Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Zur Kompensation muss die Reservequote im Umleerbetrieb auf 30%, in der Auftragsabfuhr auf 35% erhöht werden, um den Betrieb sicherzustellen. Dafür wären 2 Fahrer und 4 Lader erforderlich. Zu Beginn der Umsetzung wird davon ausgegangen, dass nicht alle Mitarbeiter den vollen Bildungsurlaub beanspruchen, ggf. muss in den Folgejahren nachjustiert werden.
Der Fachkräftemangel macht erforderlich, zunehmend leistungsbereite und arbeitswillige Mitarbeiter*innen einzustellen, die Migrationshintergrund haben bzw. aus Kriegs-/Flüchtlingsgebieten kommen. Um die erforderlichen Grundleistungen (Aufenthaltsgenehmigungen, Anerkennungsprüfungen, Sozialleistungen, Unterkünfte etc.) zu erhalten sowie insbesondere Sprachkurse zu absolvieren, müssen diese MA teilweise über längere Zeiträume freigestellt werden. Zur Kompensation wären bei AWS-5 neue Stellen für Kraftfahrer und Lader vorzuhalten.
Ausgehend von Synergien innerhalb der Abteilung werden keine neuen Stellen im Wirtschaftsplan 2024/2025 benötigt. |