Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
4/2010
Stuttgart,
01/11/2010
Neuorganisation SGB II
Resolution des Gemeinderats
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
15.01.2010
21.01.2010
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat richtet an die Fraktionen des Deutschen Bundestages, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Landesregierung von Baden-Württemberg die als Anlage 1 beiliegende Resolution zur Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II.
Begründung:
Zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) haben die Träger der Leistungen, also die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, Arbeitsgemeinschaften („JobCenter“) errichtet. Diese Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2007 für mit der Verfassung unvereinbar erklärt.
Nachdem in der letzten Legislaturperiode Bemühungen für eine verfassungsrechtliche Absicherung der JobCenter ohne Erfolg geblieben sind, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Dezember 2009 Eckpunkte für die Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II (Getrennte Aufgabenwahrnehmung, Entfristung der bestehenden Optionskommunen) vorgelegt (Anlage 2).
Die getrennte Trägerschaft und die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung der Träger sind wesentlicher Inhalt der geplanten Neuorganisation der Verwaltungsstrukturen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das tragende Element der Reform von 2005, eine stringente Angebots- und Fallsteuerung, die sich an den individuellen Erfordernissen der Arbeitsuchenden und ihrer Lebenswelt orientiert, wird aufgegeben. Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung bringt aufwändige Doppelstrukturen mit komplizierten, fehlerträchtigen Abstimmungsprozessen mit sich und geht zu Lasten der Arbeit-suchenden und ihrer Familien. Der bisherige gleichberechtigte Einfluss der Kommunen auf die Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme wird auf eine beratende Funktion ohne Bindungswirkung reduziert. Die Zahl der Kommunen, die einheitlich die Aufgaben beider Träger erfüllen (Optionskommunen), soll nicht erhöht werden; lediglich die bestehenden Optionen können zeitlich unbegrenzt fortgeführt werden.
Die Neuregelung der Aufgabenwahrnehmung im SGB II wird für Stuttgart gravierende Nachteile mit sich bringen. Angesichts steigender Arbeitslosenzahlen sind alle Kräfte für eine kontinuierliche Vermittlung, Qualifizierung und Beratung auf hohem Niveau einzusetzen und nicht durch den Aufbau bürokratischer Strukturen zu binden. Die Landeshauptstadt lehnt deshalb die getrennte Aufgabenwahrnehmung ab und setzt sich für eine Ausweitung der Optionsmöglichkeit ein.
Antrag Nr. 712/2009 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Ge-meinderatsfraktion und SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft (Neuorganisation SGB II, Erfolgreiche Integrationsarbeit des JobCenters kommunal fortsetzen)
ist hiermit erledigt.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen
1 Entwurf der Resolution
2 Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11.12.2009
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