Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
366/2023
GZ:
AKR/WFB/T
Sitzungstermin: 11.05.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht th
Betreff: Weiteres Vorgehen Ergänzungsbau Theaterhaus Stuttgart, - Bereitstellung v. Mitteln z. Ertüchtigung der Halle T 1, - Alternativplanung d. künftigen räuml. Bedarfe, - Ermittlung d. künftigen finanziellen Bedarfs d. Theaterhaus e. V.

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 05.05.2023, öffentlich, Nr. 73
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 09.05.2023, öffentlich, Nr. 168
Ergebnis: einmütige Zustimmung zu den Beschlussantragsziffern 1 und 3
Verweisung ohne Votum der Beschlussantragsziffer 2 in den VA

Verwaltungsausschuss vom 10.05.2023, öffentlich, Nr. 214
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe der Änderung der Beschlussantragsziffer 2.2 und Streichung der Beschlussantragsziffer 2.3


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht, des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 03.05.2023, GRDrs 366/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Ertüchtigung der Halle T1

1.1 Der Ertüchtigung der Halle T1 des städtischen Gebäudes Siemensstraße 11, 70469 Stuttgart auf Basis der aktualisierten Maßnahmenübersicht (Anlage 1)
1.2 Die Baumaßnahmen erfolgen im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt Stuttgart - BgA Stuttgarter Philharmoniker/Theaterhaus mit Unterstützung eines Projektsteuerers.

1.3 Die Auszahlungen in Höhe von netto 9.095.000 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt 7.233166 - Theaterhaus Stuttgart; Ertüchtigung der Halle T1, Ausz. Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen, wie folgt gedeckt:

2023 und früher6,200 Mio. EUR
20241,400 Mio. EUR
20251,495 Mio. EUR

1.4 Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens in Höhe von 9.095.000 EUR für sämtliche erforderlichen Bau- und Planungs-leistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.


2. Weiteres Vorgehen Ergänzungsbau

2.1 Aufgrund der in der Begründung genannten geänderten Rahmenbedingungen wird die bisherige Gebäudeplanung für den Theaterhausergänzungsbau nicht weiterverfolgt.

2.2 Stattdessen wird auf dem Erweiterungsbaufeld die bauliche Umsetzung eines reduzierten Theaterhausraumprogramms über eine Vergabe an einen Investor vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt hierzu ein Raum- und Funktionsprogramm zu definieren. Die Räumlichkeiten des Theaterhauses belegen den kleineren Anteil in der Investorenbebauung.

2.3 Der Vorbereitung eines entsprechenden Investorenvergabeverfahrens wird zugestimmt.

3. Strukturelle Finanzierung des Theaterhausbetriebes



OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt mit der Maßgabe des Verwaltungsausschusses einstimmig wie beantragt.

Die neue Beschlussantragsziffer 2.2 lautet demnach:

2.2 Stattdessen wird auf dem Erweiterungsbaufeld die bauliche Umsetzung eines reduzierten Theaterhaus-Raumprogramms vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu ein Raum- und Funktionsprogramm zu definieren.

Die Beschlussantragsziffer 2.3 entfällt.

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