Mit dem Jahr 1998 startete der Aufbau der Schul-IT bei der LHS Stuttgart, wie auch die Ausstattung der Stuttgarter Schulen mit digitalen Medien. Mit den Beschlüssen der Stuttgarter Programme Schule Online wurde das Fundament der passenden Beschaffung, Wartung und Support von Hard- und Software geschaffen. Auf diesen Grundlagen wurden verschiedenste Prozesse und Strukturen umgesetzt. Durch die stetige Weiterentwicklung der digitalen Medienausstattung in den Stuttgarter Schulen ist es zwingend notwendig das Fundament für eine ganzheitliche Erweiterung der digitalen Ausstattung zu realisieren. 2. Stand der Digitalisierung an Stuttgarter Schulen
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossen, Finanzmittel in Höhe von insgesamt 23,5 Mio. EUR für die Jahre 2018 - 2022 zum Ausbau der Digitalisierung an Stuttgarter Schulen zur Verfügung zu stellen (GRDrs 715/2017 und GRDrs 738/2018). In diesem Rahmen wurden seitdem folgende Maßnahmen durchgeführt:
Rahmenbedingungen, Förderzeitraum und -zweck Der Bund stellt 2019 bis 2024 insgesamt 5 Mrd. EUR zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung an Schulen zur Verfügung. Zuwendungsempfänger sind öffentliche Schulträger und Privatschulen. Die Verteilung der Mittel an die Schulträger erfolgt durch das jeweilige Kultusministerium des Landes. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM) hat zur Regelung der Förderbedingungen die „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ (vgl. Anlage 2) erlassen. Die maximal mögliche Gesamtsumme der Förderung pro Schulträger (DigitalPakt-Budget) berechnet sich nach der Anzahl beschulter Schülerinnen und Schüler aus der amtlichen Schulstatistik 2018/2019. Im Rahmen des DigitalPakts Schule erhält die Landeshauptstadt Stuttgart gemäß Bescheid des KM vom 16.08.2019 ein DigitalPakt-Budget bis zu 30.629.200 EUR (80%), welches durch einen Eigenanteil von 20% in Höhe bis zu 7.657.300 EUR mitfinanziert werden muss. Das DigitalPakt-Budget wurde auf der Grundlage der Schulstatistik des Schuljahres 2018/19 mit dem Faktor von 0,7 für Grundschüler*innen und alle weiterführenden Schüler*innen mit dem Faktor 1,0 berechnet. Dieser Betrag ist bis zum 30. April 2022 reserviert, danach werden nicht beantragte Gelder neu verteilt. Mit diesen Fördermitteln soll die Digitalisierung der Schulen im Zeitraum von 17.05.2019 bis 31.12.2024 weitreichend realisiert und ausgebaut werden. Durch Erhalt eines positiven Förderbescheids können 80% aller Kosten der förderfähigen Maßnahmen geltend gemacht werden. Der DigitalPakt Schule legt den Fokus auf die Umsetzung der flächendeckenden digitalen Infrastruktur wie bspw. Netzwerkverkabelung, Anschlüsse für Präsentationsmedien und Stromzuleitungen zu den digitalen Endgeräten. Ergänzt werden diese Maßnahmen mit der digitalen Medienausstattung in Form von Tablets, Notebooks, Rechnern, Beamern und weiterer förderfähiger digitaler Ausstattung. Durch die Möglichkeit des frühzeitigen Förderbeginns ohne gestellten Antrag ab dem 17.05.2019 wurden bisher aus bestehenden Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Stuttgart förderfähige Maßnahmen realisiert. Somit können vorfinanzierte Maßnahmen abgerechnet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch kein Förderantrag gestellt, da der Beschluss zur Umsetzung des Förderprogramms vom Gemeinderat noch nicht erfolgt ist. Im Anschluss des Beschlusses dieser Gemeinderatsdrucksache werden zeitnah die fertiggestellten Förderanträge eingereicht. Voraussetzungen Der Abruf des DigitalPakt-Budgets ist hierbei abhängig von mehreren Faktoren: Um die Förderung abrufen zu können, muss von jeder Schule ein Medienentwicklungsplan erstellt, vom Landesmedienzentrum (LMZ) zertifiziert, und dem Förderantrag beigelegt werden. Hierbei besteht der Grundsatz: Die Technik folgt der Pädagogik. Darüber hinaus müssen für die Digitalisierung teilweise weitreichende Eingriffe in die Gebäudestruktur umgesetzt werden. Die Maßnahmen bedingen - zusätzlich zu den förderfähigen - auch nicht förderfähige Baumaßnahmen, wie allgemeine Anpassungen der Stromverkabelung, Beleuchtungsanpassungen und weitere notwendige Gewerke. Ausschreibungen im Rahmen des DigitalPakts Schule Im Rahmen des DigitalPakts Schule werden zwangsläufig Hard- und Softwarebeschaffungen sowie Dienstleistungen notwendig, um die jeweiligen schulischen Digitalisierungsmaßnahmen zu realisieren. Diesbezüglich soll der Zentrale Einkauf der LHS Stuttgart für das Jahr 2021 bis 2023 mit den Ausschreibungen aus Anlage 3 mit der Gesamtsumme von 17,5 Mio. EUR beauftragt werden. Hierfür stehen weitreichende Rahmenverträge für den Zeitraum bis zu vier Jahren als Fundament der einheitlichen und rechtskonformen Beschaffung bereit. In Anlage 3 werden die notwendigen Rahmenverträge mit der Gesamtsumme von 17,5 Mio. EUR erläutert. Die genannte Ausschreibungssumme 17,5 Mio. EUR bezieht sich auf die Beschaffung von Hard- und Software sowie von Dienstleistungen. Die weiteren Aufträge im Rahmen des DigitalPakts Schule werden über bestehende Rahmenverträge bzw. Bau- und Sanierungsmaßnahmen realisiert. Förderantrag und Medienentwicklungsplan (MEP) Das Schulverwaltungsamt hat im Jahr 2020 alle notwendigen Stellen zur Unterstützung bei der Realisierung der MEP besetzt und sieht einen standardisierten Prozess zur Umsetzung des DigitalPakts Schule vor, den alle Stuttgarter Schulen in enger Begleitung durch das MEP-Team des SVA durchlaufen. Dieses nimmt damit eine aktive Rolle ein, übernimmt Beratungen, aber auch eine wichtige Rolle in der Umsetzung des MEP. Der MEP-Standard-Prozess im Rahmen des DigitalPakts Schule für die Stuttgarter Schulen beinhaltet folgende Schritte:
2. Durchführung eines MEP-Auftaktgesprächs zwischen MEP-Team des Schulverwaltungsamtes und MEP-Koordinationsgruppe der Schule zur Klärung des MEP-Prozesses
3. Erstellung des MEP basierend auf der Stuttgarter Vorlage des LMZ durch die Schule in laufender Abstimmung mit dem MEP-Team
4. Gemeinsame Ausarbeitung von Bestands- und Bedarfslisten zu digitaler Ausstattung und Infrastruktur
5. Einreichung des fertigen MEP durch das MEP-Team beim LMZ zur Zertifizierung
6. Ausarbeitung des Förderantrags durch das MEP-Team unter Einholung von Kostenschätzungen und Angeboten für bauliche Digitalisierungsmaßnahmen und Ausstattung mit digitalen Geräten
7. Einreichung des Förderantrags zusammen mit zertifiziertem MEP, Zusicherung des Supportkonzepts und weiterer rechtlicher Hinweise zum Abruf der Mittel aus dem DigitalPakt Schule durch das MEP-Team bei der L-Bank. Einreichung aller Anträge bis zum April 2022.
8. Beschaffung und Implementierung der Ausstattung und Infrastruktur-Maßnahmen an den Schulen nach Mittelfreigabe. Fertigstellung bis Mai 2024.