Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 237/2021
Stuttgart,
04/20/2021



Verlängerung der kurzfristigen Unterstützung in der Corona-Krise



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Einbringung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.05.2021
19.05.2021
20.05.2021



Beschlußantrag:

1) Die Verwaltung wird weiterhin ermächtigt, außerhalb des Stellenplans die in der
Sitzung des Gemeinderats am 18./ 19.11.2020 beschlossenen Ermächtigungen
(GRDrs 1023/2020) jeweils bis 31.12.2021 zu verlängern und folgendes Personal ab 01.07.2021 zu beschäftigen:


2) Dem hieraus entstehenden außerplanmäßigen Personalaufwand im Haushaltsjahr 2021 i. H. v. bis zu 1.471.000 EUR wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt 2021 aus der Deckungsreserve Personalaufwand im Teilhaushalt 900 – Allgemeine
Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft,
Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

a) – d) Unterstützungsbedarf durch qualifiziertes Fachpersonal für Corona-Tätigkeiten bzw. durch Mehrarbeiten aufgrund von Corona im Gesundheitsamt

Mit Stand vom 17.03.2021 sind aufgrund der Ermächtigungen 30 zusätzliche Personen (entspricht 16,72 besetzte Ermächtigungen) im Gesundheitsamt für Corona-Tätigkeiten im Einsatz. Es handelt sich dabei insbesondere um (pensioniertes) medizinisches oder naturwissenschaftliches Personal sowie um Medizinstudent*innen oder Student*innen in medizinverwandten Fächern. Die kurzfristigen Unterstützungskräfte mit qualifiziertem Fachwissen für Corona-Tätigkeiten sowie Verwaltungspersonal erwiesen sich als ein geeignetes, weiteres Personalinstrument in Ergänzung zum städtischen Personal-Pool Pandemie, des Personals der Bundeswehr sowie der RKI-Containment-Scouts.

Die Einschätzung einer notwendigen Verlängerung der Unterstützungskräfte wird u.a. darin gestützt, dass das Projekt der Containment Scouts vom Robert-Koch-Institut/ Bundesverwaltungsamt mit Schreiben vom 02.03.2021 bis Ende März 2022 verlängert wurde. Aktuell sind im Gesundheitsamt 9 Containment Scouts abgeordnet.

Die Ermächtigungen werden auch dafür verwendet, dass Teilzeitbeschäftigte des Gesundheitsamtes den Beschäftigungsumfang für die Ausübung von COVID-19-Tätigkeiten aufstocken können. Aktuell sind neben den befristeten Einstellungen i. H. v. 16,72 Ermächtigungen zusätzlich 20 Teilzeitbeschäftigte auf Ermächtigungen im Umfang von 4,6 VZK beschäftigt. Zur Vermeidung von zusätzlichen Überzeiten soll auch weiterhin die Möglichkeit gegeben sein, für die Ausübung von COVID-19-Tätigkeiten aufstocken zu können.

e) Unterstützungsbedarf für die Einstellung von Fachpersonal beim Haupt- und
Personalamt

Die Schaffung der Ermächtigungsstellen der Punkte a) – d) hat aufgrund der Einstellungen und der Betreuung des hierdurch akquirierten Personals auch beim Haupt- und Personalamt zu einem deutlich höheren administrativen Aufwand geführt. Durch die Verlängerung der Ermächtigungen wird dieser Aufwand aufrechterhalten, sodass auch die Verlängerung der unter e) genannten Ermächtigung (0,5 VZK EG 11) notwendig ist.

f) Unterstützungsbedarf beim Erstellen der Absonderungsanordnungen im Amt für
öffentliche Ordnung

Durch die bisherige Beschlussvorlage GRDrs 1023/2020 wurde die Verwaltung dazu ermächtigt zusätzliches Personal im Umfang von 2,0 VZK in EG 9c für den Bereich der Infektionsschutzbehörde einzustellen. Die Ermächtigungen sind derzeit befristet bis 30.06.21. Aufgrund der vermehrten Virusvarianten steigt die Anzahl der Neuinfektionen aktuell wieder deutlich an. Ohne Zweifel ist die Pandemie auch nach dem 30.06.2021 nicht zu Ende. Die Konsequenzen in all ihren Ausprägungen und mit all ihren Zusatzaufgaben, welche den Zuständigkeitsbereich des Amts für öffentliche Ordnung betreffen, werden auch danach weiterhin bestehen. Für den gegebenenfalls über das Jahr 2021 hinausgehenden Personalbedarf wurde bereits ein Stellenplanantrag zum Stellenplan 2022/2023 im Umfang von 1,0 VZK gestellt. Die Anzahl der aktuell durch die Infektionsschutzbehörde zu erstellenden Absonderungsanordnungen erhöht sich derzeit wieder auf Grund der steigenden Fallzahlen und der steigenden Kontaktnachverfolgung. Dies führt zu einer enorm steigenden Anzahl telefonischer und schriftlicher Rückfragen, die zu einem deutlich erhöhten personellen Bedarf führen. Die aktuelle Einbindung sämtlicher Mitarbeiter*innen führt dazu, dass originäre staatliche Pflichtaufgaben nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden können. Daher ist die
Verlängerung der Ermächtigungen auf Grund des aktuell hohen Arbeitsaufkommens bei der Infektionsschutzbehörde im Umfang von 2,0 VZK in EG 9c TVöD bis zunächst 31.12.2021 erforderlich.

g) Unterstützungsbedarf in der Gaststättenbehörde im Amt für öffentliche Ordnung

Die Verlängerung der mit der GRDrs 1023/2020 in der Sitzung vom 18./19.11.2020 durch den Gemeinderat beschlossenen Ermächtigung ist erforderlich, um die im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie anfallenden zusätzlichen Aufgaben bei der Gewerbe- und Gaststättenbehörde erledigen zu können. Dabei ist die präventive
Pandemiebekämpfung im Bereich der Gastronomie und der Marktveranstaltungen sehr wichtig, um Infektionsquellen rechtzeitig zu erkennen und zu mindern. Außer der
Kontrollfunktion zählen zu den Zusatzaufgaben die Bearbeitung von Anfragen aus der Gastronomie und von Bürgern, Bürgerbeschwerden, Polizeimeldungen, Prüfung von Hygienekonzepten für Gastronomiebetriebe, gewerbliche Veranstaltungen und
Betriebskantinen, Anordnung von Auflagen für die Gastronomie bis hin zu Betriebsschließungen, Rechtsmittelverfahren bei infektionsschutzrechtlichen Anordnungen, Anträge und Ablehnungen von Außengastronomie. Es ist davon auszugehen, dass es - abhängig von der Impfkampagne und dem weiteren Infektionsgeschehen - zu zahlreichen Einschränkungen sowie zu einer Diversifizierung der Zutritts- und Teilnahmeregelungen für die Gastronomie und den Veranstaltungsbereich und in der Folge zu einem wachsenden Beratungs-, Genehmigungs- und Überwachungsaufwand bei den zuständigen Behörden kommen wird. Auch muss mit einer verstärkten Nutzung der Außengastronomie und in der Folge mit einem erhöhten Aufkommen an Anwohnerbeschwerden gerechnet werden. Daher ist die Verlängerung der Ermächtigung bei der Gaststättenbehörde im Umfang von 1,0 VZK in E 10 TVöD vorerst bis zum 31.12.2021 dringend notwendig.


Finanzielle Auswirkungen

Das Land Baden-Württemberg erstattet den Gesundheitsämtern im Land Personalkosten für externe Aushilfskräfte, die im Bereich der Kontaktpersonennachverfolgung (KPNV) in der aktuellen Pandemiestufe 3 eingesetzt werden. Hierfür standen bisher pro Gesundheitsamt von Mai 2020 bis April 2021 bis zu 210.300 Euro zur Verfügung. Mit Beschluss des Ministerrats am 23. Februar 2021 sollen weitere Haushaltsmittel zur Finanzierung von Personalkosten für externe Aushilfskräften in der Kontaktpersonennachverfolgung (KPNV) zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung der zusätzlichen Haushaltsmittel erfolgt auf Grundlage der Einwohnerzahlen, sodass der Landeshauptstadt Stuttgart insgesamt bis zu 1,17 Millionen Euro aus Landesmitteln für Aushilfskräfte in der KPNV zur Verfügung stehen.

Für ärztliches Aushilfspersonal stehen landesweit für alle Gesundheitsämter zusätzlich insgesamt 15,3 Millionen Euro zur Verfügung. Die genaue Höhe für die Landeshauptstadt Stuttgart ist aktuell noch davon abhängig, inwieweit die anderen Gesundheitsämter des Landes die Fördermittel abrufen. Die Dauer der möglichen Inanspruchnahme verlängert sich für geeignetes Fachpersonal für Corona-Tätigkeiten auf den 30. September 2021, für ärztliches Aushilfspersonal bis 31. Dezember 2021.

Die Maßnahmen führen im Haushaltsjahr 2021 zu außerplanmäßigen Personalaufwendungen i. H. v. 99.000 EUR im Teilhaushalt 320 – Amt für öffentliche Ordnung und i. H. v. 19.000 EUR im Teilhaushalt 100 - Haupt- und Personalamt. Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.

Die außerplanmäßigen Aufwendungen von bis zu 1.353.000 EUR im Teilhaushalt 530 – Gesundheitsamt werden soweit möglich aus der Erstattung des Landes, im Übrigen aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen finanziert.

Bei der Berechnung der Personalkosten wurde davon ausgegangen, dass die Ermächtigungen zum Unterstützungsbedarf durch qualifiziertes Fachpersonal für Corona-Tätigkeiten im Gesundheitsamt (vgl. 1 a) und 1b)) nicht zu jeder Zeit vollständig in
Anspruch genommen werden.



Beteiligte Stellen

Die Vorlage wird von den Referaten SI, SOS, AKR und WFB mitgezeichnet.


Erledigte Anträge/Anfragen

--


Dr. Alexandra Sußmann

Anlagen

--

<Anlagen>



zum Seitenanfang