Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9318
GRDrs 533/2021
Stuttgart,
07/05/2021



Aufstellung Jahresabschluss 2020



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.07.2021
15.07.2021



Beschlußantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2020 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 211,8 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
3.610.219.444,82
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-3.411.389.058,76
EUR
Ordentliches Ergebnis
198.830.386,06
EUR
Außerordentliche Erträge
48.512.745,49
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-35.571.876,30
EUR
Sonderergebnis
12.940.869,19
EUR
Jahresüberschuss
211.771.255,25
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2020
196.690.520,25
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:

2. Bilanz zum 31.12.2020 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
11.695.366,13
EUR
Sachvermögen
4.933.479.225,39
EUR
Finanzvermögen
5.310.669.161,72
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
623.266.046,68
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
10.879.109.799,92
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.319.305.575,43
EUR
Sonderposten
935.874.617,16
EUR
Rückstellungen
399.070.038,97
EUR
Verbindlichkeiten
184.286.711,49
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
104.244.613,96
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
10.879.109.799,92
EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2020 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer negativen Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 67.832.094,84 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.531.835.046,20
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.183.942.536,27
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
347.892.509,93
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
173.120.350,63
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-583.842.697,32
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-410.722.346,69
EUR
Finanzierungsmittelbedarf
-62.829.836,76
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
5.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.258,08
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-10.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-5.002.258,08
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
-67.832.094,84
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2020
1.023.729.059,00
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
75.469.329,06
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
84.046.097,75
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
7.637.234,22
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
91.683.331,97
EUR





4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2020)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2020 in die Ämterbudgets 2021 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
196.690.520,25 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2020 in die
Ämterbudgets 2021 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
827.038.538,75 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.



5. Im Haushaltsplan 2020 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1230 Liegenschaftsamt2307030 Immobilienverwaltung42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
6.590.000,00 EUR
Summe
6.590.000,00 EUR
TeilfinanzhaushaltProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.2230 Liegenschaftsamt7.239000 Gebäude- und Immobilienverwaltung7871 Hochbaumaßnahmen
2.147.490,46 EUR
Summe
2.147.490,46 EUR

Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 13f).
6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 35.334.009,97 EUR
(Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen)

- Ziffer I.5 in Höhe von 10.331.862,93 EUR
(Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)


Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.


7. Gewährung von Trägerdarlehen und städtischen Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) wird zur Finanzierung von Investitionen in 2020 ein städtisches Darlehen in Höhe von 29.000.000 EUR gewährt.

8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2020 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des RPA zur Verfügung gestellt.





Begründung:


1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2020

Bei der Nachtragshaushaltsplanung 2020 ging man von einem Jahresverlust in Höhe von -216,2 Mio. EUR aus (ursprüngliche Planung 33,9 Mio. EUR Jahresüberschuss).
Die Ergebnisrechnung schließt nun mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
211,8 Mio. EUR (VJ 306,6 Mio. EUR) ab (vgl. Anlage 1).
Mit Finanzstatus November 2020 (GRDrs 1075/2020) wurde ein Fehlbetrag in Höhe von -68,4 Mio. EUR prognostiziert.

Der Anteil des ordentlichen Ergebnisses beträgt 198,8 Mio. EUR (VJ 288,9 Mio. EUR); das Sonderergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 12,9 Mio. EUR (VJ 17,7 Mio. EUR) aus. Damit liegt das Gesamtergebnis um +428 Mio. EUR über den Erwartungen der Nachtragshaushaltsplanung (+177,9 Mio. EUR über der ursprünglichen Planung) und +267,2 Mio. EUR gegenüber dem Finanzstatus November 2020.


Bei den ordentlichen Erträgen gab es im Saldo 410,4 Mio. EUR Mehrerträge. Wesentliche Mehr- (+) / Mindererträge (-) wurden u.a. bei folgenden Ertragsarten erzielt:

Steuern und ähnliche Abgaben in Höhe von +396,1 Mio. EUR
(darunter Gewerbesteuer +196,7 Mio. EUR, Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer +8,3 Mio. EUR, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer +11,9 Mio. EUR, Vergnügungssteuer +8,9 Mio. EUR, Wohngeldentlastung Land +1,4 Mio. EUR, Gewerbesteuer-Kompensationszahlung +169,1 Mio. EUR – ursprünglich unter „Coronahilfen“ bei nachfolgender KGr. „lfd. Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen“ veranschlagt, somit im Saldo +21,8 Mio. EUR)

Laufende Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen in Höhe von -37,3 Mio. EUR
(darunter Schlüsselzuweisungen vom Land +76,1 Mio. EUR,
„Coronahilfen“ -147,3 Mio. EUR – vgl. Gewerbesteuer-Kompensationszahlung, Zuschüsse für laufende Zwecke +38,4 Mio. EUR, Zuweisung Grunderwerbsteuer
+1,9 Mio. EUR, Leistungsbeteiligung Grundsicherung Arbeitssuchende -11,4 Mio. EUR, aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge +0,9 Mio. EUR).

Sonstige Transfererträge in Höhe von +3,7 Mio. EUR
(darunter Ersätze von sozialen Leistungen +3,6 Mio. EUR)

Öffentlich-rechtliche-Entgelte in Höhe von +2,6 Mio. EUR
(darunter Verwaltungsgebühren -1,3 Mio. EUR und Benutzungsgebühren
+3,0 Mio. EUR)

Privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von +0,8 Mio. EUR
(darunter Mieten und Pachten in Höhe von +0,4 Mio. EUR)

Kostenerstattungen und -umlagen in Höhe von +33,8 Mio. EUR
(darunter Erstattungen vom Bund +1,0 Mio. EUR, vom Land +22,6 Mio. EUR,
von Gemeinden/ZV +1,5 Mio. EUR, von der gesetzlichen Sozialversicherung
+2,2 Mio. EUR, von Eigenbetrieben/-gesellschaften +1,8 Mio. EUR)

Sonstige ordentliche Erträge in Höhe von +49,3 Mio. EUR
(darunter Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von +43,6 Mio. EUR, aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen +5,7 Mio. EUR, aus Nachaktivierungen +2,2 Mio. EUR, Konzessionsabgaben +1,6 Mio. EUR, Bußgelder
-0,7 Mio. EUR, -3,0 Mio. EUR Säumniszuschläge und ähnliches)

Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von -39,1 Mio. EUR
(darunter Zinserträge +1,3 Mio. EUR, Gewinnausschüttungen, Dividenden in Höhe von
-40,4 Mio. EUR)


Bei den ordentlichen Aufwendungen gab es im Saldo +11,7 Mio. EUR Minderaufwendungen. Wesentliche Mehr- (-) / Minderaufwendungen (+) wurden
u.a. bei folgenden Aufwandsarten erzielt:

Personal- / Versorgungsaufwendungen in Höhe von +26,8 Mio. EUR
(darunter Personalaufwendungen +26,4 Mio. EUR, Versorgungsaufwendungen
+0,4 Mio. EUR).

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von +8,6 Mio. EUR
(darunter Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen -34,7 Mio. EUR, Unterhaltung sonst. unbewegliches Vermögen +5,3 Mio. EUR, Mieten und Pachten
+1,0 Mio. EUR, Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen
-3,7 Mio. EUR, sonst. Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen +40,5 Mio. EUR
(u.a. Kita-Betriebskostenpauschale, Betrieb Flüchtlingsunterkünfte))

Transferaufwendungen in Höhe von +1,2 Mio. EUR
(darunter Zuweisungen/Zuschüsse -9,4 Mio. EUR – u.a. an VRS +2,9 Mio. EUR, an verbundene Unternehmen / EigB / EigG / AöR -7,5 Mio. EUR, an private Unternehmen +1,7 Mio. EUR, übrige Bereiche -6,8 Mio. EUR –, soziale Leistungen +10,4 Mio. EUR, Gewerbesteuerumlage -23,6 Mio. EUR, FAG-Umlage -2,0 Mio. EUR, Veränderung FAG-Rückstellung +25,9 Mio. EUR)

Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von -25,3 Mio. EUR
(darunter Deckungsreserve Sachaufwand +10,0 Mio. EUR, Personalwerbung
-1,8 Mio. EUR, Erstattungszinsen -34,9 Mio. EUR, Geschäftsaufwendungen
-7,8 Mio. EUR, Erstattungen lfd. Betrieb Ganztagesbetreuung +7,0 Mio. EUR, Erstattungen übrige Bereiche +2,0 Mio. EUR)

Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von -0,7 Mio. EUR

Planmäßige Abschreibungen in Höhe von +1,1 Mio. EUR
(Abschreibungen Sachvermögen +7,7 Mio. EUR, Abschreibungen auf
Forderungen -9,1 Mio. EUR, Auflösung Sonderposten geleistete
Investitionszuschüsse +2,6 Mio. EUR)


Das ordentliche Ergebnis beträgt somit 198,8 Mio. EUR (VJ 288,9 Mio. EUR).


Ohne die von Bund und Land gewährten finanziellen Hilfen in Höhe von
190,3 Mio. EUR (Gewerbesteuerkompensation in Höhe von 169,1 Mio. EUR und Corona-Soforthilfen für die kommunalen Pandemiekosten in Höhe von 21,2 Mio. EUR) und den auch teilweise pandemiebedingt verzögerten Mittelabfluss (konsumtive Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 196,7 Mio. EUR) wäre ein erheblicher Jahresfehlbetrag zu verzeichnen gewesen.

Der Überschuss beim Sonderergebnis beträgt 12,9 Mio. EUR.
Dieser ergibt sich aus außerordentlichen Erträgen in Höhe von 48,5 Mio. EUR (darunter 41,2 Mio. EUR Erträge über Buchwert aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) sowie außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 35,6 Mio. EUR (darunter 20,7 Mio. EUR außerplanmäßige Abschreibungen auf „Dauerverlustbeteiligungen“, davon Objektgesellschaft Schleyerhalle und Neue Arena 0,8 Mio. EUR, Projektgesellschaft Neue Messe 13,0 Mio. EUR, Eigenbetrieb Bäderbetriebe Stuttgart
6,9 Mio. EUR).


Wesentliche Kennzahlen zur Ertragslage stellen sich wie folgt dar:

Die Netto-Steuerquote (Steuererträge abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 30,4 % (VJ 36,2 %).

Der Gewerbesteueranteil (Gewerbesteuerquote) an den ordentlichen Erträgen (Gewerbesteuer abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 11,1 %
(VJ 16,4 %).

Die Steuerquote (direkte Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer / ordentliche Erträge) beträgt 17,3 % (VJ 23,6 %).

Der FAG-Anteil (FAG-Quote) an den ordentlichen Erträgen (FAG-Anteil abzgl. FAG-Umlage / ordentliche Erträge) beträgt 20,7 % (VJ 18,3 %).

Mit den ordentlichen Erträgen in Höhe von 3.610,2 Mio. EUR konnten die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 3.411,4 Mio. EUR gedeckt werden.

Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) beträgt 105,8 % (VJ 109,0 %).

Die Personalaufwandsquote (Personal- und Versorgungsaufwand / ordentliche Aufwendungen) beträgt 21,7 % (VJ 22,0 %).

Die Netto-Sozialaufwandsquote (Soziale Aufwendungen abzgl. Erträge soziale Leistungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt 13,1 % (VJ 14,6 %).


Zusammenfassende Analyse

Der Jahresabschluss 2020 kann unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen (COVID-19 Pandemie) und der Hilfen durch Bund und Land als zufriedenstellend bewertet werden.

Neben den Hilfen von Bund und Land in Höhe von 190,3 Mio. EUR (+21,8 Mio. EUR) im Haushaltsjahr 2020 haben dazu weitere Mehrerträge bei den Steuern
(Gewerbesteuer +196,7 Mio. EUR, Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern
+20,2 Mio. EUR) und den laufenden Zuweisungen (insbes. Schlüsselzuweisungen +76,1 Mio. EUR), sowie der verzögerte Mittelabfluss auf der Aufwandsseite (konsumtive Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 196,7 Mio. EUR), beigetragen.
Im Finanzstatus November 2020 ist man bei der Gewerbesteuer infolge von Nachzahlungen für Vorjahre von Verbesserungen in Höhe von +150,0 Mio. EUR ausgegangen. Zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 sah man sich bei der Gewerbesteuer mit Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen (teilweise auf null) in einem bis dato unbekannten Maß konfrontiert. Ferner führten die internationalen Auswirkungen (u.a. Unterbrechung der Lieferketten), zu der Annahme, dass mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen und entsprechenden Auswirkungen auf die Gewerbesteuer gerechnet werden musste. Der Planansatz wurde in der Folge auf 250 Mio. EUR reduziert.
Beim Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Umsatzsteuer) auf Basis der Novembersteuerschätzung wurden die prognostizierten Mehrerträge in Höhe von ca. 20 Mio. EUR erreicht.

Bei den ordentlichen Aufwendungen sind im Saldo +11,7 Mio. EUR Minderaufwendungen zu verzeichnen. Im Finanzstatus November 2020 wurden bekannte Mehraufwendungen in Höhe von -10,6 Mio. EUR kommuniziert. Bei den Personalaufwendungen wurden Verbesserungen in Höhe von +20,0 Mio. EUR erwartet (Ergebnis +26,8 Mio. EUR). Bei den Sachaufwendungen wurden im Finanzstatus Mehraufwendungen durch die Beschaffung von digitalen Endgeräten an Schulen in Höhe von -5,1 Mio. EUR kommuniziert. Im Saldo sind nun Verbesserungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von +8,6 Mio. EUR zu verzeichnen. Die im Bereich der sozialen Leistungen prognostizierten -10,6 Mio. EUR Verschlechterung sind nun mit
-10,4 Mio. EUR auch eingetreten.


Verwendung Jahresüberschuss 2020 (Ergebnisverwendung)

Der Jahresüberschuss in Höhe von 211.771.255,25 EUR ist der Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses, wie folgt zuzuführen:

Ergebnisverwendung:
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg.
-198.830.386,06
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.
-12.940.869,19
EUR
Summe Zuführungen Ergebnisrücklagen
-211.771.255,25
EUR

Wie in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ auf Seite 20 dargestellt, werden somit zum JA 2020 innerhalb der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses davon-Positionen in Höhe von 796,8 Mio. EUR (VJ 1.018,9 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Veränderung ergibt sich aus Zugängen in Höhe von 3,4 Mio. EUR (u.a. 2,0 Mio. EUR Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung) sowie Abgängen in Höhe von 225,6 Mio. EUR (u.a.
110,0 Mio. EUR Erwerb der Wasserversorgung – Einlage in die SVV –, 45,6 Mio. EUR Klimaschutzfonds, 25,4 Mio. EUR Wohnraumoffensive, 24,3 Mio. EUR Investitionszuschuss SSB, 10,7 Mio. EUR Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung, 4,6 Mio. EUR Kulturelle Infrastruktur, 3,8 Mio. EUR Radinfrastruktur).
Durch den Ausweis der davon-Positionen wird Liquidität in Höhe von 786,6 Mio. EUR gebunden (vgl. Anlage 6 „Liquiditätsübersicht“).


2. Bilanz 2020

Die Schlussbilanz 2020 weist eine Bilanzsumme von 10,88 Mrd. EUR
(VJ 10,66 Mrd. EUR) aus.

Die wesentlichen städtischen Vermögenswerte sind im Sachvermögen und im Finanzvermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Insgesamt hat sich das Sachvermögen im Haushaltsjahr 2020 um 155,9 Mio. EUR auf 4,93 Mrd. EUR erhöht. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 45,4%.

Das Finanzvermögen beträgt zum Bilanzstichtag 5,31 Mrd. EUR. Es hat sich im Haushaltsjahr insoweit um insgesamt 32,8 Mio. EUR erhöht und weist damit einen Anteil von 48,8% an der Bilanzsumme aus.

Das Kapital der LHS beträgt zum Bilanzstichtag 9,26 Mrd. EUR (VJ 9,04 Mrd. EUR). Hieraus ergibt sich bei der Bilanzsumme von 10,88 Mrd. EUR eine Kapitalquote von
85,1 % (VJ 84,8 %). Erweitert um die Summe der Sonderposten (rd. 0,94 Mrd. EUR) ergibt sich eine Kapitalquote von 93,7 % (VJ 93,9%).

Die Rücklagen betragen 3,32 Mrd. EUR (VJ 3,11 Mrd. EUR). Davon sind innerhalb der Ergebnisrücklage Mittel in Höhe von 796,8 Mio. EUR (VJ 1.018,9 Mio. EUR) für sonstige bestimmte Zwecke gebunden. Als zweckgebundene Rücklagen in Höhe von
110,5 Mio. EUR sind unselbständige Stiftungen und Fonds bilanziert. Das Stiftungskapital beträgt 83,1 Mio. EUR (VJ 83,3 Mio. EUR).

Die Rückstellungen wurden neu bewertet und in der Folge insgesamt um
29,5 Mio. EUR auf 399,1 Mio. EUR (VJ 369,6 Mio. EUR) erhöht.

Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen belaufen sich im Stadthaushalt weiterhin auf null Euro (VJ 0 EUR). Lediglich im Stiftungsbereich bestehen Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 113 TEUR.
Die LHS ist seit dem Jahr 2018 im Stadthaushalt schuldenfrei.

Unter Berücksichtigung der Schulden der Eigenbetriebe (ohne Trägerdarlehen) in Höhe von 283,3 Mio. EUR (VJ 302,4 Mio. EUR) ergibt sich je Einwohner ein Gesamtschuldenstand von 449 EUR (VJ 476 EUR).

Die Veränderungen der Bilanz sind in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ dargestellt.



3. Ermächtigungsübertragungen 2020 (Übertragung von Budgetresten)

Die Ermächtigungsübertragungen im Ergebnishaushalt verteilen sich wie folgt:

THH
Bezeichnung
EÜ 2020
800
Gemeinderat
47.100,00 EUR
810
Bürgermeisteramt
8.134.722,64 EUR
100
Haupt- und Personalamt
13.868.300,00 EUR
150
Bezirksämter
938.360,00 EUR
200
Stadtkämmerei
20.963.945,50 EUR
230
Liegenschaftsamt
930.553,75 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
420.000,00 EUR
360
Amt für Umweltschutz
4.012.395,00 EUR
370
Branddirektion
397.000,00 EUR
400
Schulverwaltungsamt
74.628.697,49 EUR
410
Kulturamt
9.376.368,68 EUR
500
Sozialamt
659.973,02 EUR
510
Jugendamt
8.666.147,67 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
4.668.964,01 EUR
530
Gesundheitsamt
326.639,00 EUR
610
Amt für Stadtplanung und Wohnen
36.082.000,00 EUR
620
Stadtmessungsamt
88.130,00 EUR
630
Baurechtsamt
1.049.500,00 EUR
660
Tiefbauamt
4.111.523,49 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
7.320.200,00 EUR
Summe Ergebnishaushalt
196.690.520,25 EUR

Wie sich die konsumtiven Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Kontengruppen diese entfallen, ist in Anlage 4, Seite 1-6, ersichtlich.

Die konsumtiven Ermächtigungsübertragungen betrugen im Vorjahr 154,1 Mio. EUR.






Die investiven Ermächtigungsübertragungen im Finanzhaushalt verteilen sich wie folgt:

THH
Bezeichnung
EÜ 2020
810
Bürgermeisteramt
5.167.000,00 EUR
100
Haupt- und Personalamt
13.644.833,54 EUR
150
Bezirksämter
35.000,00 EUR
200
Stadtkämmerei
132.906.164,71 EUR
230
Liegenschaftsamt
118.729.925,70 EUR
290
Jobcenter
137.000,00 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
1.003.200,00 EUR
360
Amt für Umweltschutz
27.494.611,88 EUR
370
Branddirektion
4.704.900,00 EUR
400
Schulverwaltungsamt
223.434.028,44 EUR
410
Kulturamt
1.201.200,00 EUR
500
Sozialamt
685.000,00 EUR
510
Jugendamt
81.676.579,89 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
14.372.880,05 EUR
530
Gesundheitsamt
20.000,00 EUR
610
Amt für Stadtplanung und Wohnen
91.085.292,94 EUR
650
Hochbauamt
17.500,00 EUR
660
Tiefbauamt
94.464.349,01 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
12.104.072,59 EUR
900
Allgemeine Finanzwirtschaft
4.155.000,00 EUR
Summe Finanzhaushalt
827.038.538,75 EUR

Wie sich die investiven Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Investitionsprojekte und Auszahlungsgruppen diese entfallen, ist in Anlage 4,
Seite 7 - 12, ersichtlich.

Die investiven Reste betrugen im Vorjahr 718,3 Mio. EUR.


4. Überblick getroffener Verfügungen zur Anbringung und Änderung von Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerken im Haushaltsjahr 2020

Aufgrund Ziffer I.6 der Deckungsvermerke im Haushaltsplan 2020/2021 wurde folgende Deckungsbeziehung im Haushaltsjahr 2020 ergänzt:

Einseitig deckungsberechtigt sind die im THH 510 Jugendamt bereitgestellten Betriebskostenzuschüsse für die Konzeption und Förderung von 10 Stadtteilhäusern der PLUS-Option, zu Lasten der im THH 500 Sozialamt, Kontengruppe 43100, für diesen Zweck bereitgestellten Mittel.

Einseitig deckungsberechtigt sind die im THH 510 Jugendamt, Projekt 7.513162 Sonstige Einrichtungen der Jugendpflege, AuszGr 781 Investitionszuweisungen
und Investitionszuschüsse an Dritte, zu Lasten der im THH 500 Sozialamt, Projekt 7.500316 Stadtteilhäuser-Konzeption, Förderung, AuszGr 781 Investitionszuweisungen
und Investitionszuschüsse an Dritte, bereitgestellten Mittel.

Einseitig deckungsberechtigt sind die im THH 610 Amt für Stadtplanung und Wohnen bereitgestellten Mittel für die Themen Masterplan urbane Räume, Visionsprozess Stuttgart 2040 und Stadtentwicklungskonzept 2035+, zu Lasten der im THH 810 Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 Referat Strategische Planung und nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 440, für diesen Zweck bereitgestellten Mittel.


5. Im Haushaltsplan 2020 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1230 Liegenschaftsamt2307030 Immobilienverwaltung42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
6.590.000,00 EUR
Summe
6.590.000,00 EUR
TeilfinanzhaushaltProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.2230 Liegenschaftsamt7.239000 Gebäude- und Immobilienverwaltung7871 Hochbaumaßnahmen
2.147.490,46 EUR
Summe
2.147.490,46 EUR


Zu 5.1
Im Teilergebnishaushalt 230 des Liegenschaftsamts, Amtsbereich 2307030 Immobilienverwaltung, Kontengruppe 42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen wurden durch kurzfristig entstandene konsumtive Sanierungsbedarfe und zeitlich verzögerte Abrechnungen, Mehraufwendungen in Höhe von 6.590.000,00 EUR notwendig.
Die Mehraufwendungen werden aus der Deckungsreserve für Sachaufwendungen THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt.


Zu 5.2
Im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt, Projekt 7.239000 Gebäude- und Immobilienverwaltung, Auszahlungsgruppe 7871 Hochbaumaßnahmen wurden durch investiv zu behandelnde Sanierungsbedarfe, Mehrauszahlungen in Höhe von
2.147.490,46 EUR notwendig.
Die Finanzierung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt aus dem im Jahr 2020 erwirtschafteten Finanzierungsmittelüberschuss (vgl. Anlage 3).



6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Im Rahmen der Ausführung des Doppelhaushaltsplans hat sich erwiesen, dass es erforderlich ist, veranschlagte Haushaltsmittel für Investitionen im Einzelfall zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/ Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen im Ergebnishaushalt zu verwenden. Durch Haushaltsvermerk wurde geregelt, dass in den Haushaltsjahren 2020/2021 die entsprechenden Mittel, die vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt werden, mit Beschluss zum Jahresabschluss als pauschal genehmigt gelten, wenn die Mehraufwendungen in direktem Zusammenhang mit dem veranschlagten Investitionsprojekt bzw. den investiven Pauschalmitteln stehen und/oder bilanzielle Vorschriften dies erforderlich machen. Es wurden 2020 auf Grund dieses Haushaltsvermerks insgesamt 35.334.009,97 EUR vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt.

Ebenfalls durch Haushaltsvermerk wurde bestimmt, dass über-/außerplanmäßige Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die aus im Finanzhaushalt veranschlagten Pauschalen (z.B. für den Ausbau der Kindertagesbetreuung) zu finanzieren sind, im Rahmen des Jahresabschlusses nachträglich pauschal genehmigt werden.
Im Jahr 2020 waren dies insgesamt 10.331.862,93 EUR.


7. Gewährung von Trägerdarlehen und städtischen Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) wird zur Finanzierung von Investitionen im Jahr 2020 ein städtisches Darlehen in Höhe von 29.000.000,00 EUR gewährt. Die Darlehensgewährung erfolgte zu marktüblichen Kommunalkreditkonditionen an den Eigenbetrieb. Die städtische Darlehensgewährung ist im Teilfinanzhaushalt 200 Stadtkämmerei, Projekt 7.203050 Abwicklung Eigenbetriebe, Auszahlungsgruppe 788 Darlehensgewährung veranschlagt.

Die Gewährung von Darlehen der Stadt an den Eigenbetrieb bedarf formal noch gemäß § 4 Nr. 8 Betriebssatzung SES der Zustimmung des Gemeinderats.


8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird in bewährter Weise bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt. Der Bericht zum Jahresabschluss der Stadtkämmerei stellt die wesentlichen Ergebnisse nach den gesetzlichen Vorgaben dar. Die Gliederungstiefe ist zur besseren Übersichtlichkeit auf die Teilhaushalte beschränkt. Die Zeilenstruktur im Haushaltsplan ist zur besseren Transparenz weiter untergliedert als in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgegeben.
Der Planvergleich findet seit der Umstellung auf die Doppik beim Jahresabschluss auf der Gliederungsebene der Teilhaushalte statt.
Im Haushaltsplan der Stadt Stuttgart werden unterhalb der Teilhaushalte Amtsbereiche und ggfs. Schlüsselpositionen dargestellt. Hierbei werden auf allen Gliederungsebenen die Vorjahresergebnisse den aktuellen Planansätzen gegenübergestellt. Somit stehen dem Gemeinderat im Rahmen der Planberatungen weitergehende Informationen zu Ergebnissen und Planansätzen bei den Teilhaushalten zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt diese unterschiedlichen Gliederungstiefen zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss beizubehalten und den Schwerpunkt beim Jahresabschluss weiterhin auf Bilanz, Gesamtergebnis und Liquidität zu legen. Eine identische Gliederungstiefe zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss würde den Jahresabschluss aus Sicht der Verwaltung überfrachten.



9. Kreditermächtigung / Liquidität / Schuldenstand

Kreditermächtigung

Im Haushaltsjahr 2020 musste keine Kreditermächtigung veranschlagt werden.

Liquidität

Die freie Liquidität zum 31.12.2020 beträgt 49,5 Mio. EUR (vgl. Anlage 6).

Die wesentlichen Liquiditätsbindungen ergeben sich aus den davon-Positionen innerhalb der Ergebnisrücklage (vgl. Anlage 2, Seite 20), aus Rückstellungen
(vgl. Anlage 2, Seite 29) und aus Ermächtigungsübertragungen (vgl. Anlage 4).

Die ausgewiesene freie Liquidität steht zur Finanzierung für den Nachtragshaushalt 2021 zur Verfügung.

Schuldenstand

In 2020 mussten keine Darlehen neu aufgenommen werden. Dadurch war der Kernhaushalt auch zum 31.12.2020 schuldenfrei. Der Schuldenstand der Stadt insgesamt (ohne Trägerdarlehen, kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Stiftungen) beträgt zum 31.12.2020: Eigenbetriebe 283.274.889,73 EUR (VJ 302.388.674,44 EUR) Das sind – bezogen auf die Einwohnerzahl zum 31.12.2020 – 449 EUR
(Vorjahr 476 EUR) je Einwohner.




10. Entwicklung der Vermögensverwaltungsmandate der Stadt
Auf Anlage 7 wird verwiesen.

Bei dem Spezialfonds (und in analoger Anwendung auch bei den Vermögensverwaltungsmandaten) sind die Vorgaben von § 22 Absatz 3 Satz 2 GemHVO eingehalten:

1. Die Anlagen werden nur von Investmentgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet. 2. Sofern die Mandate Investmentanteile enthalten, lauten diese nur auf Euro und sind von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgegeben worden. 3. Es wurde nur in Standardwerte (Aktien aus Stoxx-Europe-600-Index, Staatsanleihen, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen entsprechend der städtischen Anlagerichtlinien) in angemessener Streuung und Mischung investiert. 4. Es wurde nicht in Wandel- und Optionsanleihen investiert. 5. Die Aktienquote liegt jeweils unter 30 Prozent. Die seit dem 01.09.2016 geltenden Nachhaltigkeitskriterien werden bei sämtlichen Mandaten angewandt und sind vollständig implementiert.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister






Anlagen

1 Gesamtergebnisrechnung 2020
2 Bilanz 2020 mit Erläuterungen
3 Gesamtfinanzrechnung 2020
4 Verzeichnis der Ermächtigungsübertragungen 2020
5 Schuldenübersicht 2020
6 Liquiditätsübersicht 2020
7 Bericht Vermögensverwaltung 2020





Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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