Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-02.01
GRDrs 1376/2021
Stuttgart,
12/15/2021


Doppelhaushalt 2022/2023
Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs (2. Änderungsliste)




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
GemeinderatKenntnisnahmeöffentlich17.12.2021

Bericht:


In der 2. Änderungsliste (Anlage 1) sind die zum Doppelhaushaltsplan 2022/2023 und zur mehrjährigen Finanzplanung bis 2026 vom Verwaltungsausschuss in der 2. Lesung einschließlich der Stellenplanberatung vom 06. bis 08.12.2021 beschlossenen Punkte dargestellt.

Darüber hinaus sind weitere haushaltsrelevante Beschlüsse des Gemeinderates sowie erforderliche Anpassungen gegenüber den bisherigen Planwerten enthalten.

Die wesentlichen Veränderungen werden im Folgenden dargestellt.

Die fortgeschriebene Ertragserwartung bei der Gewerbesteuer legt eine Anpassung der Planwerte 2022 um 30,0 Mio. EUR und 2023 um 10,0 Mio. EUR nahe (Mehrerträge). Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage ergeben sich netto Verbesserungen von 27,5 Mio. EUR bzw. 9,2 Mio. EUR.

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ergeben sind gegenüber der bisherigen Planung Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen vom Land: 14,4 Mio. EUR in 2022 und 5,8 Mio. EUR in 2023. Aufgrund der erhöhten Steuerkraft (siehe Erhöhung Gewerbesteuer oben) stellt sich in den Jahren 2024 jedoch als gegenläufiger Effekt eine Verschlechterung bis 2026 von insgesamt 9,3 Mio. EUR (aus Schlüsselzuweisungen und FAG-Umlage) ein.

Aufgrund der Neubewertung für die Maßnahmen der klimaneutralen Sanierung werden die in 1. Lesung beschlossenen Mittel nunmehr zu einem höheren Anteil investiv im Finanzhaushalt eingeplant (Umschichtung von insgesamt 41,0 Mio. EUR im Finanzplanungszeitraum). Infolge erster Rückmeldungen aus Teilen der Verwaltung wird zudem mit einem früheren Umsetzungsbeginn aber verzögertem Mittelabfluss gerechnet, so dass die Verwaltung hier eine teilweise Verschiebung von bisher in 2023 veranschlagten Ansätzen nach 2022 vorschlägt.

Für die von der Landeshauptstadt Stuttgart geplanten Investitionen in Maßnahmen zur CO²-Reduzierung sind nach Ansicht der Verwaltung auch Fördermittel von Bund und Land zu veranschlagen. Es wird mit investiven Einzahlungen in Höhe von jährlich bis zu 13 Mio. EUR und Erträgen von bis zu 20 Mio. EUR pro Jahr ab 2023 gerechnet.

Vorsorglich wird die Deckungsreserve im Haushaltsjahr 2022 für nicht oder nicht hinreichend absehbare finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit Corona um 20,0 Mio. EUR aufgestockt. Damit sollen insbesondere das Gesundheitsamt bei der Pandemiebekämpfung unterstützt und die städtischen Beteiligungsgesellschaften im Hinblick auf drohende Einnahmeverluste abgesichert werden.

Größere Veränderungen ergeben sich weiterhin aus den im Rahmen der Stellenplanberatungen gefassten Beschlüsse: In 2022 erhöhen sich die Personalaufwendungen um 12,2 Mio. EUR, in 2023 um 24,2 Mio. EUR. Im Finanzplanungszeitraum beläuft sich die Summe auf 99,3 Mio. EUR. Diese umfasst die einzelnen Stellenschaffungen (ab 2023: 12,9 Mio. EUR p. a.) sowie weitere themenbezogene Beschlusspunkte, darunter die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans, die Neuorganisation des Schulverwaltungsamts und das Tax Compliance Management System.

Die wesentlichen Eckwerte zum Finanzstatus im Finanzplanungszeitraum stellen sich unter Berücksichtigung der 1. und 2. Änderungslisten wie folgt dar (vgl. Tabelle unten):

Die in der Anlage enthaltenen Fortschreibungen der Haushaltszahlen führen im Ergebnishaushalt zu Ergebnisverschlechterungen von 21,4 Mio. EUR in 2022 bzw. 1,0 Mio. EUR in 2023 gegenüber der 1. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf (s. GRDrs 1344/2021). Es wird nun ein negatives geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von - 197,4 Mio. EUR in 2022 bzw. - 228,8 Mio. EUR in 2023 ausgewiesen. Unter Anrechnung der Mittelverwendung aus davon-Positionen errechnet sich in 2022 eine Unterdeckung von - 159,7 Mio. EUR und in 2023 von - 187,6 Mio. EUR.

Das Investitionsvolumen (Auszahlungen) hat sich durch die 2. Änderungsliste um 137,9 Mio. EUR erhöht. Damit werden Investitionen von rd. 2,4 Mrd. EUR im Finanzplanungszeitraum bis 2026 eingeplant.

Im Finanzhaushalt führen die zahlungswirksamen Veränderungen des Ergebnishaushalts und der Investitionssaldo für die in 2. Lesung beschlossenen Maßnahmen zu einem um 45,0 Mio. EUR bzw. 18,5 Mio. EUR höheren Finanzierungsmittelbedarf im Doppelhaushaltsplan 2022/2023.

Zum Jahresende 2021 wird mit freiwerdenden Mitteln beim Grunderwerbbudget des Liegenschaftsamts in Höhe von 90,0 Mio. EUR gerechnet. Hierdurch erhöht sich die freie Liquidität zu Jahresbeginn 2022 und es stehen zusätzliche Finanzierungsmittel für den Doppelhaushalt zur Verfügung, die zur Deckung des oben genannten Finanzierungsmittelbedarfs und darüber hinaus anteilig zur Reduzierung von bisher eingeplanten Kreditaufnahmen im Doppelhaushalt eingesetzt werden.

Insgesamt ergibt sich im Finanzplanungszeitraum nun ein Kreditbedarf von 1.278,7 Mio. EUR. Die Nettoneuverschuldung (unter Berücksichtigung der im selben Zeitraum geplanten ordentlichen Tilgungen von 118 Mio. EUR) beträgt damit bis 2026 1.160,7 Mio. EUR.


2022
2023
2024
2025
2026
- in 1.000 EUR -
Geplantes ordentliches Ergebnis
Stand Einbringung
-135.741
-176.508
-120.933
-83.137
-102.550
Veränderungen 1. Änderungsliste
-40.289
-51.270
-53.789
-88.345
-59.679
Veränderungen 2. Änderungsliste
-21.400
-1.078
-28.973
-11.736
+8.913
Veränderungen Zinsaufwendungen
+10
+106
+79
-102
-166
Stand vor 3. Lesung
-197.420
-228.750
-203.616
-183.320
-153.482
Mittelverwendung davon-Positionen
37.738
41.124
21.887
175
25
unter Anrechnung davon-Positionen
-159.682
-187.626
-181.729
-183.145
-153.457
Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Stand Einbringung
44.873
10.816
71.122
113.367
98.706
Veränderungen 1. Änderungsliste
-40.507
-50.592
-53.147
-87.706
-59.266
Veränderungen 2. Änderungsliste
-21.400
-1.078
-28.973
-11.736
+8.913
Veränderungen Zinsauszahlungen
0
+19
+188
-30
-174
Stand vor 3. Lesung
-17.034
-40.835
-10.811
13.894
48.178
Finanzierungsmittelfehlbetrag
Stand Einbringung
-376.034
-260.510
-206.206
-12.156
4.348
Veränderungen 1. Änderungsliste
-144.054
-279.873
-248.807
-233.483
-135.182
Veränderungen 2. Änderungsliste
-45.009
-18.484
-50.321
-32.892
+69
Veränderungen Zinsauszahlungen
0
+19
+188
-30
-174
Stand vor 3. Lesung
-565.097
-558.848
-505.146
-278.561
-130.939
Finanzierungstätigkeit
Stand Einbringung
Kreditaufnahmen
91.200
177.100
109.500
9.100
0
Tilgung
0
-4.560
-13.500
-18.900
-19.400
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
91.200
172.540
96.000
-9.800
-19.400
Änderungen Kreditbedarf
Veränderungen 1. Änderungsliste
-87.300
+271.200
+256.700
+255.600
+165.000
Veränderungen 2. Änderungsliste
-3.900
-34.600
+43.400
+28.600
-2.900
Änderungen Tilgung
Veränderungen 1. Änderungsliste
0
+4.365
-9.200
-22.100
-34.900
Veränderungen 2. Änderungsliste
0
+195
+2.000
-300
-1.700
Stand vor 3. Lesung
Kreditaufnahmen
0
413.700
409.600
293.300
162.100
Tilgung
0
0
-20.700
-41.300
-56.000
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
0
413.700
388.900
252.000
106.100
Stand der freien Liquidität
zu Jahresbeginn
Stand Einbringung
184.567
0
0
0
0
Stand vor 2. Lesung
409.285
0
0
0
0
Stand vor 3. Lesung
499.285
39.696
0
0
0

Es ist davon auszugehen, dass die Haushaltssatzung mit Stand der 2. Änderungsliste zum Doppelhaushaltsplan 2022/2023 genehmigungsfähig ist. Insbesondere die voraussichtlich hohe freie Liquidität zum 31.12.2021 von rd. 500 Mio. EUR wirkt sich dabei positiv aus.

Allerdings erscheint es der Finanzverwaltung angesichts der in der weiteren Finanzplanung ausgewiesenen Zahlen unausweichlich, künftig eine Priorisierung von Investitionen und Aufwendungen vorzunehmen und dazu eine stringente Zieleplanung umzusetzen, wie das bereits im Haushaltserlass zum letzten Doppelhaushaltsplan vom Regierungspräsidium angemahnt wurde.

Ziel muss es sein, mittelfristig einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu erreichen.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlage
2. Änderungsliste zum Doppelhaushaltsplan 2022/2023














<Anlagen>


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2. Änderungsliste (Anlage zu 1376_2021).pdf