Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
168
3
Verhandlung
Drucksache:
383/2012
GZ:
StU
Sitzungstermin:
27.09.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Bürger bauen mit - Baugemeinschaften in Stuttgart
Grundsatzbeschluss
- Zurückstellung -
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 24.07.2012, öffentlich, Nr. 317
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.09.2012, öffentlich, Nr. 368
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 21.09.2012, öffentlich, Nr. 116
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 16.07.2012, GRDrs 383/2012, mit folgendem
Beschlussantrag
:
Zur Stärkung des innerstädtischen Wohnens mit neuen Wohnformen und zur Förderung des bürgerschaftlichen Bauens in Stuttgart werden bei der künftigen Vergabe von Bauplätzen an Baugemeinschaften die nachfolgenden Grundsätze und Verfahrenskonditionen beschlossen:
1. Am Verfahren sind teilnahmeberechtigt:
- selbst initiierte (private) Baugemeinschaften,
- von Architekten betreute (private) Baugemeinschaften,
- Bauträger- und projektentwicklergestützte Baugemeinschaften
- Kleingenossenschaften (ggf. in Kooperation mit Bestandsgenossenschaften)
- gemeinschaftliche Mietwohnprojekte mit Bauträger/Baugemeinschaften
2. Die Vergabe erfolgt in zwei Stufen (Stufe 1: Teilnahmeverfahren mit Interessenbekundung, Stufe 2: Zuschlagverfahren mit Bewerbungsphase). Die Einhaltung der Vergabeanforderungen wird über das Vergabeverfahren hinaus im Kaufvertrag abgesichert.
3. Städtische Grundstücke werden zum Festpreis vergeben (Verkehrswert + 10 % Preiszuschlag).
4. Die Auswahlkriterien werden wie folgt festgelegt:
a) Objektbezogenes Konzept - Gewichtung mit 60 %
b) gruppenbezogenes Konzept - Gewichtung mit 40 %
Es sind projekt- und gruppenbezogenen Unterlagen sowie Nachweise zum Prozess der Gruppenbildung und zur Finanzierbarkeit des Projekts einzureichen. Sie werden im Weiteren als formale Voraussetzungen für die Verfahrenszulassung angesehen.
5. Die städtischen Richtlinien zur Grundstücksvergabe werden entsprechend angepasst. Die Frist für die Optionsphase beträgt bis zu 6 Monate, die Frist für die Bauverpflichtung beträgt bis zu 24 Monate. Zur Deckung von Verfahrenskosten wird eine Optionsgebühr in Höhe von 1 % auf den Kaufpreis erhoben.
Dieser Tagesordnungspunkt wird
zurückgestellt.
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