Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
496/2011
GZ:
StU
Sitzungstermin: 06.10.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: BPlan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Poppenweilerstraße im Stadtbezirk Stammheim (Sta 117.1)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen
- BPlan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.10.2011, nicht öffentlich, Nr. 448

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 19.09.2011, GRDrs 496/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan Poppenweilerstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften (Sta117.1) im Stadtbezirk Stammheim wird in der Fassung des Entwurfs vom 10.08.2010/18.01.2011 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 10.08.2010/18.01.2011/ 24.05.2011.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung, Anlage 3 und in der Anlage 2 dargestellt.


Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.


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