm langfristig alle schulischen Endgeräte und passende Unterrichtsinhalte auf der Hardware abrufen zu können, ist nicht nur das lokale Netzwerk performant anzubinden. Auch die Außenanbindung/ Breitbandanbindung ist hierfür essentiell, damit Inhalte und Dateien vom Internet schnellstmöglich herunter-, aber auch hochgeladen werden können. Um langfristig eine Breitbandanbindung mit den dargestellten Anforderungen bereitstellen zu können, ist eine Glasfaseranbindung zu den Schulliegenschaften notwendig.

Diese können dann mit Geschwindigkeiten mit bis zu 1 Gigabit/s Daten abrufen oder bereitstellen. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten auf mehr als 1 Gigabit/s bedingen weitgehende Erweiterungen der Aktiv-Komponenten und des zentralen Netzzugangs.
137 von 172 Schulliegenschaften an der Glasfaserstruktur

Die dargestellten Schwerpunkte werden in Anlage 1 „Ausführlicher Bericht zur Digitalisierung der Schulen“ genauer dargestellt.

Zusammenfassung:

Die Ausstattung der Stuttgarter Schulen mit digitalen Medien ist zwar sehr weit fortgeschritten, aber es fehlen noch elementare Rahmenbedingungen, um eine flächendeckende Ausstattung vorhalten und Medienbildung im Unterricht entsprechend der Vorgaben der Bildungspläne ermöglichen zu können. Konkret bedeutet dies, dass die Gebäudeinfrastruktur weitgehend mit passenden Verkabelungsmaßnahmen erweitert werden muss, damit auch langfristig performant WLAN-Access-Points und kabelgebundene Hardware betrieben werden können. Diesbezüglich müssen schnellstmöglich alle Gebäude erschlossen werden. Im Anschluss können die notwendigen Ausstattungsszenarien in Bezug auf die multimedialen digitalen Raumstandards und –konzepte weitreichend realisiert werden. Dazu zählen auch flächendeckende Präsentationsmedien in den Stuttgarter Klassenräumen. Zugleich muss die WLAN-Infrastruktur durch die neuen Anwendungsszenarien weiterentwickelt und mit ergänzenden Bring-your-own-Device-Netzen den notwendigen Bedarf decken. Zusätzlich muss eine flächendeckende Breitbandanbindung per Glasfaser an das SWIS-Netz aller Schulen gewährleistet und die Aktivkomponenten an den Stand der Technik angepasst und passend der Endgeräteanzahl skaliert werden.


3. DigitalPakt Schule 2019 – 2024


Rahmenbedingungen, Förderzeitraum und -zweck

Der Bund stellt 2019 bis 2024 insgesamt 5 Mrd. EUR zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung an Schulen zur Verfügung. Zuwendungsempfänger sind öffentliche Schulträger und Privatschulen. Die Verteilung der Mittel an die Schulträger erfolgt durch das jeweilige Kultusministerium des Landes. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM) hat zur Regelung der Förderbedingungen die „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ (vgl. Anlage 2) erlassen.

Die maximal mögliche Gesamtsumme der Förderung pro Schulträger (DigitalPakt-Budget) berechnet sich nach der Anzahl beschulter Schülerinnen und Schüler aus der amtlichen Schulstatistik 2018/2019. Im Rahmen des DigitalPakts Schule erhält die Landeshauptstadt Stuttgart gemäß Bescheid des KM vom 16.08.2019 ein DigitalPakt-Budget bis zu 30.629.200 EUR (80%), welches durch einen Eigenanteil von 20% in Höhe bis zu 7.657.300 EUR mitfinanziert werden muss.



Das DigitalPakt-Budget wurde auf der Grundlage der Schulstatistik des Schuljahres 2018/19 mit dem Faktor von 0,7 für Grundschüler*innen und alle weiterführenden Schüler*innen mit dem Faktor 1,0 berechnet. Dieser Betrag ist bis zum 30. April 2022 reserviert, danach werden nicht beantragte Gelder neu verteilt.

Mit diesen Fördermitteln soll die Digitalisierung der Schulen im Zeitraum von 17.05.2019 bis 31.12.2024 weitreichend realisiert und ausgebaut werden. Durch Erhalt eines positiven Förderbescheids können 80% aller Kosten der förderfähigen Maßnahmen geltend gemacht werden.

Der DigitalPakt Schule legt den Fokus auf die Umsetzung der flächendeckenden digitalen Infrastruktur wie bspw. Netzwerkverkabelung, Anschlüsse für Präsentationsmedien und Stromzuleitungen zu den digitalen Endgeräten. Ergänzt werden diese Maßnahmen mit der digitalen Medienausstattung in Form von Tablets, Notebooks, Rechnern, Beamern und weiterer förderfähiger digitaler Ausstattung.

Durch die Möglichkeit des frühzeitigen Förderbeginns ohne gestellten Antrag ab dem 17.05.2019 wurden bisher aus bestehenden Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Stuttgart förderfähige Maßnahmen realisiert. Somit können vorfinanzierte Maßnahmen abgerechnet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch kein Förderantrag gestellt, da der Beschluss zur Umsetzung des Förderprogramms vom Gemeinderat noch nicht erfolgt ist. Im Anschluss des Beschlusses dieser Gemeinderatsdrucksache werden zeitnah die fertiggestellten Förderanträge eingereicht.

Voraussetzungen

Der Abruf des DigitalPakt-Budgets ist hierbei abhängig von mehreren Faktoren:
Um die Förderung abrufen zu können, muss von jeder Schule ein Medienentwicklungsplan erstellt, vom Landesmedienzentrum (LMZ) zertifiziert, und dem Förderantrag beigelegt werden. Hierbei besteht der Grundsatz: Die Technik folgt der Pädagogik.
Darüber hinaus müssen für die Digitalisierung teilweise weitreichende Eingriffe in die Gebäudestruktur umgesetzt werden. Die Maßnahmen bedingen - zusätzlich zu den förderfähigen - auch nicht förderfähige Baumaßnahmen, wie allgemeine Anpassungen der Stromverkabelung, Beleuchtungsanpassungen und weitere notwendige Gewerke.

Ausschreibungen im Rahmen des DigitalPakts Schule

Im Rahmen des DigitalPakts Schule werden zwangsläufig Hard- und Softwarebeschaffungen sowie Dienstleistungen notwendig, um die jeweiligen schulischen Digitalisierungsmaßnahmen zu realisieren. Diesbezüglich soll der Zentrale Einkauf der LHS Stuttgart für das Jahr 2021 bis 2023 mit den Ausschreibungen aus Anlage 3 mit der Gesamtsumme von 17,5 Mio. EUR beauftragt werden. Hierfür stehen weitreichende Rahmenverträge für den Zeitraum bis zu vier Jahren als Fundament der einheitlichen und rechtskonformen Beschaffung bereit.

In Anlage 3 werden die notwendigen Rahmenverträge mit der Gesamtsumme von 17,5 Mio. EUR erläutert. Die genannte Ausschreibungssumme 17,5 Mio. EUR bezieht sich auf die Beschaffung von Hard- und Software sowie von Dienstleistungen. Die weiteren Aufträge im Rahmen des DigitalPakts Schule werden über bestehende Rahmenverträge bzw. Bau- und Sanierungsmaßnahmen realisiert.


Förderantrag und Medienentwicklungsplan (MEP)

Das Schulverwaltungsamt hat im Jahr 2020 alle notwendigen Stellen zur Unterstützung bei der Realisierung der MEP besetzt und sieht einen standardisierten Prozess zur Umsetzung des DigitalPakts Schule vor, den alle Stuttgarter Schulen in enger Begleitung durch das MEP-Team des SVA durchlaufen. Dieses nimmt damit eine aktive Rolle ein, übernimmt Beratungen, aber auch eine wichtige Rolle in der Umsetzung des MEP.

Der MEP-Standard-Prozess im Rahmen des DigitalPakts Schule für die Stuttgarter Schulen beinhaltet folgende Schritte:



Mit dieser Vorgehensweise wurden bisher 138 MEP-Auftaktgespräche durchgeführt, 95 MEP befinden sich derzeit in Bearbeitung zwischen Schulen und MEP-Team, viele stehen kurz vor der Zertifizierung und sieben wurden bereits zertifiziert.

Das Ziel des DigitalPakts Schule ist es, dass möglichst viele Stuttgarter Schulen auf den aktuellen Stand der Digitalisierung gebracht und weitreichende Lösungen im Bereich pädagogischer Konzepte umgesetzt werden können. Zugleich sehen wir es als Zielsetzung, uns auf den Bereich der digitalen Infrastruktur zu fokussieren und diese langfristig flächendeckend umzusetzen. Hierdurch wird das Fundament für die digitale Medienbildung geschaffen, welche langfristig die Unterrichtsqualität verbessern soll.

Die MEPs sind zudem über den DigitalPakt Schule hinaus eine wichtige Arbeitsgrundlage für alle künftigen Digitalisierungsvorhaben an den Schulen. Ihre laufende Weiterentwicklung angesichts eines rasch voranschreitenden Fortschritts bei der Digitalisierung wird damit zu einer elementaren und dauerhaften Aufgabe. So sollen die digitalen Kompetenzen der Stuttgarter Schüler*innen kontinuierlich weiter ausgebaut werden.
Ziel: Die Realisierung der Medienentwicklungspläne der Schulen und Antragstellung bei der L-Bank soll bis spätestens 30.04.2022 abgeschlossen sein.


Zusatzvereinbarungen im Rahmen des DigitalPakts Schule

Neben dem DigitalPakt Schule 2019-2024 wurden während der Corona-Pandemie weitere Förderprogramme zur Digitalisierung der Schulen beschlossen, die im Gesamtkontext des DigitalPakts 2019-2024 zu sehen sind:

Im Rahmen der Zusatzvereinbarung des DigitalPakts Schule „Corona-Sofortausstattungsprogramm“ erhielt die Landeshauptstadt Stuttgart im Jahr 2020 rund 6,6 Mio. EUR zur Ausstattung von Schüler*innen mit Leihgeräten. Zweck der Förderung war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für digitalen Fernunterricht durch schulgebundene mobile digitale Endgeräte, die Schulen jenen Schülerinnen und Schülern (SuS) leihweise zur Verfügung stellen sollten, welche zu Hause nicht auf entsprechende Geräte zugreifen konnten. Die Beschaffung der rund 13.000 mobilen Endgeräte soll somit den Fernunterricht unterstützen und ergänzend zum DigitalPakt Schule weitere schulgebundene mobile Endgeräte bereitstellen (GRDrs. 611/2020 und 757/2020).

Die Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ dient zur Bereitstellung von Leihgeräten für das Lehrpersonal an Schulen. Im Rahmen dieser Förderung wurden der Landeshauptstadt Stuttgart im Jahr 2021 rund 2,9 Mio. EUR zugewiesen. Die Schulen sollen in die Lage versetzt werden, Lehrkräften geeignete schulgebundene mobile digitale Endgeräte für den Unterricht in der Schule oder beim Distanzlernen sowie zur allgemeinen Unterrichtsvor- und -nachbereitung leihweise zur Verfügung zu stellen. Dieses Ausstattungsszenario mit mobilen Endgeräten für mehrere nutzende Lehrkräfte, wie in der Bekanntmachung vom 29.01.2021 dargestellt, stellt einen gesondert zu betrachteten Bedarf an Support- und Betriebsstrukturen dar. Aus der Zusatzvereinbarung sollen ab Ende des Jahres 2021 rund 3.500 mobilen Endgeräte zur Ausleihe an Lehrkräfte bereitstehen (GRDrs. 32/2021).

Mit der Zusatzvereinbarung „Administration“ soll der Bedarf an Administration und Wartung von Hard- und Software, die in unmittelbarer Verbindung mit den Investitionen im Rahmen des DigitalPakt Schule und der jeweiligen Zusatzvereinbarungen stehen, sowie der Qualifizierung von IT-Administratorinnen und Administratoren gedeckt werden. Hierbei sind sowohl Personal-, wie auch Dienstleisterkosten im Rahmen des DigitalPakts Schule und deren Zusatzvereinbarungen förderfähig. Das Förderbudget des Landeshauptstadt Stuttgart ist 3,3 Mio. EUR für die Jahre 2021 und 2022.


Stellenschaffungen im Rahmen des DigitalPakts Schule

Gemäß „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ (Anlage 2) können Förderungen nur für Projekte beantragt werden, welche durch einen Medienentwicklungsplan (MEP) für jede einzelne Schule pädagogisch fundiert sind sowie durch eine minutiöse Planung mit akkurater Kostenberechnung in dem sehr engen Zeitfenster von vier Jahren bis Ende 2024 umgesetzt werden. Zusätzlich müssen Wartung, Betrieb und IT-Support für die geförderte digitale Infrastruktur und Endgeräteausstattung konzipiert, aufgebaut und bereitgestellt werden.

Das Personal des IT Competence Center Schulen (40-2.3) war zum Zeitpunkt 2019 mit der Umsetzung des laufenden Stuttgarter Programms Schule online, der Koordination von IT-Maßnahmen im Zuge von Schulneubau- und Sanierungsprojekten und des Supports für ca. 18.000 Endgeräte in 160 Schulen sowie der unter Punkt 2 dargestellten Umsetzung der Beschlüsse zur Digitalisierung der Schulen (GRDrs 715/2017 und GRDrs 738/2018) bereits voll ausgelastet.

Die
flächendeckende Umsetzung des DigitalPakt Schule in Stuttgart ist mit folgenden zusätzlichen Aufgaben verbunden:

Diese zusätzlichen Aufgaben konnten mit den vorhandenen Personalressourcen nicht einmal teilweise oder in geringem Umfang erfüllt werden. Dementsprechend wurden zum Stellenplan DHH 2020/2021 die nachfolgenden Stellen beantragt und geschaffen (GRDrs. 1139/2019):

1,0 VZK Teamleitung Gesamtkonzeption MEP in EG 13 TVöD
4,0 VZK Sachbearbeiter*in schulspezifische MEP´s in EG 12 TVöD
5,0 VZK Projektmanager*in Digitale Infrastruktur in EG 12 TVöD
1,0 VZK Teamleitung Gesamtkonzeption Hard- und Software in EG 13 TVöD

Durch die Zusatzvereinbarung Corona-Sofortausstattung erhöhte sich der Bestand an schulisch genutzten Apple iPads schlagartig um rd. 200% im Jahr 2020. Da sich durch diese immense Steigerung der Endgeräte-Anzahl neben dem einmaligen Aufwand, der im Rahmen der Beschaffung und der Verteilung der Geräte entstand, auch der laufende Betreuungs- und Koordinationsbedarf der Schul-IT dauerhaft erheblich erhöht, entstand mit der Beschaffung unmittelbar zusätzlicher dauerhafter Personalaufwand, um die zusätzlichen Endgeräte zu betreiben.

Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs wurden im Rahmen des kleinen Stellenplanverfahrens (GRDrs 904/2019) 6,00 Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 geschaffen. Die Verwaltung wurde ermächtigt insg. 4,0 der 6,0 Stellen außerhalb des Stellenplans zu besetzen:

Ermächtigungen 2020:
1,0 VZK Sachbearbeiter*in Konzeption und Koordination Einsatz mobiler Endgeräte in der Schule in EG 12 TVöD
1,0 VZK Sachbearbeiter*in MDM- und IT-Servicemanagement-Koordination in EG 12 TVöD
1,0 VZK Sachbearbeiter*in IT-Sicherheitsmanagement pädagogische Netze in EG 12 TVöD
1,0 VZK MDM-Manager*in und Service Desk-Spezialist*in in EG 10 TVöD

Vorgriffschaffungen 2021:
2,0 VZK MDM-Manager*in und Service Desk-Spezialist*n in EG 10 TVöD

Die darüber hinaus bestehenden Bedarfe im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wurden zum Stellenplan im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/2023 angemeldet. Eine Übersicht der Stellenschaffungen im Kontext der verschiedenen Landesprogramme des DigitalPakts sowie der bestehenden Stellenplananträge zum Doppelhaushalt 2022/2023 kann der Anlage 4 entnommen werden.

Insgesamt muss an den Schulen die elektrotechnische Infrastruktur auf die aktuellen und künftigen Bedarfe angepasst werden. Zum Teil sind aus baulichen Gründen Übergangslösungen notwendig, um den Bedarf der Schulen schnell zu decken und bestmöglich die Fördermöglichkeiten des DigitalPakts nutzen zu können. Um entsprechend der engen Zeitschiene des DigitalPakts die notwendigen Planungen für jede Schule vornehmen zu können, ggf. Übergangslösungen zu finden und umzusetzen, sind zwingend weitere Personalressourcen für die Dauer des DigitalPakts notwendig, die jedoch nicht über die Fördermittel des Landes oder des Bundes gegenfinanzierbar sind:

2,0 VZK Techniker*in-Stellen ELT Digitalisierung in EG 9b TVöD
(KW-Vermerk 01/2025)

1,0 VZK Planungsingenieur*in WLAN-Lösungen an Schulen in EG 12 in TVöD
(KW-Vermerk 01/2025)


Ohne diese zusätzlichen Stellen können aufgrund mangelnder WLAN-Infrastruktur die über das Sofortprogramm beschafften Endgeräte in vielen Schulgebäuden nicht genutzt werden. Die flächendeckende, fächerübergreifende Nutzung digitaler Medien im Unter-richt - wie sie in den Bildungsplänen des Landes vorgesehen sind – wird in den kommenden Jahren sonst nicht möglich sein.



Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt (Amtsbereiche 4002110,4002120 und 4002130; Kontengruppe 42210) und im Finanzhaushalt (7.409999 – Sonstige Investitionen, Kontengruppe 78302) im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt in Höhe von 38.286.600 EUR werden vom Schulverwaltungsamt zum Doppelhaushalt 2022/2023 beantragt.

Die Landeshauptstadt Stuttgart tritt bei dem oben dargestellten Förderprogramm zunächst in Vorleistung und erhält die Fördermittel erst nach erfolgter Abrechnung vom Land Baden-Württemberg. Insgesamt stehen für die LHS im Rahmen des Förderprogramms 30.629.300 EUR zur Verfügung, welche an einen Eigenanteil in Höhe von 7.657.300 EUR (20%) geknüpft sind.


Die Erträge und Einzahlungen in Höhe von 30.629.300 EUR werden im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen,











4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und 4002130 - Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 31400 sowie bei der Projektnummer 7.409999 - Sonstige Investitionen, Kontengruppe 681, entsprechend des erwarteten Eingangs der Fördergelder im DHH 2022/2023 und in der Finanzplanung berücksichtigt.

Die genaue Aufteilung der Erträge i.H.v. 20.419.566 EUR und der Einzahlungen i.H.v. 10.209.734 EUR auf die Jahre 2022 bis 2024 ist in der Anlage 5 dargestellt

Die Aufwendungen im Jahr 2021 werden innerhalb des Teilhaushalts 400 – Schulverwaltungsamt wie folgt gedeckt:

Die Förderung des Landes im Rahmen des DigitalPakts Schule wird im Jahr 2021 im Rahmen der Deckungsfähigkeit zur Deckung der Aufwendungen herangezogen. Nicht gedeckte Aufwendungen, auf Grund von nicht rechtzeitig eingegangener Erstattungen des Landes, werden im Teilhaushalts 400 – Schulverwaltungsamt innerhalb des Budgets gedeckt. Bei der Doppelhaushaltsplanaufstellung 2018/2019 wurden im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, mit der GRDrs 715/2017 bis zum Jahr 2022 jährlich insgesamt 5,95 Mio. EUR für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich erfolgt die Deckung des Eigenanteils der LHS zu 80 Prozent aus dem laufenden Budget des Teilhaushalts 400 – Schulverwaltungsamt. Dies ist durch Überschneidungen bei den Beschaffungen im Rahmen des Digitalpaktes und der ohnehin in der Haushaltsplanung berücksichtigten Beschaffungen innerhalb des THH 400 möglich.

Die Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von rd. 12.762.300 EUR und die Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von rd. 25.524.500 EUR verteilen sich entsprechend der Darstellung in Anlage 5 auf die Jahre 2021 bis 2024. Die Einzahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 10.209.783 EUR und die Erträge im Ergebnishaushalt in Höhe von 20.419.566 EUR verteilen sich entsprechend der Darstellung in Anlage 5 auf die Jahre 2022 bis 2025.

Personalaufwendungen zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur für die Digitalisierung bis 2024

202220232024
2 VZK Techniker/in ELT Digitalisierung in EG 9b mit KW-Vermerk 01/2025
133.000 Euro133.000 Euro133.000 Euro
1 VZK Planungs-
ingenieur/in WLAN-Lösungen an Schulen in EG 12 mit KW-Vermerk 01/2025
86.500 Euro86.500 Euro86.500 Euro



Beteiligte Stellen

Referat WFB weist an dieser Stelle darauf hin, dass die in Anlage 4 beigefügte Übersicht der Stellenschaffungen den starken Auf- und Ausbau der Kapazitäten im Bereich der Schuldigitalisierung in den letzten Jahren verdeutlicht. Inklusive der durch die Corona-Pandemie bedingten Förderprogramme wurden zum Doppelhaushalt 2020/2021 sowie als Vorgriffschaffung zum Doppelhaushalt 2022/2023 mit den GRDrs 611/2020 und GRDrs 757/2020 17 Vollzeitkräfte geschaffen. Zusätzlich wurden mit GRDrs 32/2021 weitere 2 Vollzeitkräfte als Ermächtigungsstellen bis 31.12.2021 zur Verfügung gestellt. Deshalb weist Referat WFB ausdrücklich darauf hin, dass eine Beurteilung des tatsächlichen Personalbedarfs aktuell nicht möglich ist, da die geschaffenen Stellen zunächst vollständig besetzt und eingearbeitet werden müssen, bevor eine fundierte, darüberhinausgehende Bedarfsanalyse erfolgen kann. Hierbei gilt es ebenfalls zu bedenken, dass viele der Themenfelder/Arbeiten nur einmalig oder allenfalls alle 3-4 Jahre (geschätzte Nutzungsdauer der beschafften EDV-Hardware) anfallen und Arbeitsintensität und -umfang der einzelnen Aufgaben zum jetzigen Zeitpunkt mangels Referenzen noch nicht beurteilt werden kann.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführlicher Bericht
Anlage 2: Bekanntmachung zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt
Schule 2019 - 2024
Anlage 3: Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 - 2024
Anlage 4: Aufteilung der Aussschreibungssumme im DigitalPakt
Anlage 5: Aufteilung DigitalPakt Budget


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