Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 777/2021
Stuttgart,
09/17/2021



Vertretung der Landeshauptstadt in den Gremien der
Beteiligungsunternehmen, der Kommunalanstalt Klinikum
und der Zweckverbände




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.09.2021
23.09.2021



Beschlußantrag:

1. Für die Gremien der Beteiligungsunternehmen, der Kommunalanstalt Klinikum und der Zweckverbände werden die in der Anlage aufgeführten Personen als Mitglieder, Stellvertreter und nicht stimmberechtigte ständige Gäste entsandt bzw. benannt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die nachstehende Neufestsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Stuttgart Netze GmbH umzusetzen:

neu bisher
Grundvergütung
- Mitglied 1.500 € 750 €
- AR-Vorsitzender 2.000 € 750 €
- Stellv. AR-Vorsitzender 1.750 € 750 €
- Gastmitglied 750 € 500 €

Sitzungsgeld 120 € 120 €



Begründung:


Allgemeines

Die Vertretung der Stadt in den Gremien der Beteiligungsunternehmen, der Kommunalanstalt Klinikum und der Zweckverbände ist anlässlich des Fraktionswechsels von Herrn Stadtrat Ozasek zum 01.08.2021 sowie dem Ausscheiden von Herrn Stadtrat Adler zum 27. Juli 2021 neu zu regeln. Darüber hinaus gibt es von Seiten einiger Stadträte etwa im Zuge der geänderten Mandatszuteilung auf die Fraktionen oder durch einen geänderten Aufgabenkreis innerhalb der Fraktion den Wunsch bzw. die Bereitschaft einzelne Mandate neu zu übernehmen oder abzugeben. Vor diesem Hintergrund werden die entsprechenden Gremien vollumfänglich entsprechen der Anlage neu besetzt. Die Amtszeit nicht mehr entsendeter Mitglieder endet damit vorzeitig. Für die Entsendung bzw. Benennung ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.5 der Hauptsatzung der Gemeinderat zuständig. Die Fraktionen haben sich über die Sitzverteilung entsprechend § 104 Abs. 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 der Gemeindeordnung geeinigt.

Eine Stadträtin / ein Stadtrat scheidet in der Regel aus diesem Organ aus, wenn sie/er aus dem Gemeinderat ausscheidet.
Die Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsräten, die nicht von der Stadt entsandt werden, sondern von der Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung gewählt werden (SSB, FSG), geben im Voraus eine Erklärung ab, in welcher sie mit Ausscheiden aus dem Gemeinderat ihr Amt niederlegen und die Verwaltung beauftragen, die entsprechenden Erklärungen gegenüber der Gesellschaft abzugeben. Der Gemeinderat wird dann unverzüglich eine neue Vertreterin / einen neuen Vertreter der Gesellschaft benennen.

Bei einzelnen Gesellschaften kann der Aufsichtsrat beratende (nicht stimmberechtigte) Mitglieder als ständige Gäste zulassen. In der Vorlage sind neben den Personen aus dem Gemeinderat, auf die sich die Fraktionen verständigt haben, auch die Gäste aus der Verwaltung aufgeführt.






Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister

1 Anlage



Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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