Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0335-02.00
GRDrs 206/2010
Stuttgart,
04/09/2010



Anpassung der Sockel- und Kopfbeträge in der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.04.2010
22.04.2010



Beschlußantrag:

1. Die Sockel- und Kopfbeträge Assistenz gemäß § 2 Absatz 3 der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats (Stadtrecht 0/12) werden aufgrund der tariflichen Entwicklungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes rückwirkend zum 1.1.2010 und zum 1.1.2011 angepasst.

2. Die Sockel- und Kopfbeträge Sachkosten/Büropersonal gemäß § 2 Absatz 4 der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats (Stadtrecht 0/12) werden in Folge der Umsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ab 2010 um 51.240 Euro gekürzt.

3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats (Stadtrecht 0/12) wird gemäß Anlage 2 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Am 6. Dezember 2007 hat der Gemeinderat mit der GRDrs. 1224/2007 die Neufassung der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats (nachfolgend Fraktionsfinanzierungssatzung genannt) beschlossen. Ein wichtiger Bestandteil der Änderung war die Einführung von festen Beträgen in den Bereichen Assistenz und Sachkosten zur exakten Berechnung der Budgetmittel.

Es wurde von der Verwaltung zugesagt, dass eine Anpassung dieser Beträge vorgeschlagen wird, sobald die tariflichen Entwicklungen dies erforderlich machen (Berechnungen siehe Anlage 1).

Mit der jetzigen Änderungssatzung (Anlage 2) werden die Sockel- und Kopfbeträge im Bereich Assistenz (§ 2 Absatz 3 der Fraktionsfinanzierungssatzung) zur Anpassung vorgeschlagen.

Die vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossene Maßnahme, die Geschäftsausgaben der Fraktionen ab dem Haushaltsjahr 2010 nachhaltig um 51.000 Euro pro Haushaltsjahr zu kürzen, wird ebenfalls mit der Änderungssatzung (Anlage 2) durch die Kürzung der Sockel- und Kopfbeträge in § 2 Absatz 4 der Fraktionsfinanzierungssatzung vollzogen. Die Berechnungen sind in der ausführlichen Begründung, Anlage 1 dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen


1. Haushaltsjahr 2010

Durch die Anhebung des Sockelbetrags im Bereich Assistenz, den satzungsgemäß nur die sechs Fraktionen erhalten, von 9.725 € auf 9.785 € ergibt sich eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt von 360 €. Die Anhebung des Kopfbetrags im Bereich Assistenz, die sich für die Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder – abhängig von der Mitgliederzahl – auf alle 60 Mitglieder des Gemeinderats auswirkt, von 10.880 € auf 10.950 € ergibt eine weitere Belastung von 4.200 €. Der zusätzliche Finanzbedarf beträgt daher im Jahr 2010 4.560 €.

Durch die Kürzung des Sockelbetrags im Bereich Sachkosten/Büropersonal, den satzungsgemäß nur die sechs Fraktionen erhalten, von 50.400 € auf 45.360 € ergibt sich eine Entlastung für den städtischen Haushalt von 30.240 €. Die weitere Kürzung des Kopfbetrags im Bereich Sachkosten/Büropersonal von 350 € a 60 Mitglieder des Gemeinderats ergibt eine Entlastung von 21.000 €. Damit wird eine dauerhafte Entlastung des städtischen Haushalts in Höhe von 51.240 € erreicht.

Gesamtdarstellung:
Kürzungen
51.240 €
Anhebungen
4.560 €
Gesamtentlastung des Haushalts 2010
46.680 €


2. Haushaltsjahr 2011

Durch die weitere tarifliche Anhebung des Sockelbetrags im Bereich Assistenz, den satzungsgemäß nur die sechs Fraktionen erhalten, von 9.785 € auf 9.925 € ergibt sich eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt von 840 €.


Die Anhebung des Kopfbetrags im Bereich Assistenz, die sich für die Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder – abhängig von der Mitgliederzahl – auf alle 60 Mitglieder des Gemeinderats auswirkt, von 10.950 € auf 11.105 € ergibt eine weitere Belastung von 9.300 €.

Die Reduzierung im Bereich Sachkosten/Büropersonal ergibt auch im Jahr 2011 eine Entlastung des städtischen Haushalts in Höhe von 51.240 €.

Gesamtdarstellung:
Kürzungen
51.240 €
Anhebungen
10.140 €
Gesamtentlastung des Haushalts 2011
41.100 €



Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

2
Anlage 1 zur GRDrs 206/2010



I. Erhöhung der Sockel- und Kopfbeträge im Bereich Assistenz

Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern wurden ab 1. Januar 2010 folgende Tariferhöhungen vereinbart:

1. Lineare Erhöhung um 1,2 % zum 1. Januar 2010.

2. Lineare Erhöhung um 0,6 % zum 1. Januar 2011.

3. Einmalzahlung in Höhe von 240 € zum 1. Januar 2011 (dies entspricht einer prozentualen Erhöhung um 0,60 % bei Entgeltgruppe 13, Stufe 3).

4. Lineare Erhöhung um 0,5 % zum 1. August 2011.


a) Erhöhungen 2010
Sockelbetrag Assistenz 9.785 € (vorher 9.725 €)
Kopfbetrag Assistenz 10.950 € (vorher 10.880 €)


b) Erhöhungen 2011
Sockelbetrag Assistenz 9.925 € (vorher 9.785 €)
Kopfbetrag Assistenz 11.105 € (vorher 10.950 €)


II. Kürzungen durch Haushaltskonsolidierung

Lt. Beschluss in den Haushaltsplanberatungen sind dauerhaft im Bereich der Geschäftsausgaben der Fraktionen 51.000 € einzusparen. Dies kann durch die jeweils 10-prozentige Einsparung beim Sockel- sowie beim Kopfbetrag in § 2 Absatz 4 der Fraktionsfinanzierungssatzung erreicht werden.

Wendet man diese Kürzung auf die Sockel- und Kopfbeträge im Bereich Sachkosten/Büropersonal an, ergeben sich ab 1.1.2010 in § 2 Absatz 4 der Fraktionsfinanzierungssatzung folgende Beträge:

Sockelbetrag Sachkosten 45.360 € (vorher 50.400 €)
Kopfbetrag Sachkosten 3.170 € (vorher 3.520 €)
Anlage 2 zu GRDrs 206/2010




Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am …… aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung
über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats beschlossen:



Die Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats vom 6. Dezember 2007 (Amtsblatt der Stadt Stuttgart Nr. 50 vom 13. Dezember 2007, Stadtrecht 0/12), zuletzt geändert am 18. Dezember 2008 (Amtsblatt der Stadt Stuttgart Nr. 52 vom 24. Dezember 2008), wird wie folgt geändert:

§ 1

1. In § 2 Absatz 3 wird der Betrag von 9.725 € durch den Betrag 9.785 € und der Betrag 10.880 € durch den Betrag 10.950 € ersetzt.

2. In § 2 Absatz 4 wird der Betrag 50.400 € durch den Betrag 45.360 € und der Betrag 3.520 € durch den Betrag 3.170 € ersetzt.

§ 2

In § 2 Absatz 3 wird der Betrag von 9.785 € durch den Betrag 9.925 € und der Betrag 10.950 € durch den Betrag 11.105 € ersetzt.

§ 3
Inkrafttreten

§ 1 tritt rückwirkend zum 1.1.2010 in Kraft. § 2 tritt zum 1.1.2011 in Kraft.


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