Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
283
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VerhandlungDrucksache:
149/2011
GZ:
RSO
Sitzungstermin: 15.12.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Verbesserte Kontrollen und Gebührenerhöhungen nach dem Waffengesetz

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 07.12.2011, nicht öffentlich, Nr. 580
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung

Verwaltungsausschuss vom 14.12.2011, öffentlich, Nr. 607
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung vom 01.12.2011, GRDrs 149/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 1.1 beschlossen.

2. Die Neukalkulation des Stundensatzes zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Unteren Waffenbehörde wird zur Kenntnis genommen, vgl. Anlage 2.1.

3. Von der Einführung weiterer Gebührentatbestände für die in Anlage 3 dargestellten Aufgaben und Amtshandlungen wird abgesehen.

4. Vom Konzept zur systematischen verdachtsunabhängigen Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition gem. § 36 Abs. 3 Satz 2 Waffengesetz wird Kenntnis genommen (vgl. Anlage 4).

5. Vom anhaltenden Personalbedarf für die Durchführung der Alterbfälle in Höhe einer Stelle (Bes.-Gr. A 10) wird Kenntnis genommen. Über die Verlängerung des kw-Vermerks wird im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2012/2013 entschieden.



OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 11 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich wie beantragt.

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