Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9020-00
GRDrs 573/2018
Stuttgart,
07/09/2018


Zwischenbericht zur Finanzlage 2018



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
18.07.2018
19.07.2018

Bericht:



Zur Jahresmitte wird der Gemeinderat über die Entwicklung der mit der Leistungserstellung verbundenen Aufwendungen und Erträge sowie über die Finanzlage informiert. Ein detaillierter Rückblick auf das Jahr 2017 ist Gegenstand der Jahresabschlussvorlage (GRDrs 572/2018). Auf Veränderungen, die bereits beim Jahresabschluss 2017 durch „davon-Positionen“ in der Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses verarbeitet wurden, wird nicht mehr detailliert eingegangen.


1. Ergebnishaushalt

Nachstehend werden die wesentlichen Entwicklungen und aus heutiger Sicht zu erwartenden Abweichungen im Haushaltsjahr 2018 gegenüber der beschlossenen Planung dargestellt.

1.1 Grundsteuer Verbesserung 1,7 Mio. EUR

Aufgrund von Nachholungen bei der Grundsteuer B ist mit geringen Mehrerträgen (Plan 154,3 Mio. EUR) zu rechnen.

1.2 Gewerbesteuer Verbesserung 24,8 Mio. EUR

Aufgrund der weiterhin guten wirtschaftlichen Lage ist von einem Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 650 Mio. EUR (Planansatz 620,4 Mio. EUR) auszugehen. Demnach ergeben sich auch bei der Gewerbesteuerumlage Mehraufwendungen in Höhe von 4,8 Mio. EUR gegenüber dem Plan (101,2 Mio. EUR).

Bei der weiteren Entwicklung des Aufkommens bestehen allerdings noch Risiken in Verbindung mit der Diesel-Affäre und den US-Strafzöllen.


1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Verbesserung 12,7 Mio. EUR
Schlüsselzuweisungen vom Land

Auf Basis der Mai-Steuerschätzung 2018 ergeben sich leichte Verbesserungen durch die Erhöhung des landesweiten Einkommensteueraufkommens und der kommunalen Finanzmasse im Rahmen des FAG. Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer werden gegenüber dem Planansatz (397,1 Mio. EUR) Mehrerträge von 3,5 Mio. EUR erwartet.

Der Ansatz bei den Schlüsselzuweisungen (620 Mio. EUR) wird durch die gegenüber der Planung höheren Kopfbeträge voraussichtlich um ca. 9,2 Mio. EUR überschritten.

1.4 Zuweisungen aus dem Aufkommen Verbesserung 5,0 Mio. EUR
der Grunderwerbsteuer


Aufgrund der vorliegenden Abrechnungen kann mit einem Volumen von 60 Mio. EUR aus dem Aufkommen der Grunderwerbsteuer (Plan: 55 Mio. EUR) gerechnet werden.

1.5 Zuweisung für die Kleinkindbetreuung Verbesserung 14,3 Mio. EUR

Zum Zeitpunkt der Planaufstellung Mitte 2017 wurde der Planung ein Zuweisungsbetrag je Kind von 13.000 EUR zugrunde gelegt. Tatsächlich wird im Jahr 2018 ein um rd. 1.550 EUR höherer Zuweisungsbetrag vom Land gezahlt, woraus sich gegenüber dem Planansatz in Höhe von 106,5 Mio. EUR eine Verbesserung in Höhe von 14,3 Mio. EUR ergibt. Die Kinderzahlen bewegen sich in etwa auf dem geplanten Niveau.

1.6 Zinsen für Termingeldanlagen Verschlechterung - 0,5 Mio. EUR

Die veranschlagten Zinserträge aus Termingeldern entfallen aufgrund des Rückgangs der Geldmarktzinsen auf nahezu 0,00 % p.a. vollständig.

1.7 Personalaufwendungen (Verschlechterung - 3,8 Mio. EUR)
Deckung aus Deckungsreserve

Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst übersteigt den ursprünglich erwarteten Rahmen und führt zu Mehrbelastungen im Stadthaushalt.

Die Planabweichung bei der ersten Stufe 2018 (lineare Steigerung ab März 2018 um 3,19 % statt der Prognose von 2,0 %, daneben erhalten Geringverdiener zum April 2018 eine Einmalzahlung von 250 EUR) summiert sich im diesjährigen Haushalt zu Mehraufwendungen von 3,8 Mio. EUR.

Zur Deckung wird auf die Deckungsreserve zurückgegriffen.

Inwieweit das verfügbare Personalkostenbudget in Höhe von 672,1 Mio. (ohne Deckungsreserve) insgesamt ausgeschöpft wird, hängt in erster Linie davon ab, ob die notwendigen Fachkräfte zur Besetzung der neu geschaffenen Stellen zeitnah am Arbeitsmarkt gewonnen werden können.




1.8 Soziale Leistungen nach SGB II, SGB VIII Verbesserung 3,1 Mio. EUR
und SGB XII (ohne AsylbLG)

Bei den sozialen Leistungen (ohne Asylbewerberleistungsgesetz) werden die Auf-wandsansätze von insgesamt ca. 752,8 Mio. EUR voraussichtlich um ca. 24,3 Mio. EUR unterschritten. Grund hierfür sind Wenigeraufwendungen nach dem SGB II in Höhe von 17,7 Mio. EUR bzw. bei den SGB XII-Leistungen von etwa 3,9 Mio. EUR und bei den Sozialleistungen des Jugendamts (SGB VIII und UVG) in Höhe von rd. 2,7 Mio. EUR.

Dem Wenigeraufwand stehen folgende voraussichtliche Planabweichungen bei den Erträgen gegenüber:
Per Saldo ergibt sich damit eine Verbesserung von 3,1 Mio. EUR beim Zuschussbedarf der sozialen Leistungen (ohne AsylbLG).

1.9 Leistungen nach AsylbLG sowie Verbesserung 15,2 Mio. EUR
Flüchtlingsunterbringung

Bei den Leistungen nach dem AsylbLG hat sich im laufenden Jahr gezeigt, dass die Fallzahlen nicht im erwarteten Ausmaß zurückgehen. Bei der Planung wurde unterstellt, dass am Jahresende 2018 etwa 1.460 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug sein werden. Nach den aktuellen Prognosen werden es zum Jahresende aber voraussichtlich 1.860 Fälle sein, so dass bei den Leistungsaufwendungen ca. 7,4 Mio. EUR Planüberschreitung zu erwarten sind. Bei den Transfererträgen wird eine Planüberschreitung von insgesamt ca. 1,0 Mio. EUR prognostiziert, während bei der anteiligen Kostenerstattung des Landes nach dem FlüAG (FlüAG-Pauschale) durch Nachzahlungen aus der sog. Spitzabrechnung 2016 Mehrerträge in Höhe von rd. 4,4 Mio. EUR zu erwarten sind, so dass im Bereich des AsylbLG (Amtsbereich 5003130) per Saldo eine Verschlechterung von rd. 2 Mio. EUR eintreten wird.

Im Bereich der Flüchtlingsunterbringung ist beim Sozialamt ein ordentlicher Aufwand (Betriebskosten, Hausorganisation und soziale Betreuung, ohne Verwaltungspersonal) von rd. 17,4 Mio. EUR veranschlagt: Dieser Ansatz wird voraussichtlich insgesamt um rd. 1,4 Mio. EUR unterschritten. Gleichzeitig werden allerdings die Ertragsansätze aus Benutzungsgebühren um 2,6 Mio. EUR und bei der Kostenerstattung des Landes (Nachzahlung aus Spitzabrechnung FlüAG-Pauschale) um rd. 13,2 Mio. EUR überschritten, so dass sich bei der Flüchtlingsunterbringung insgesamt eine Verbesserung von 17,2 Mio. EUR ergibt.

Bei den Liegenschaftskosten (Mieten, Betriebskosten, Nebenkosten) sind derzeit keine wesentlichen Planabweichungen zu prognostizieren.

Im Flüchtlingsbereich wird somit insgesamt eine Verbesserung von 15,2 Mio. EUR zu erwarten sein.

Gesamtverbesserung Ergebnishaushalt 76,3 Mio. EUR


2. Finanzhaushalt

2.1 Zahlungsmittelüberschuss aus Veränderung 76,3 Mio. EUR
laufender Verwaltungstätigkeit

Die oben dargestellten Veränderungen sind alle zahlungswirksam.

2.2 Investitions-/Finanzierungstätigkeit (Veränderung 38,1 Mio. EUR)
Finanzierung aus davon-Positionen innerhalb der

Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses

Mit GRDrs 28/2017 „B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze“ wurden in 2018 Mehrauszahlungen für die Teilmaßnahme „Kurztunnel“ im Rahmen der Ersatzvornahme (7,9 Mio. EUR) beschlossen.

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart erhält ein Stadtdarlehen zulasten seiner bisher nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigung aus dem Wirtschaftsplan 2017 in Höhe von 11,2 Mio. EUR (vgl. GRDrs 491/2018 zum Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs SES).

Wie in der Jahresabschlussvorlage (GRDrs 572/2018) dargestellt, empfiehlt sich aufgrund der vorhandenen städtischen Liquidität und der sich negativ entwickelnden Geldmarktzinsen die vorzeitige Rückzahlung der bestehenden Kreditverbindlichkeiten im Stadthaushalt.

Alle drei Maßnahmen werden aus den im Rahmen der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 gebildeten „davon-Positionen“ innerhalb der Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses finanziert (vgl. Ziffer 5 „Zusammenfassung“).

Wesentliche Abweichungen bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind derzeit nicht bekannt. Neue Kreditaufnahmen sind 2018 weder veranschlagt noch notwendig.


3. Deckungsreserve Sachaufwand

Im Sachaufwandsbereich sind zwar bisher lediglich 1,4 Mio. EUR der Deckungsreserve (Planansatz 10 Mio. EUR) in Anspruch genommen bzw. vorgemerkt. Erfahrungsgemäß werden die weitaus meisten Überschreitungen der knapp bemessenen Ämterbudgets aber erst zum Jahresende erkennbar, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Ergebnis-verbesserung prognostiziert werden kann.



4. Kassenlage

Die Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse war auch ohne die Aufnahme von Kassenkre-diten gewährleistet. Die Liquidität ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert gut.


5. Zusammenfassung Verbesserung Ergebnishaushalt 76,3 Mio. EUR

Ein Nachtragshaushaltsplan 2018 ist bisher nicht notwendig.

Aufgrund der dargestellten Änderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt insgesamt Verbesserungen von voraussichtlich 76,3 Mio. EUR, so dass das im Plan 2018 ausgewiesene ordentliche Ergebnis (54,8 Mio. EUR) auf voraussichtlich knapp 131,1 Mio. EUR gesteigert werden kann. Da zur Entwicklung des Sonderergebnisses (Plan 9,5 Mio. EUR) derzeit noch keinerlei Aussagen möglich sind, wird damit momentan von einem Gesamtergebnis 2018 von 140,6 Mio. EUR ausgegangen.

Es ergibt sich folgende Entwicklung der freien Liquidität:

Freie Liquidität zum 31.12.2017 lt. JA 2017 13,5 Mio. EUR
Veränderung bei den Finanzierungsmitteln 2018
entsprechend Zwischenbericht zur Finanzlage + 76,3 Mio. EUR
89,8 Mio. EUR


Zudem werden, wie in GRDrs 322/2018 zur LBBW-Hauptversammlung dargestellt, mit dem nahezu vollständig abgeschlossenen Verkauf des Sealink-Portfolios und der Abrechnung des Garantieüberschusskontos Zahlungen in Höhe von rd. 167 Mio. EUR erwartet. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat mit dem Jahresabschluss 2018 Vorschläge für eine Mittelverwendung machen.

Die oben dargestellten Verbesserungen im Haushaltsjahr 2018 ergeben sich weitgehend aus nicht vorhersehbaren Entwicklungen auf der Ertragsseite sowie im Sozial- und Flüchtlingsbereich einerseits, sind aber andererseits auch Ergebnis einer soliden und zukunftsgerichteten Haushaltswirtschaft. Im Hinblick auf die auch weiterhin anstehenden umfangreichen Aufgaben in den Bereichen Wohnungsbau, Bildung, Betreuung, Mobilität, Kultur, Soziales und beim Klinikum sowie den bestehenden finanziellen Risiken insbesondere bei der Entwicklung der eigenen Steuerkraft und bei den weiter steigenden sozialen Leistungen ist die verantwortungsbewusste und stabilitätsorientierte Finanzpolitik zwingend weiterzuführen.






Michael Föll
Erster Bürgermeister














<Anlagen>


zum Seitenanfang