Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
201
9
Verhandlung
Drucksache:
496/2011
GZ:
StU
Sitzungstermin:
06.10.2011
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
BPlan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Poppenweilerstraße im Stadtbezirk Stammheim (Sta 117.1)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen
- BPlan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.10.2011, nicht öffentlich, Nr. 448
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 19.09.2011, GRDrs 496/2011, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Bebauungsplan Poppenweilerstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften (Sta117.1) im Stadtbezirk Stammheim wird in der Fassung des Entwurfs vom 10.08.2010/18.01.2011 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 10.08.2010/18.01.2011/ 24.05.2011.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung, Anlage 3
und in der Anlage 2
dargestellt.
Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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