Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
72/2014
GZ:
StU
Sitzungstermin: 10.04.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Sanierung Plieningen 1 -Schoellstraße-
Dritte Erweiterung des Sanierungsgebiets
- Satzung ü. d. förmliche Festlegung nach § 142 BauGB
- Kosten- und Finanzierungsübersicht § 149 BauGB

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 01.04.2014, nicht öffentlich, Nr. 147
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 08.04.2014, öffentlich, Nr. 174
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit der Maßgabe der Korrektur der Flurstücksnummer im Satzungstext § 1 Zeile 2 in "Flurstück 37/2"

Verwaltungsausschuss vom 09.04.2014, öffentlich, Nr. 92
Ergebnis: einmütige Zustimmung in der Fassung des Ausschusses für Umwelt und Technik


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 07.03.2014, GRDrs 72/2014, mit folgendem

Beschlussantrag einschließlich der Korrektur der Flurstücksnummer in § 1 (Änderung fett gedruckt):


1. Satzung

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeinde- ordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am …………. folgende Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets Plieningen 1 -Schoellstraße- beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen wird das bestehende Sanierungsgebiet Plieningen 1 -Schoellstraße- um das Grundstück Flurstück 37/2, Filderhauptstraße 45 erweitert.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung
vom 30.01.2014. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.
§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt.
Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


2. Kosten- und Finanzierungsübersicht

Von der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) zum Sanierungsverfahren Plieningen 1 -Schoellstraße- entsprechend Anlage 1 wird Kenntnis genommen.

Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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