Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen

Gz: AK / WFB
GRDrs 310/2016
Stuttgart,
05/24/2016



Personalwohnungen des Klinikums Stuttgart
Neustrukturierung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.06.2016
08.06.2016
09.06.2016



Beschlußantrag:

1.1 Der von der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG), der Landeshauptstadt, dem Klinikum Stuttgart und dem Personalrat des Klinikums erarbeiteten Konzeption für die Personalwohnungen des Klinikums Stuttgart wird zugestimmt.

1.2 Dem Abschluss der Absichtserklärung zur Bereitstellung von Personalwohnungen für das Klinikum Stuttgart (Anlage 1) wird zugestimmt.

2. Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass zur Umsetzung der Konzeption erforderlich sind
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2016 die vertieften Planungen und Untersuchungen durchzuführen und auf dieser Grundlage die endgültige Konzeption zur Neustrukturierung der Personalwohnungen des Klinikums und die zur Umsetzung notwendigen Vertragsgrundlagen auszuarbeiten und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies gilt entsprechend für die Anpassung des Planrechts nach Ziffer 2 Bst. a).



Begründung:


Ausgangslage

Durch die Vereinbarung vom 23.02.2007 zwischen der Stadt, dem Klinikum und dem Personalrat des Klinikums verpflichtete sich das Klinikum, mindestens bis zum Jahr 2025 zwischen 1.050 und 1.100 Wohneinheiten für Mitarbeiter vorzuhalten. In Ziffer 11 der Vierseitigen Vereinbarung (GRDrs 1379/2011) bekannten sich die Vertragspartner dazu, die Dienstvereinbarung zu den Personalwohngebäuden bis Mitte 2013 einvernehmlich zu überarbeiten.

Das Klinikum verfügt Ende 2015 über insgesamt 870 Wohneinheiten (598 Zimmer, 219 Appartements und 53 Wohnungen; Anlage 2). Das Objekt Oberer Hoppenlauweg 10 ist von der SWSG angemietet, das Gebäude Wolframstr. 61, 63 wurde mit Aufgabe des Standorts Bürgerhospital bereits in das allgemeine Grundvermögen der Stadt übertragen, die übrigen Objekte gehören zum Betriebsvermögen des Klinikums.

Für die Zimmer und Appartements gelten die durch Tarifvertrag festgelegten Inklusiv-mieten (warm einschl. Strom) von derzeit


- Zimmer 8,30 EUR/m²/Monat
- Zimmer für Schüler7,06 EUR/m²/Monat
- Appartements11,25 EUR/m²/Monat




Bei Wohnungen wird die Miete in Abstimmung mit dem Personalrat nach dem Stuttgarter Mietspiegel festgesetzt (derzeit zwischen 8 und 12 EUR/m²/Monat).

Durch die Aufgabe der Klinikstandorte Olgahospital und Bürgerhospital und aufgrund des baulichen Zustands der Gebäude sinkt der zur Verfügung stehende Wohnungsbestand stark ab. Die Personalwohnungen sind auch dringend erneuerungsbedürftig. Angesichts durch die Tarifbindung sehr niedrige Mieten und den allgemeinen finanziellen Herausforderungen des Klinikums konnten in den letzten Jahren nur dringendste Instandhaltungen durchgeführt werden.

Das Klinikum hat deshalb 2012 die Quantum Betriebsmanagement & Consulting GmbH mit der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu ausgewählten Liegenschaften beauftragt. Auf Bitten der Stadt hat sich die SWSG mit dem Thema befasst und eine Konzeption erarbeitet, wie durch Sanierung oder Abbruch/Neubau den heutigen Anforderungen entsprechende, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktive Wohneinheiten geschaffen werden können. In mehreren Gesprächsrunden mit der Stadtverwaltung, dem Klinikum und dem Personalrat des Klinikums wurden die finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere zur Begrenzung der Auswirkungen auf die Miethöhe, erörtert.

Mit der in der vorliegenden Absichtserklärung niedergelegten Vorgehensweise wurde eine für alle Beteiligten tragfähige Grundlage gefunden, auf der dauerhaft die Bereitstellung der benötigten rd. 800 Wohneinheiten sichergestellt, die Qualität der Personalwohnungen und das wirtschaftliche Ergebnis des Klinikums aus der Bewirtschaftung der Personalwohnungen deutlich verbessert werden kann. Die vom Personalrat in seinem Papier vom 17.12.2015 (Anlage 3) genannten Eckpunkte sind – soweit zum derzeitigen Planungsstand möglich – berücksichtigt.

Inhalt der Neukonzeption

Bei dem vorliegenden Konzept handelt es sich um eine Machbarkeitsstudie. Die Einschätzungen beruhen auf Annahmen und sind grob geschätzt. Die standortspezifischen Angaben zu Platzzahlen, Flächen und Zeitplan können sich nach Abschluss der technischen Untersuchungen noch ändern. Von der Erreichung der notwendigen 790 Plätze wird aber auf jeden Fall ausgegangen.


Anzahl und Struktur der Wohnungen

Klinikum und Personalrat stimmen darin überein, dass auf Dauer rd. 770 Wohneinheiten (rd. 790 Plätze) ausreichend sind.

Ziel der Neustrukturierung ist, die Zahl der Appartements und Wohnungen deutlich zu erhöhen, da dies der Nachfrage und dem heutigen Standard besser gerecht wird als die bisherige überwiegende Zimmerstruktur.


Standorte

Die SWSG hat das Gutachten von Quantum plausibilisiert und das Architekturbüro Architektenpartnerschaft Stuttgart (ARP) mit technischen Untersuchungen beauftragt. Die gewünschte Anzahl von rund 790 Plätzen und der Flächenmix (Zimmer, Appartements, Wohnungen) sind darstellbar. Für die einzelnen Objekte wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

Nach Umsetzung der geplanten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen stehen voraussichtlich zur Verfügung:

Gebäude
Apparte-ments
Wohnungen
Zimmer
Insg.
Wolframstr. 61, 63
33
8
41
Breitscheidstr. 100, 102
52
1
53
Senefelderstr. 68
3
99
102
Prießnitzweg 18
130
130
Prießnitzweg 20
150
150
Prießnitzweg 22
50 *)
50 *)
Reuchlinstr. 7, 7a, 7c
29
29
Lenzhalde 35
80
80
Oberer Hoppenlau 10 (Anmietung)
21
1
113
135
469
89
212
770
(790 Pl.)

*) 10 Wohnungen werden als „Wohngemeinschaften“ für je 3 Personen ausgestaltet, so dass insgesamt 70 Plätze zur Verfügung stehen

Da während der Umsetzung der baulichen Maßnahmen die Zahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Wohneinheiten deutlich unter die Zahl 770 sinken wird, unterstützt die SWSG das Klinikum durch befristete Bereitstellung von Ersatzwohnraum. SWSG und Klinikum werden ein Umsetzungskonzept erarbeiten.


Investitionskosten

Die SWSG erhält das Eigentum an den derzeit im Betriebsvermögen des Klinikums befindlichen Objekten sowie aus dem allgemeinen Grundvermögen der Stadt das Objekt Wolframstr. 61, 63 und führt die vorstehend genannten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen durch.

Die Baukosten wurden auf Grundlage einer Vorortbegehung durch eine Kostenschätzung grob ermittelt. Für die Neubaustandorte wurden bau- und planungsrechtliche Annahmen getroffen. Die SWSG hat die Baukosten auf Basis der Baukostensteigerungen bewertet und die Kostenannahmen auf 2017 angepasst. Weiterhin wurden die Baukosten projektweise bis zum jeweils erwarteten Realisierungszeitpunkt fortgeschrieben.


Investitionskosten ohne Grundstück (einschl. Möblierung) 58.700 T€
zzgl. Grundstückskosten (inklusive Nebenkosten) 25.700 T€
Summe Investition 84.400 T€

Die Investitionskostenschätzung beinhaltet noch hohe Unsicherheitsfaktoren. Weitere Untersuchungen der Risiken sind notwendig. Wesentliche Risiken sind:


- Baukosten
- Finanzierungskosten
- Planungs- und baurechtliche Risiken (FNP, B-Plan, baurechtliche Ausnutzungen, Stellplatznachweise etc.)
- Risiken aus Umweltschutzthemen (Baum- und Tierschutz, Stadtklima, Lärm etc.)
- Risiken aus Baugrund bzw. bestehender Gebäudesubstanz

Finanzierung, Miete

Grundsätzlich benötigt die SWSG zur Refinanzierung Einnahmen in Höhe der Kostenmiete. Dem Rechenmodell wurde deshalb ein Kalkulationsschema auf Grundlage der
II. Berechnungsverordnung zugrunde gelegt und die Kostenmiete für alle Projekte über den gesamten Realisierungszeitraum ermittelt.

Eine Refinanzierung ausschließlich über die Mieten führt zu für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr tragbaren Belastungen. Andererseits würde ein Festhalten an den heutigen „Tarifvertrags-Mieten“ einen derart hohen Finanzierungsbedarf seitens Stadt/Klinikum erfordern, der nicht geleistet werden kann.

In intensiven Gesprächen auch mit der Personalvertretung wurde ein Finanzierungsmodell ausgearbeitet, das folgende Elemente enthält:


Absichtserklärung

Die zwischen Stadt, Klinikum, Personalrat des Klinikums und der SWSG ausgehandelte Absichtserklärung (Anlage 1) fasst die Grundlagen des weiteren Vorgehens zusammen. Der Personalrat des Klinikums hat der Absichtserklärung zugestimmt.



Zeitplan

Bis Ende 2016 werden die vertiefenden Planungen erstellt, ggf. Raumprogramme und Standards angepasst sowie planungsrechtliche Fragen geklärt. Schließlich ist ein Konzept zur Freimachung der Objekte und zur konkreten Abwicklung der Baumaßnahmen zu erstellen.

Außerdem werden die vertraglichen Grundlagen erarbeitet, die wirtschaftlichen Parameter und das Finanzierungskonzept fortgeschrieben sowie die steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Themen aufgearbeitet.

Parallel wäre das Verfahren zur Anpassung des Planungsrechts für den Bereich der Personalwohnungen beim Standort Bad Cannstatt durchzuführen.

Ziel ist, dass Ende 2016 / Anfang 2017 die Gremien von SWSG und Stadt über das endgültige Konzept, die Finanzierung und die vertraglichen Vereinbarungen entscheiden können.

Für die bauliche Umsetzung der zu sanierenden bzw. neu zu bauenden Objekte ist folgender Ablauf angedacht:


Standort BaubeginnFertigstellung
Wolframstraße 61, 63 20172019
Senefelder Straße 68 20202022
Breitscheidstraße 100, 102 20222024
Prießnitzweg 18, 20, 22 20192021


Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze würde sich während der Bauphase wie folgt entwickeln:


20158002016800
20177672018767
20194502020331
20216812022737
2023737ab 2024790

Ein genauer Terminplan kann aber erst nach Vorliegen der technischen Untersuchungen sowie des Umsetzungskonzepts aufgestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Nach dem derzeitigen Stand der Konzeption stellen sich die finanziellen Auswirkungen für Klinikum und Stadt folgendermaßen dar:

für das Klinikum
für die Stadt


Auch bezüglich der finanziellen Aspekte werden die weiteren Untersuchungen zeigen, ob Anpassungsbedarf besteht.


Der Aufsichtsrat der SWSG hat sich am 7. März 2016 mit dem Thema befasst.








Michael FöllWerner Wölfle
Erster BürgermeisterBürgermeister




Anlagen

1Absichtserklärung (ohne Anlage)
2Bestand Personalwohnungen Klinikum Ende 2015
3Eckpunktepapier des Personalrats









Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>



Beteiligte Stellen








Anlagen



<Anlagen>



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Entwurf LoI Klinikum final.pdfEntwurf LoI Klinikum final.pdf Anlage 2 GRDrs. 310_2016.pdfAnlage 2 GRDrs. 310_2016.pdf 151217 Eckpunktepapier Personalrat.pdf151217 Eckpunktepapier Personalrat.pdf