Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 220/2010
Stuttgart,
05/05/2010



Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hohewartstraße
- Wohnbebauung im Stadtbezirk Feuerbach (Feu 245)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB ohne Anregungen
- Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
18.05.2010
20.05.2010



Beschlußantrag:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hohewartstraße - Wohnbebauung“ im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach (Feu 245) wird in der Fassung des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 16. März 2009 gemäß § 10 BauGB als Satzung ohne Anregungen beschlossen. Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 16. März 2009 / 22. Februar 2010.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Evangelische Landeskirche Württemberg beabsichtigt, auf den Teilflächen der Grundstücke 5995 (bisher öffentliche Grünfläche), 5996 und 6010 sieben Reihenhäuser zu erstellen.
Die geplanten Gebäude sollen über einen Gehweg von der Wildeckstraße aus und über den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Verbindungsweg Flst. 6010 erschlossen werden. Die notwendigen Garagen sind von der Wildeckstraße und dem Verbindungsweg anzufahren.

Das geplante Vorhaben kann nach dem geltenden Planungsrecht nicht realisiert werden. Die Vorhabenträgerin hat deshalb beantragt, das Planungsrecht zu ändern und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.



Finanzielle Auswirkungen

Die Vorhabenträgerin ist vertraglich verpflichtet, die Planungs- und Maßnahmekosten zu tragen.
Da der Bebauungsplan keine Straßen- und Wegebaumaßnahmen vorsieht und es sich bei den angrenzenden Straßen um beitragsrechtlich abgeschlossene Fälle handelt, sind erschließungsbeitragsrechtliche Belange nicht berührt.

Im Durchführungsvertrag (Anlage 5) hat sich die Vorhabenträgerin u.a. verpflichtet, die projektbezogenen Erschließungskosten einschließlich gegebenenfalls notwendiger Umbaumaßnahmen beim Fußgängerüberweg zu tragen.

Kanalbeiträge fließen nur unter der Voraussetzung zurück, dass auf dem Grundstück ein Mehr an Geschossfläche verwirklicht wird. Für diese Mehrgeschossfläche wird ein Kanalbeitrag nachveranlagt, dessen Höhe vom Stadtmessungsamt derzeit noch nicht angegeben werden kann.



Beteiligte Stellen

Referate T, WFB, SJG

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgertmeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 16. März 2009 / 22. Februar 2010
3. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 16. März 2009 (Verkleinerung)
4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
5. Durchführungsvertrag
6. Planunterlagen des Vorhabens (Lageplan / Grundrisse / Ansichten /Schnitt)
7. Freiflächengestaltungsplan


Anlage 1 zur GRDrs 220/2010

Ausführliche Begründung:

1. Vorgang 2. Verfahren

3. Städtebauliches Konzept


4. Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 9 (8) BauGB
5. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Unterrichtung der städtischen Ämter über die Planung

6. Finanzielle Auswirkungen

Übersicht:


1. Plangebiet
1.1 Lage im Raum, Größe
1.2 Bestand
2. Ziel und Zweck der Planung
2.1 Erfordernis der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
2.2 Geltendes Recht und andere Planungen
2.3 Verfahren
3. Planinhalt
3.1 Städtebauliches Konzept sowie Art der baulichen Nutzung
3.2 Maß der baulichen Nutzung
3.3 Öffentliche Grünflächen
3.4 Überbaubare Grundstücksflächen
3.5 Erschließung und Parkierung
3.6 Ver- und Entsorgung
3.7 Pflanzverpflichtungen sowie Pflanzbindungen zum Erhalt von Bäumen
4. Soziale Ziele und Infrastruktur
5. Umweltbelange
6. Planverwirklichung und Folgemaßnahmen
7. Planungsdaten


1. Plangebiet

1.1 Lage im Raum, Größe

1.2 Bestand


2. Ziel und Zweck der Planung

2.1 Erfordernis der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

2.2 Geltendes Recht und andere Planungen

2.3 Verfahren


3. Planinhalt

3.1 Städtebauliches Konzept sowie Art der baulichen Nutzung
3.2 Maß der baulichen Nutzung
3.3 Öffentliche Grünflächen

3.4 Überbaubare Grundstücksflächen 3.5 Erschließung und Parkierung 3.6 Ver- und Entsorgung 3.7 Pflanzverpflichtungen sowie Pflanzbindungen zum Erhalt von Bäumen

4. Soziale Ziele und Infrastruktur


5. Umweltbelange 6. Planverwirklichung und Folgemaßnahmen

7. Planungsdaten

Fläche des Plangebiets und Baugrundstücks:
ca. 1750 m²
überbaute Grundfläche
ca. 523 m²
Grundflächenzahl
= 0,30
Geschossfläche
ca. 1046 m²
Geschossflächenzahl
= 0,60


Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Stuttgart, 16. März 2009 / 22. Februar 2010



Dr.-Ing. Kron
Stadtdirektor


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Anlage2_Begründung.pdf Anlage3_Entwurf_Bplan_Verkleinerung.pdf Anlage6_Lageplan_mit_Vorhaben.pdf Anlage6_EG Außenanlagen.pdf Anlage6_Ansichten Nord_Süd.pdf Anlage6_OG-UG.pdf Anlage6_DG-Schnitt_Ost_West_Ansichten .pdf Anlage7_Freiflächengestaltungsplan.pdf Festsetzungen_Text_Zeichenerklärung.pdf


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