Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
265
15
Verhandlung
Drucksache:
590/2021
GZ:
T
Sitzungstermin:
14.10.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Schmidt
pö
Betreff:
Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Körschstr. 22 in Stuttgart-Plieningen - Baubeschluss
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 08.10.2021, öffentlich, Nr. 146
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 12.10.2021, öffentl., Nr. 333
Verwaltungsausschuss vom 13.10.2021, öffentlich, Nr. 398
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 01.10.2021, GRDrs 590/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Körschstraße 22 in S-Plieningen
nach den Plänen des Architekten
Walter Huber Architekten (Anlage 4) vom August 2021
der Baubeschreibung (Anlage 5) vom August 2021
und dem durch das Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag (Anlage 2) vom 26.08.2021
mit voraussichtlichen Gesamtkosten der
Baumaßnahme einschließlich Abbruch und
Einrichtung bei Fertigstellung in Höhe von 6.835.000 EUR
wird zugestimmt.
In den Kosten enthalten sind Kosten für die Photovoltaikanlage (inkl. Nebenkosten) in Höhe von 40.000 EUR, die Außenanlagen in Höhe von 588.500 EUR (inkl. Nebenkosten) und Einrichtungskosten in Höhe von 180.000 EUR.
2. Die Auszahlungen in Höhe von 6.835.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233245 Kita Plieningen, Körschstraße 22, Neubau wie in den Finanziellen Auswirkungen dargestellt, finanziert.
3. Den Mehrkosten beim o. g. Projekt gegenüber dem Projektbeschluss in GRDrs 357/2020 in Höhe von 440.000 EUR wird zugestimmt. Die zusätzlichen Kosten beim Gewerk Geothermie zur Erreichung der Klimaneutralität in Höhe von 45.000 EUR werden aus den Mitteln für klimaneutrales Bauen im Teilfinanzhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt-Nr. 7.202965 Pauschale für klimaneutrales Bauen finanziert. Der weitere Mittelbedarf in Höhe von 395.000 EUR ist beim o. g. Projekt als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2022 / 2023 im Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt.
4. Folgelasten
Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 998.287 EUR wird zugestimmt. Die Mittel für die Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) sind bei der Kita-Betriebskostenpauschale 2020/2021, Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in Städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt und werden mit Inbetriebnahme der Einrichtung entsprechend in den Ämterbudgets umgesetzt.
5. Stellenplan
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 13,4280 Stellen benötigt (davon 1,00 Stellen in Entgeltgruppe S 13 und 4,9317 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 4,8309 Stellen in Entgeltgruppe S 8a und 2,05 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,6154 Stellen in Entgeltgruppe E3). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 752.330 EUR.
Das Jugendamt wird ab Inbetriebnahme der Einrichtung ermächtigt, außerhalb des Stellenplanes im Umfang von 13,4280 Stellen Personal zu beschäftigen. Über die Stellenschaffung wird zum Doppelhaushalt 2024/2025 entschieden.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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