Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 279/2023
Stuttgart,
10/19/2023



Wirtschaftsplan 2024/25
des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
25.10.2023
04.12.2023
15.12.2023



Beschlußantrag:

Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 mit den darin enthaltenen Festsetzungen gemäß des Festsetzungsbeschlusses und der der Planung zugrundeliegenden Finanzplanung bis 2028 wird gemäß Anlagen 1 bis 8 zugestimmt.


Der Wirtschaftsplan enthält folgende wesentliche Festsetzungen:

2024
2025
EUR
EUR
1. im Erfolgsplan mit einem Jahresergebnis von
690.200
70.600
2. im Liquiditätsplan mit einem Saldo von
20.800
428.400
3. mit Kreditermächtigungen von
81.400.000
59.830.000
4. mit Verpflichtungsermächtigungen von
27.350.000
11.950.000
5. mit Kassenkrediten von
35.300.000
37.400.000






Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart setzt sich aus den Betriebsbereichen „Straßenreinigung/Winterdienst“, „Abfallentsorgung“, „Mineralische Deponie“, „Öffentliche Toilettenanlagen“, „Fahrbetrieb“ und „Werkstatt“ zusammen.
Die Bereiche finanzieren sich in unterschiedlicher Weise. Insbesondere über Gebühren, Fahrzeugtarife und Steuermittel (Leistungsentgelte).

Die Planung der Ansätze für die Erfolgspläne des Doppelwirtschaftsplans 2024/2025 erfolgte auf Grundlage der verbuchten Aufwendungen (Kosten) und Erträge (Erlöse) des Jahres 2022, der Planansätze 2023 und den aktuellen Erkenntnissen aus 2023 über Kosten- und Erlösentwicklungen.

Das geplante Leistungsentgelt für die „Straßenreinigung/Winterdienst“ steigt im Plan-Jahr 2024 gegenüber dem Plan-Jahr 2023 um 6.820.400 € von 31.498.500 € auf 38.318.900 €. Im Plan-Jahr 2025 gegenüber dem Plan-Jahr 2024 um weitere 4.389.900 € von 38.318.900 € auf 42.708.800 €.
Das geplante Leistungsentgelt für die „Öffentlichen Toilettenanlagen“ steigt im Plan-Jahr 2024 gegenüber dem Plan-Jahr 2023 um 1.388.400 € von 3.037.700 € auf 4.426.100 €. Im Plan-Jahr 2025 gegenüber dem Plan-Jahr 2024 um weitere 433.200 € von 4.426.100 € auf 4.859.300 €.
Für die Verbesserung der Reinigung an den Wochenenden und aufgrund zusätzlicher Toiletten ist zusätzliches Personal notwendig.

Die Abfallgebühren werden im Wirtschaftsplan 2024 mit einer Steigerung von rd. 12,5 % gegenüber der Kalkulation 2023 und im Jahr 2025 mit weiteren rd. 7,1 % prognostiziert. Nur ein geringer Anteil der Steigerung entsteht durch neues Personal und beträgt rd. 1,8 % für 2024 und rd. 2,9 % für 2025. Ein Großteil der Steigerung entsteht durch nicht beeinflussbare, externe Faktoren wie beispielsweise Tarifsteigerungen oder die ab 2024 geltende CO² Abgabe.

Die Entscheidung über die tatsächlichen Gebühren 2024 und 2025 trifft der Gemeinderat im Rahmen der zu erstellenden Abfallgebührenvorlagen für 2024 und 2025.

Die geplanten Investitionen belaufen sich im Plan-Jahr 2024 auf 78.656.500 € und im Plan-Jahr 2025 auf 61.966.900 €. Die Investitionen betreffen hauptsächlich Baumaßnahmen (neue Betriebsstellen und Biovergärungsanlage) und die Beschaffung von Fahrzeugen. Der sich daraus ergebende Kreditbedarf beträgt im Plan-Jahr 2024 81.400.000 € und im Plan-Jahr 2025 59.830.000 €.

In der Stellenübersicht liegt die Anzahl der Planstellen für 2024 und 2025 bei 1.103,77 bzw bei 1.178,27 Stellen (Plan-Jahr 2023: 1.028,77 Stellen).


Klimarelevanz

Die Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz sind nicht quantifizierbar und vermutlich kaum relevant.





Finanzielle Auswirkungen

Der Erfolgsplan 2024 beinhaltet Aufwendungen von 175.312.300 € und Erträge von 176.002.500 €. Daraus ergibt sich ein Unternehmensergebnis (Überschuss) in Höhe von 690.200 €.

Der Erfolgsplan 2025 beinhaltet Aufwendungen von 185.736.700 € und Erträge von 185.807.300 €. Daraus ergibt sich ein Unternehmensergebnis (Überschuss) in Höhe von 70.600 €.

Die Leistungsentgelte wurden gegenüber dem Wirtschaftsplan 2023 in den Betriebsbereichen „Straßenreinigung/Winterdienst“ um 6.820.400 € (2024) und um weitere 4.389.900 € (2025) und beim Betriebsbereich „Öffentliche Toilettenanlagen“ um 1.388.400 € (2024) und um weitere 433.200 € (2025) erhöht. Dadurch sind die jeweiligen Plan-Bereichsergebnisse ausgeglichen.
Der Kreditbedarf beträgt in 2024 81.400.000 € und in 2025 59.830.000 €.





Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat dieser Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Technisches Referat Eigenbetrieb AWS





Dirk Thürnau Markus Töpfer
Bürgermeister Geschäftsführer    


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 1a: Festsetzungsbeschluss Plan 2024/2025
Anlage 2: Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung
Anlage 2a: Erfolgsübersicht IST 2022
Anlage 2b: Erfolgsübersicht Plan 2023
Anlage 2c: Erfolgsübersicht Plan 2024
Anlage 2d: Erfolgsübersicht Plan 2025
Anlage 3: Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung
Anlage 4: Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
Anlage 5: Investitionsmaßnahmen
Anlage 6a bis d: Stellenübersichten 2024/2025
Anlage 7: Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 8: Kreditübersicht tatsächliche Kredite


1 Ausführliche Begründung

1.1 Gesamtschau und Erläuterung der einzelnen Aufwands- und Ertragsarten

1.1.1 Gesamtschau

Der Erfolgsplan 2024 beinhaltet Betriebsaufwendungen von 175.312.300 € und Betriebserträge von 173.876.400 €. Die Betriebsaufwendungen 2025 betragen 185.736.700 €, die Betriebserträge 184.257.400 €.

Unter Berücksichtigung des Finanzertrags und des Ertragssteueraufwandes ergibt sich im Erfolgsplan 2024 des Eigenbetriebs AWS ein positives Unternehmensergebnis von 690.200 €, für den Erfolgsplan 2025 ein positives Unternehmensergebnis von 70.600 €. Die Gesamtergebnisse sind in 2024 und 2025 positiv, gestalten sich aber in den einzelnen Betriebsbereichen unterschiedlich.

Erläuterungen zu den sechs Betriebsbereichen finden sich unter Ziffer 1.2.

Die geplanten Ergebnisse 2024/25, bezogen auf die jeweiligen Betriebsbereiche, können den Erfolgsübersichten entnommen werden (Anlagen 2c und 2d). Die Innenumsätze des Eigenbetriebs (vor allem Fahr- und Werkstattleistungen) sind in den Betriebsaufwendungen und -erträgen konsolidiert enthalten und wirken sich somit nicht auf das Gesamtergebnis aus.

Die Entwicklung der Erfolgspläne einschließlich der Finanzplanung 2024/25 im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2022 und zum beschlossenen Erfolgsplan 2023 kann der Anlage 2 entnommen werden.



1.1.2 Erläuterung der einzelnen Aufwands- und Ertragsarten (Anlage 2c bis 2d)

1.1.2.1 Aufwandsarten

Beim Materialaufwand ist der größte Kostenblock die Position Bezug von EnBW, bei der Zahlungen an die Energie Baden-Württemberg (EnBW) für die Verbrennung von Abfällen in der Abfallverbrennungsanlage Münster (AVA) mit rd. 46,9 Mio. € im Jahr 2024 und rd. 45,1 Mio. € im Jahr 2025 ausgewiesen werden. In dieser Position ist der Auflösungsbetrag der Verbrennungskostenvorauszahlung an die EnBW mit jeweils 3,86 Mio. € enthalten. Dieser Betrag entspricht einem Zwanzigstel des hierfür aufgenommenen Darlehens mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Ab 2025 ist das Darlehen getilgt. Somit entfällt ab 2025 dieser Auflösungsbetrag.
Im Vertrag mit der EnBW ist eine Preisgleitklausel enthalten.
Ab 2024 hat der Gesetzgeber einen Preis für den CO²-Ausstosses beschlossen. Dies wirkt sich in einer jährlich steigenden zusätzlichen Abgabe aus. In 2024 17,17 €/to (brutto) und in 2025 22,07 €/to (brutto). In den weiteren Jahren steigt diese Abgabe kontinuierlich an.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2034 wenn dieser nicht vorzeitig gekündigt wird. Ein mögliches Kündigungsdatum war der 31.12.2024. Es wurde mit Vereinbarung vom 30.08.2020 auf eine vorzeitige Kündigung zum 31.12.2024 verzichtet, so dass der Vertrag nun bis zum 31.12.2034 weiter läuft (GRDrs 1008/2019).

Unter der Position Materialaufwand, Bezug von sonstigen Fremden sind für 2024 rd. 31,8 Mio. € und für 2025 rd. 30,7 Mio. € eingeplant. Hierunter fallen vor allem bezogene Leistungen wie zum Beispiel die Zahlungen an den Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen (auch hier wirkt sich die vom Gesetzgeber beschlossene Abgabe für den CO² Ausstoß aus), Energiekosten, Treibstoffkosten, Fahrzeugreparaturkosten, Winterdienstleistungen für die Gehwege und die Hauptradrouten, Miet-und Wartungskosten für die Automatik-Toilettenanlagen, Streumittel und Instandhaltungskosten. Der Gebäudebestand der AWS ist zu großen Teilen relativ alt. Dies führt zu hohen Instandhaltungskosten.
In dieser Position sind auch die Mietkosten für die Anmietung von zusätzlichen Betriebsflächen in der Bottroper Str. enthalten (rd. 357 T€).

Die gesamten Personalkosten betragen incl. Personalnebenkosten in den Jahren 2024 rd. 68,7 Mio. € und 2025 rd. 75,8 Mio. €.
Die Steigerung der Personalkosten gegenüber dem Plan 2023 ist auf eine deutliche Tarifsteigerung in 2024 (>10 %) und auf neue Stellen zurückzuführen.
Detaillierte Erläuterungen zu Stellenschaffungen und Stellenwiederbesetzungen finden sich unter Ziffer 5.

Die Abschreibungen betragen im Jahr 2024 rd. 8,3 Mio. € und im Jahr 2025 rd. 12,9 Mio. €. Die Abschreibungen werden mit Ausnahme für die Deponie Einöd AII (Abschreibung nach Inanspruchnahme bzw. Verfüllungsgrad) linear berechnet. Bei den Gebäuden werden Abschreibungen erst mit Fertigstellung der Baumaßnahmen geplant.
In 2024 und 2025 sind hohe Investitionen in den Fuhrpark geplant. Dies führt neben den in den Jahren 2024 und 2025 geplant Fertigstellungen von Baumaßnahmen zu höheren Abschreibungen.

Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen in Höhe von rd. 3,8 Mio. € in 2024 und in Höhe von rd. 6,5 Mio. € in 2025 enthalten den Aufwand durch ein zum 01.01.2005 aufgenommenes Annuitätendarlehen in Höhe von 77,3 Mio. € mit einer zwanzigjährigen Laufzeit für die Verbrennungskostenvorauszahlung an die EnBW. Hierfür werden letztmalig in 2024 Zinsen fällig (rd. 211 T€).
Weiter ist in dieser Position die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) enthalten.
Zusätzlich sind in dieser Position die Zinsaufwendungen für „Darlehen von LHS/Dritten“ enthalten, die zur Finanzierung der Baumaßnahmen und für die Fahrzeugbeschaffungen notwendig sind (2024: rd. 3,3 Mio. €; 2025: rd. 5,4 Mio. €).

Der sonstige Steueraufwand für 2024 und 2025 in Höhe von jeweils rd. 152 T€ setzt sich aus der Grundsteuer sowie aus der vom Fahrbetrieb zu zahlenden Kfz-Steuer zusammen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen für 2024 in Höhe von rd. 15,7 Mio. € und für 2025 in Höhe von rd. 14,6 Mio. € sind u.a. Aufwendungen für Mieten, Versicherungen, Fernsprechentgelte, Öffentlichkeitsarbeit, EDV-Aufwand, Fortbildungen, externe Gutachten, Gebäudereinigung, externe Beratungsleistungen und externe Unterstützungen enthalten.
Daneben sind in dieser Position auch die städtischen Verrechnungen mit rd. 5,8 Mio. € bzw. 5,9 Mio. € in 2024 und 2025 enthalten.






1.1.2.2 Ertragsarten

Die Erlöse aus den öffentlich-rechtlichen Erträgen belaufen sich auf rd. 83,8 Mio. € in 2024 und rd. 87,3 Mio. € in 2025. In dieser Position sind sämtliche Gebühren enthalten. Bei den Abfallgebühren ist in 2024 eine geplante durchschnittliche Gebührenerhöhung von rd. 12,5 % und in 2025 von rd. 7,1 % enthalten. Nur ein geringer Anteil der Steigerung entsteht durch neues Personal und beträgt rd. 1,8 % für 2024 und rd. 2,9 % für 2025. Ein Großteil der Steigerungen entstehen durch nicht beeinflussbare, externe Faktoren wie beispielsweise Tarifsteigerungen oder die ab 2024 geltende CO² Abgabe.
Die tatsächlichen Gebührenerhöhungen werden im Rahmen der Gebührenkalkulationen ermittelt. In dieser Position sind auch die Auflösungen der Abfallgebührenüberschüsse aus Vorjahren enthalten. In 2024 rd. 5,6 Mio. € und 2025 rd. 5,2 Mio. €.

Unter der Position Erlöse aus Kooperationen sind für 2024 rd. 23,7 Mio. € und für 2025 rd. 24,8 Mio. € die Erstattungen der Kooperationspartner Landkreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis für die Abfallverbrennung in Stuttgart-Münster enthalten.
Bei den Kooperationserlösen wirkt sich ebenfalls der gesetzlich vorgegebene CO²-Aufschlag aus.
Die LHS ist Vertragspartner der EnBW und übernimmt zunächst sämtliche Kosten für die Verbrennung bei der EnBW. Anteilig, nach gelieferter Tonnage, werden die anteiligen Kosten an die Kooperationspartner weiter verrechnet. Auch die Kooperationserlöse unterliegen einer Preisgleitklausel.

Die Erlöse der Stadt Stuttgart betragen in 2024 und in 2025 rd. 13,1 Mio. € bzw. 14,0 Mio. €. Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die Fahr- und Werkstattleistungen der beiden Hilfsbetriebe „Fahrbetrieb“ und „Werkstatt“.

Für die Betriebsbereiche „Straßenreinigung/Winterdienst“ und „Öffentliche Toilettenanlagen“ erhält die AWS unter der Position Leistungsentgelte Stadt Stuttgart für seine erbrachten Leistungen einen Kostenersatz durch die Stadt.
Dieses beträgt für den Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ in 2024 rd. 38,3 Mio. € und in 2025 rd. 42,7 Mio. € (2023: rd. 31,5 Mio. €), für den Bereich „Öffentlichen Toilettenanlagen“ in 2024 rd. 4,4 Mio. € und in 2025 rd. 4,9 Mio. € (2023: rd. 3,0 Mio. €).

Die sonstigen Erlöse betragen rd. 10,2 Mio. € in 2024 und rd. 10,3 Mio. € in 2025. Diese Position enthält alle privatrechtlichen Erlöse insbesondere Reinigungs-, Papier-, und Deponieerlöse. Daneben sind auch die Entgelte der „dualen Systembetreiber“ für die Mitbenutzung der grünen Tonnen, Altpapiererlöse, Mieterlöse aus der Vermietung von Dienstwohnungen und Unterkünften, sowie die Kantinenerlöse in dieser Position enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen in 2024 und 2025 rd. 0,4 Mio. €. In dieser Position sind insbesondere die Erlöse aus Anlagenabgängen und Unfallkostenersätze ausgewiesen.

Die Umsätze der Betriebsbereiche untereinander („Innenumsätze“), vor allem aus den Betriebsbereichen Fahr- und Werkstattleistungen, werden unter der Ertrags- und Aufwandsposition „Bezug von Betriebsbereichen“ und „Aus Lieferung Betriebsbereiche“ konsolidiert in einer eigenen Spalte ausgewiesen. Diese Innenumsätze gleichen sich betragsmäßig innerhalb der AWS aus und werden nicht in die ausgewiesenen Gesamtbetriebserträge bzw. Gesamtbetriebsaufwendungen mit eingerechnet.






1.2 Sicht auf die einzelnen Betriebsbereiche


1.2.1 Straßenreinigung und Winterdienst

Der Betriebsbereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ ist für die Sauberkeit auf den Straßen und Geh- und Radwegen, soweit diese nicht in der Verantwortung Dritter stehen, verantwortlich.
Daneben erledigt dieser Betriebsbereich den Winterdienst innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS).
Die Finanzierung des Bereichs erfolgt überwiegend durch ein sogenanntes Leistungsentgelt (=Steuermittel), das dieser Bereich von der LHS erhält.
Einen geringeren Anteil an den Erlösen erhält der Bereich über Gebühren für die Reinigung der Reinigungszonen I und II, sowie über Entgelte für weitere Reinigungsleistungen (z.B. bei Festen und Veranstaltungen).
In 2024 beträgt das geplante Leistungsentgelt 38,3 Mio. €, in 2025 rd. 42,7 Mio. € (Plan-Leistungsentgelt 2023: 31,5 Mio. €).
Durch das geplante Leistungsentgelt hat der Betriebsbereich ein ausgeglichenes Ergebnis.
Anmerkung: Im Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ bleibt vereinbarungsgemäß ein Verlust von rd. 87.300 € für die Abschreibungskosten des Neubaus (2008) der Betriebsstelle AWS-6.2 („Mitte“) Heinrich-Baumann-Straße stehen.


Gründe für die Erhöhung gegenüber Plan 2023 sind:



1.2.2 Abfallentsorgung

Der Betriebsbereich „Abfallentsorgung“ ist ein Bereich der Daseinsvorsorge. Er ist zuständig für die Abholung von rd. 281.000 Müllbehälter der Größen 60l bis 1.100l (Statistik 2022) für Restabfall, Altpapier und Bioabfall im Stadtgebiet der LHS.
Daneben werden „Großbehälter“, sogenannte „Großanfallstellen“, durch Containerfahrzeuge der AWS abgefahren.
Die AWS betreibt fünf Wertstoffhöfe im Stadtgebiet der LHS.
Zusätzlich werden noch weitere Leistungen, wie z.B. „Sperrmüllabfuhr“, „Grüngutentsorgung“, „Problemstoffentsorgung“, „Christbaumsammlung“, „Wilder Müll“ erbracht.


Herausforderungen:


Bei den Abfallgebühren sind im Wirtschaftsplan 2024 Gebührenerhöhungen in der Größenordnung von rd. 12,5 % gegenüber den Gebühren 2023 geplant. In 2025 ist eine weitere Erhöhung von rd. 7,1 % geplant. Die Entscheidung über die tatsächliche Gebührenentwicklung trifft der Gemeinderat im Rahmen der hierzu vom AWS zu erstellenden Abfallgebührenvorlagen.

Wesentliche Gründe für die Gebührenerhöhungen 2024 lt. Planungen sind:

    rd. 10,6 %
    Tariferhöhungen (rd. 8,8 %) und Personalmehrungen (rd. 1,8 %)
    rd. 5 %
    Gesetzliche Vorgabe, dass CO²-Emmissionen mit einer Abgabe belegt werden müssen. Im Vertrag mit der EnBW ist eine Preisgleitklausel hinterlegt. Die Kooperationspartner tragen rd. die Hälfte der gestiegenen Kosten.
    rd. 3,2 %
    Höherwertige Verwertung des Bioabfalls. Diese wird durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgegeben.
    rd. 1,2 %
    Mehr Fahrzeuge und geplante Fahrzeugtariferhöhungen.
    rd. 0,5 %
    Abschreibungen und Zins.
    - rd. 7,7 %
    Einrechnung von Überschüssen aus Vorjahren.
    +-
    weitere Positionen, die sich teils positiv und teils negativ auf das Leistungsentgelt auswirken



1.2.3 Mineralische Deponie

Der Betriebsbereich „Mineralische Deponie“ ist die letzte Entsorgungsmöglichkeit für mineralischer Abfälle im Stadtgebiet der LHS. Daher wird versucht eine möglichst langfristige wirtschaftliche Nutzung zu erreichen.

In 2022 wurden rd. 64.000 to mineralische Abfälle angeliefert.
Der Betriebsbereich erzielt in 2024 eine geplante Überdeckung in Höhe von rd. 665 T€ bzw. von rd. 57 T€ in 2025.



1.2.4 Öffentliche Toilettenanlagen

Der Betriebsbereich „Öffentliche Toilettenanlagen“ unterhält im Stadtgebiet der LHS 73 Toilettenanlagen (Statistik 2022). Die Finanzierung des Bereichs erfolgt durch ein sogenanntes Leistungsentgelt (=Steuermittel), das dieser Bereich von der LHS erhält.
Einen geringeren Anteil an den Erlösen erhielt der Bereich bis 2021 durch Benutzerentgelte und weitere Erlöse (z.B. für Reinigungsleistungen). Aufgrund von Haushaltsanträgen (HH-Vorlage 1286/2021) ist die Nutzung der Toilettenanlagen, mit Ausnahme der bestehenden Automatik Säulen WC-Anlagen, seit 2022 kostenlos.
Ebenso wurden, aufgrund von Haushaltsanträgen, Investitionszuschüsse für den Bau von zwei weiteren Toilettenanlagen in 2022 und 2023 gewährt. Die Zuschüsse wurden bisher noch nicht abgerufen. Die Planungen laufen derzeit.

In 2024 beträgt das geplante Leistungsentgelt rd. 4,4 Mio. €, in 2025 rd. 4,9 Mio. € (Plan-Leistungsentgelt 2023: 3,0 Mio. €).
Durch das geplante Leistungsentgelt hat der Betriebsbereich ein ausgeglichenes Ergebnis

Aufgrund eines neuen Konzepts sollen die vorhandenen Automatik-Toiletten ab 2023 durch neue Toilettenanlagen ersetzt werden. Grundsätzlich wird die Reinigung und Wartung dieser Anlagen fremdvergeben. Für die Kontrollen und evtl. Nachreinigung ist dennoch neues (eigenes) Personal erforderlich.

Da die „konventionellen“ Toilettenanlagen der AWS häufig älteren Datums sind, sind teilweise größere Instandhaltungsmaßnahmen notwendig.

Gründe für die Erhöhung in 2024 gegenüber 2023 sind im Wesentlichen:

    + 164 T€
    Höhere Instandhaltungskosten
    + 375 T€
    Höhere Kosten für Reinigungs- und Wartungsvertrag für die „Automatik-toilettenanlagen“
    + 56 T€
    Energiekosten
    + 357 T€
    Höhere Personalkosten durch Tarifsteigerungen und Personalmehrung
    + 246 T€
    Gutachten, Untersuchungen, Werkverträge, städt.Verr.Hochbauamt



1.2.5 Fahrbetrieb

Der Betriebsbereich „Fahrbetrieb“ ist ein Hilfsbetrieb, der seine Leistungen voll kostendeckend innerhalb des AWS und an andere Ämter und Eigenbetriebe der LHS verrechnet und sich damit selbst tragen sollte. Der Bereich betreut 1.768 Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Auf- und Anbauten sowie Geräte (Statistik 2022).

Im Zuge des Aktionsplans „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ werden bei Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen, soweit technisch und betrieblich möglich, Fahrzeuge mit alternativen Antrieben beschafft. Die höheren Anschaffungskosten der Elektrofahrzeuge sollen teilweise durch Zuschüsse aus öffentlichen Fördermitteln ausgeglichen werden.

In 2024 und 2025 ist eine Sanierung der Treibstofftanks der Tankstelle auf dem Gelände Heinrich-Baumann-Straße 4 geplant (jeweils rd. 300 T€). Aufgrund von Tariferhöhungen steigen die die Personalkosten in 2024 gegenüber 2023 um rd. 800 T€, aufgrund neuer Stellen steigen die Personalkosten in 2024 gegenüber 2023 um rd. 100 T€.



1.2.6 Werkstatt

Der Betriebsbereich „Werkstatt“ ist ein Hilfsbetrieb, der seine Leistungen voll kostendeckend innerhalb der AWS und an andere Ämter und Eigenbetriebe der Stadt verrechnet und sich selbst tragen sollte.
Zum überwiegenden Teil finanziert sich die „Werkstatt“ über die Leistungen, die sie in Form von KFZ-Reparaturen für den „Fahrbetrieb“ erbringt.

Als größter Nutzer des Areals Heinrich-Baumann-Straße 4 ist der Bereich „Werkstatt“ am meisten von Instandhaltungskosten von den allgemeinen Kosten des Gebäudes der Heinrich-Baumann-Straße 4 betroffen.




2. Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung (Anlage 3)

Im Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung sind die Ausgabenerfordernisse und Deckungsmöglichkeiten bis zum Jahr 2028 dargestellt.

Das zur Finanzierung des „Verbrennungsvertrags“ in 2005 aufgenommene Annuitätendarlehen wird in 2024 letztmalig mit 5,5 Mio. € getilgt.




3. Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität (Anlage 4)

Zur Finanzierung der Rückstellungen lt. Gutachten für die Deponien, sind in einem Fonds Ende 2022 rd. 55,5 Mio. € (Buchwert) angelegt.


Zur Finanzierung von Fahrzeugbeschaffungen und zur Finanzierung von Baumaßnahmen sind bis 2022 Kredite bei der LHS von rd. 46,5 Mio. € aufgenommen worden. In 2023 sollen voraussichtlich weitere 21,8 Mio. € an Krediten für Baumaßnahmen/Fahrzeuge aufgenommen werden.

4. Investitionsmaßnahmen 2024/25 (Anlage 5)

In 2024 sind insgesamt Investitionen in Höhe von 78.619.500 € und in 2025 in Höhe von 61.966.900 € geplant.

Schwerpunkte in beiden Wirtschaftsjahren bilden nach wie vor der Bau einer Bioabfallvergärungsanlage, der Umbau von Betriebsstellen im Rahmen der Neukonzeption der Betriebsstellen, der Bau von Toilettenanlagen sowie die Investitionen in den Fuhrpark. Für den Fuhrpark sind in 2024 und 2025 Investitionen von zusammen rd. 51,8 Mio. € geplant.

Das gesamte Volumen der aktuell anstehenden Baumaßnahmen beträgt inklusive der bisher angefallenen Kosten rd. 156,3 Mio. €.

Aus unterschiedlichen Gründen kommt es zu Verzögerungen und zu steigenden Kosten bei den Baumaßnahmen:


    Baumaßnahme:
    Gesamt Plankosten Wirtschaftsplan

    2022/2023 (Mio. €)

    Gesamt Plankosten Wirtschaftsplan

    2024/2025 (Mio. €)

    Termin alt:
    Termin neu:
    BSt Gingener Str.

    (GRDrs 679/2018)

19,3
19,3
    2023
    2024
    BSt Burgholzstr.

    (GRDrs 679/2018)

13,9
21,3
    2025
    2025
    BSt Leobener Str.
6,0
9,7
    2026
    2026
    Biovergärung

    Ohne Grundstück, (GRDrs 492/2015, GRDrs 1021/2018)

30,3
37,1
    2021
    2025
    Gebäude Deponie
3,3
3,5
    2024
    2024
    BSt Bruno-Jacoby-Weg (GRDrs 463/2017)
20,0
20,4
    2026ff
    2027
    Erneuerung 27 Toilettenanlagen
5,0
9,0
    2025
    2025
    HB4 / Bau 9
8,5
27,3
    2025
    2027


Dem Wirtschaftsplan 2024/2025 wurden die aktuellen Plan-Kosten zugrunde gelegt. Eine Übertragung aus dem Wirtschaftsplan 2022/2023 findet bei den Baumaßnahmen nicht statt. In der Anlage 5 sind die bisher bereitgestellten Mittel, bis einschließlich 2023 (Prognoseansätze), dargestellt.
Für Fahrzeugbeschaffungen wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8,7 Mio. € in 2024 und 8,7 Mio. € in 2025 veranschlagt, die jeweils im Folgejahr fällig werden. Für mehrjährige Baumaßnahmen werden, abhängig ob Vorprojektbeschluss oder Baubeschluss gefasst wurde, jeweils die Beträge als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt, deren Kassenwirksamkeit im Folgejahr geplant ist. D.h. in 2024 rd. 18,7 Mio. € und in 2025 rd. 3,3 Mio. €.

Zur Finanzierung der Investitionen (Anlage 3).

Die geplanten Kredite in Höhe von rd. 81,4 Mio. € (2024) und rd. 59,8 Mio. € (2025) werden mit einem Zinssatz in Höhe von 4,0 % (Fahrzeuge) bzw. 3,8 % (Baumaßnahmen) geplant.
Die Finanzierung der Aufwendungen im Deponiebereich soll durch entsprechende Entnahmen aus dem Rekultivierungsfonds erfolgen.

Das im Jahr 2005 auf dem Kreditmarkt aufgenommene Darlehen im Zusammenhang mit dem Entsorgungsvertrag der Abfallverbrennungsanlage Münster wird handelsrechtlich über eine zwanzigjährige Laufzeit planmäßig getilgt und läuft zum 31.12.2024 aus.

Weitere Einzelheiten hierzu können der als Anlage 7 beigefügten Kreditübersicht entnommen werden.



5. Stellenübersicht (siehe Anlagen 6a -6d)

Stellenübersicht

Die Anzahl der Planstellen des AWS beträgt im Wirtschaftsjahr 2024 insgesamt 1.103,77 Stellen, davon 1.084,27 Beschäftigten- und 19,5 Beamtenstellen und im Wirtschaftsjahr 2025 insgesamt 1.178,27 Stellen, davon 1.157,77 Beschäftigten- und 20,5 Beamtenstellen.


1. Stellenstreichungen


-Bereich AWS-GF-

1.1) Stabsstelle Personalwirtschaft

Streichung einer Stelle EG 13 gegen Schaffung einer Stelle A 13 hD.


-Bereich AWS-1-

1.2) Sachgebiet Liegenschaftsmanagement

Streichung einer Stelle EG 13 gegen Schaffung einer Stelle A 13 hD.


2. Stellenschaffungen

-Bereich AWS-GF-

2.1) Stabsstelle Betriebshof- und Anlagenplanung

Mehrere Großprojekte sind noch nicht abgeschlossen und weitere stehen an. Für diese Projekte wurde ein Ingenieur auf einer bis 31.12.2024 befristeten Stelle eingestellt. Die laufenden und künftigen Projekte können von anderen Mitarbeiter*innen der Stabsstelle aus Kapazitätsgründen nicht erledigt werden. Die Schaffung einer unbefristeten Stelle für eine*n Ingenieur*in ist deshalb erforderlich.


2.2) Stabsstelle Biovergärungsanlage

Ein*e zusätzliche*r Mitarbeiter*in der Biovergärungsanlage ist erforderlich. Dies ist für den Betrieb der Anlage erforderlich. Mit dem Ausschreibungsergebnis haben sich technische und betriebliche Änderungen ergeben, die eine zusätzliche Stelle erfordern,


2.3) Stabsstelle Arbeitssicherheit

Zusätzliche Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit. Es ist vorgesehen, ein betriebliches Arbeitsschutzmanagementsystem aufzubauen.

Aufgrund des hohen Beratungs- und Unterstützungsbedarfs in arbeitsmedizinischen Fragestellungen unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Anforderungen ist die Einstellung eines*einer eigenen Arbeitsmediziners/Arbeitsmedizinerin für den AWS erforderlich.
2.4) Stabsstelle Sonderprojekte und Geschäftsentwicklung

Derzeit ist AWS-intern von einer Fachabteilung eine Stelle „ausgeliehen“. Die Stelle wird dort wieder benötigt. Da sich die Einrichtung einer Stabsstelle für abteilungsübergreifende Projekte sowie die Zusammenarbeit bei stadtweiten Projekten (z.B. Klimaschutz) bewährt hat, ist eine neue Stelle zu schaffen.


2.5) Stabsstelle Personalwirtschaft

Aufgrund erheblicher Erhöhung der Stellenanzahl sind zur Beschaffung des erforderlichen Personals sowie Verwaltung der Mitarbeiter*innen zusätzliche Personalsachbearbeiter*innen erforderlich.


Die Stabsstellenleitung Personalwirtschaft, bisher Beschäftigte in EG 13, soll künftig im Beamtenverhältnis besetzt werden können. Im Gegenzug wird eine Stelle EG 13 gestrichen.


2.6) Dezentrale Personalentwicklung

Dezentrale Personalentwicklungsthemen innerhalb des AWS müssen stärker in den Fokus genommen werden. Spezielle Bedürfnisse bei der Qualifizierung auch der gewerblichen Mitarbeiter*innen sind zu berücksichtigen und passgenaue Konzepte zu erarbeiten. Interessen des AWS sind in städtischen Arbeitskreisen zu vertreten. Der AWS wurde bisher bei der Schaffung der dezentralen Personalentwicklungsstellen nicht berücksichtigt.


2.7) Tax Compliance

Die Notwendigkeit der personellen Ausstattung hinsichtlich der Implementierung und des nachhaltigen Betriebs eines wirksamen und LHS-weiten Tax Compliance Management Systems (TCMS) wurde durch GRDrs. 931/2021 festgestellt. Der AWS wurde bei der Verteilung der geschaffenen dezentralen Stellen bisher nicht berücksichtigt.



-Bereich AWS-1-


2.8) Zentrale Sachbearbeitung

Die Sachbearbeitung Verwaltung dient der Arbeitsentlastung des gehobenen Dienstes sowie der Sachgebietsleitung bei der Aufgabenwahrnehmung im Themenkomplex Organisation (wie Koordination, Überwachung Wiedervorlage, Mitwirkung an Konzepterstellungen, Erstellung Grundlagendokumente, Pflege Organigramme, Statistiken, Vorlagen).

2.9) Sachgebiet Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsmanagement

Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements soll die Unfall- und Krankenquote gesenkt werden. Die Kolonnentrainer*innen sollen bewirken, dass bei der Aufgabenerledigung sicherer und gesundheitsgerechter gearbeitet wird und hierdurch eine Reduktion von arbeitsbedingten Erkrankungen und bzw. eine Vermeidung von Arbeitsunfällen erreicht wird. Nach Einführung der Kolonnentrainer im Bereich der Müllentsorgung soll dieses Angebot auf weitere Bereiche innerhalb des AWS ausgeweitet werden.





2.10) Küchenleitung/Vertretung

Allgemeine Qualitätssteigerung sowie Stellvertretung der Kantinenleitung. Einsatzplanung und Koordination der Kantinenarbeiten.


2.11) Kantinenmitarbeiter*in

Durch Erweiterung des Kantinenangebotes und längeren Öffnungszeiten sowie der Öffnung neuer Kantinen werden zusätzliche Mitarbeitende benötigt.


2.12) Köche/Köchinnen

Durch Erweiterung des Kantinenangebotes und längeren Öffnungszeiten sowie der Öffnung neuer Kantinen werden zusätzliche Mitarbeitende benötigt.


2.13) Sachgebietsleitung Liegenschaftsmanagement

Streichung einer Stelle EG 13 gegen Schaffung einer Stelle A 13 hD, um künftig die Stelle auch im Beamtenverhältnis besetzen zu können.


2.14) Mitarbeiter*innen Gebäudereinigung

Zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen und verlässlichen Reinigungsleistung ist zusätzliche Unterstützung erforderlich.


2.15) Teamleitung Pforte

Leitung des Bereichs Pforte beim AWS. Planung und Koordination des Personaleinsatzes der Mitarbeitenden. Erstellung von Dienstplänen, Auswertung von Alarmmeldungen und Dokumentation von außergewöhnlichen Ereignissen.


-Bereich AWS-2-


2.16) Finanzbuchhaltung -Treasury, Sonderaufgaben, Projekte

Die Sicherung der Liquidität hat sich aufgrund der großen Investitionen und der damit verbundenen Kredite zu einer komplexen Aufgabe entwickelt, die nicht mehr „nebenbei“ abgearbeitet werden kann. Aktuell ist die Bearbeitung dieses Aufgabenbereichs nicht mehr sachgerecht und birgt insofern Risiken.
Die Aufgaben der kurzfristigen und langfristigen Finanzplanung werden auf diese Stelle übertragen.

Von dieser Stelle soll auch die Zuarbeit zum Wirtschaftsplan erfolgen.

Des Weiteren ergeben sich immer mehr Programm-Schnittstellen von anderen Bereichen ins Finanzwesen. Diese müssen in Projekten organisiert und im Nachgang betreut werden.
Weiter ist diese Stelle notwendig um die Abläufe im Finanzwesen weiter zu optimieren.



2.17) Finanzbuchhaltung - Sachbearbeitung Finanzbuchhaltung

Durch die geplante Mehrung an Personal und Geschäftsfeldern fällt im Finanzwesen auch eine größere Anzahl an Belegen an, die bearbeitet und abgewickelt werden müssen.
Mit der Anzahl nehmen auch Rückfragen zu und die Komplexität vergrößert sich.



2.18) Stellvertretende Sachgebietsleitung

Zur Deckung der von den Abteilungen des AWS gemeldeten Bedarfe für die Vergabeverfahren unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (Beschaffungen nach VOL, UVgO, VGV) wird eine zusätzliche 100 % Stelle für den Bereich Vergabe benötigt.


2.19) Sachbearbeitung Einkauf

Aufgrund des im WiPL 24/25 gemeldeten Stellenmehrbedarfs und des Beschaffungsvolumens wird sich die Zahl der Bestellungen und Vergabeverfahren künftig deutlich erhöhen, da z.B. mehr Bekleidung, Ersatzteile, Verbrauchsmaterial, Fahrzeuge etc. beschafft müssen.

Um auch künftig die anfallenden Bestellvorgänge zeitnah bearbeiten zu können wird eine zusätzliche 100 % Stelle im Einkauf beantragt.



-Bereich AWS-3-


2.20) Teamassistenz

Entlastung und Support der Abteilungsleitung, Organisation der Pressestelle/ Medienbetreuung der AWS, Backup der Pressestelle/Medienbetreuung der AWS sind dringend erforderlich.


2.21) Digitale Medien, Social Media

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft ist es erforderlich, die digitalen Kommunikationskanäle der AWS für alle Bezugsgruppen auf- und auszubauen. Um diesbezüglich die Erwartungen an einen zeitgemäßen Dienstleister und Arbeitgeber zu erfüllen, braucht es die entsprechende Kapazität und Expertise.


2.22) Interne Kommunikation

Um das Personal mitzunehmen, zu binden und Demotivation zu reduzieren, ist eine weitaus intensivere interne Kommunikation und diesbezügliche Beratung der Fachabteilungen erforderlich als derzeit möglich. Es ist u. A. die Einführung einer Mitarbeitenden-App geplant, die nach der Einführungsphase dauerhaft betreut werden muss.



-Bereich AWS-4-


2.23) Stoffstrommanagement

Es ist geplant, das Konzept der Problem- und Wertstoffsammlung mit dem Konzept Wertstoffhöfe zu verbinden. Die beiden Bereiche haben grundsätzlich die gleiche Fachebene und üben ähnliche Tätigkeiten aus. Dazu befinden sie sich auf dem gleichen Standort. Dadurch sollen die gleichen betrieblichen Vorgänge verbunden und die Betriebsorganisation entlastet werden.


2.24) Wertstoffhöfe

Die fünf Wertstoffhöfe werden derzeit neben der Betriebsstellenleitung und Vorarbeiter*in mit 15 Vollzeit-, sieben Teilzeit- und drei Samstagskräften betrieben. Zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht und der Arbeitssicherheit werden drei bis vier Mitarbeiter*innen pro Tag als Mindestbesetzung auf jedem Wertstoffhof benötigt. Aufgrund von Urlaub oder Krankheit ist es jedoch oft schwierig, diese Anzahl von Mitarbeiter*innen zu erreichen. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Durchführung von Schulungen und Weiterbildungen für die Mitarbeiter*innen, ist es schwierig, die Situation zu verbessern. Derzeit können tageweise Schließungen von Wertstoffhöfen nur durch die freiwillige Übernahme von "Sonderschichten" durch die Mitarbeiter*innen vermieden werden. Außerdem haben wir noch deutliches Potenzial zur Verbesserung unseres angebotenen Service im Vergleich zu den Serviceleistungen anderer Abfallwirtschaftsbetriebe (Öffnungszeiten, anlieferbare Stoffe etc.). Es gibt einen Bedarf für eine Erweiterung der Öffnungszeiten auf den Wertstoffhöfen, was sowohl von der Bevölkerung als auch von der Politik ausdrücklich gefordert wird. Um den Abbau von Überstunden zu ermöglichen, werden drei zusätzliche Mitarbeiter*innen und um die zusätzlichen Öffnungszeiten abdecken zu können, zwei Mitarbeiter*innen benötigt.

Um die Klimaneutralität in Stuttgart bis 2035 zu erreichen und ein städtisches Zeichen für eine nachhaltige Zukunft in Stuttgart zu setzen, wird ein Circular Economy Center angestrebt. Im Bereich der mobilen und stationären Problem- und Wertstoffsammlung/Wertstoffhöfe sollen unter anderem auch kleine Projekte in diesen Bereichen zum Thema Abfallvermeidung ausgearbeitet und unterstützt werden.


2.25) Problem- und Wertstoffsammlungen

Derzeit wird der Bereich mit Betriebsstellenleitung, Disponent*innen, vier Fahrer*innen für Spezialfahrzeuge, zwei chemischen Fachkräften und einer/einem Lader*in betrieben.

Die Tätigkeit unterteilt sich in drei Aufgabenbereichen: mobile Problemstoffsammlung mittels Schadstoffmobil (LKW mit Auflieger), mobile Wertstoffsammlung mittels Wertstoffmobil (LKW 10 t) und Sonderentsorgungen mittels eines LKW 7,5 t. Es ist erforderlich, dass bei diesen Tätigkeiten immer mindestens zwei Personen anwesend sind, um Arbeiten durchführen zu dürfen.

Die vorhandene Personalstärke kann diesen Aufgabenbereich derzeit nicht vollständig abdecken.

Häufige Ausfälle der Problemstoffsammlung, keine Sammlung an Samstagen im Stadtgebiet sowie an den Wertstoffhöfen, keine Möglichkeit die Sonderentsorgungen durchzuführen sind die Gründe für die vielzähligen Bürgerbeschwerden und erschweren den Betrieb der anderen Betriebsstellen.

Durch die Einstellung von zusätzlichem Personal soll unter anderem die Serviceleistung des AWS verbessert werden, um den Bedürfnissen und Erwartungen der Bürger*innen gerecht zu werden. Es sind deshalb Stellen für chemisch-technische Assistenten/Assistentinnen, Fahrer*innen und eine*n Mülllader*in zu schaffen.


-Bereich AWS-5-


2.26) Mehrressourcen aufgrund geplanter Neubauten und damit steigender Behälterzahlen bis 2025

Auf der Annahme von 13.000 neuerstellten Wohneinheiten bis 2031 und damit einhergehend steigender Behälterzahlen werden zusätzliche Stellen benötigt.

Unabhängig davon, sind auch in den Vorjahren steigende Behälterzahlen zu verzeichnen gewesen. Dem stand keine adäquate Stellenmehrung gegenüber.

Die ursprüngliche Berechnungsgrundlage von 16 neuen Stellen ist als Dateianhang beigefügt.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen auf dem Wohnungsbaumarkt wurde die zugrundeliegende Planung von 3.301 zu erbauenden Wohneinheiten (WE) im Zeitraum bis Ende 2025 auf realistische 1.650 WE (Ansatz: 50%) reduziert. Es wird weiters davon ausgegangen, dass sich die Erstellung der Differenz von 1.651 WE in die Folgejahre des Planungshorizonts bis 2031 verschiebt – sie werden somit zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt. Dadurch ergibt sich folgender Stellenbedarf:











2.27) Mehrressourcen wegen Bildungsurlaub, Qualifizierung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Zur Kompensation muss die Reservequote im Umleerbetrieb auf 30%, in der Auftragsabfuhr auf 35% erhöht werden, um den Betrieb sicherzustellen. Dafür wären 2 Fahrer und 4 Lader erforderlich. Zu Beginn der Umsetzung wird davon ausgegangen, dass nicht alle Mitarbeiter den vollen Bildungsurlaub beanspruchen, ggf. muss in den Folgejahren nachjustiert werden.

Der Fachkräftemangel macht erforderlich, zunehmend leistungsbereite und arbeitswillige Mitarbeiter*innen einzustellen, die Migrationshintergrund haben bzw. aus Kriegs-/Flüchtlingsgebieten kommen. Um die erforderlichen Grundleistungen (Aufenthaltsgenehmigungen, Anerkennungsprüfungen, Sozialleistungen, Unterkünfte etc.) zu erhalten sowie insbesondere Sprachkurse zu absolvieren, müssen diese MA teilweise über längere Zeiträume freigestellt werden. Zur Kompensation wären bei AWS-5 neue Stellen für Kraftfahrer und Lader vorzuhalten.

Ausgehend von Synergien innerhalb der Abteilung werden keine neuen Stellen im Wirtschaftsplan 2024/2025 benötigt.


2.28) Mehrressourcen wegen Rückwärtsfahren

Durch die gesetzliche Vorgabe (DGUV Regel 114-601 Branchenregelung Abfall), gefährliche Rückwärtsfahrten weitgehend zu vermeiden, müssen künftig an den bis Ende 2022 erhobenen ca. 2.500 Gefahrenstellen im gesamten LHS-Stadtgebiet (z.B. Stichstraßen, engen Straßen, Straßen mit Sichteinschränkungen durch Bebauung/Bewuchs/Möblierung, Straßen ohne Wendeplatte/-Hammer etc) mit Kleinfahrzeugen bedient werden. Zudem ist die Abfuhr mit breiten 3-Achs-Abfallsammelfahrzeugen (ASF) in engen
(Anlieger-)Straßen, durch Verparkung, durch beeinträchtigende Baustellen zunehmend unmöglich bzw. nur mit dem Einsatz von Kleinfahrzeugen zu gewährleisten. Der Einsatz kleiner ASF anstelle von großen ASF macht aufgrund der kleineren Ladekapazität eine Zunahme der Anzahl erforderlich.


2.29) Pilotprojekt Unterflurbehälter

Zur Entleerung von Unterflurbehältern, die insbesondere in größeren Wohnanlagen entstehen werden, ist ein additiver Fahrzeugtyp (Kranfahrzeug) erforderlich. Als Reserve ist ein Abrollkipper vorgesehen, der ansonsten in der konventionellen Containerabfuhr eingesetzt werden kann.


2.30) Mehrressourcen zur Personalbindung, z.B. Teilzeitangebote

Um dem fortschreitenden Personalmangel zu begegnen und die auch von der LHS proklamierte Work-Life-Balance anbieten zu können, ist ein Teilzeitangebot auch in der Abfall-/Wertstoffentsorgung zu schaffen. Anfragen zur Teilzeitbeschäftigung als Kraftfahrer*in oder Mülllader*in kommen vermehrt in Bewerbungsverfahren vor. Als Einstieg in die Teilzeitbeschäftigung sollten daher zunächst 4 x 0,5 Laderstellen und 2 x 0,5 Fahrerstellen als Teilzeitstellen geschaffen werden.


2.31) Bereitstellung Altersgerechter Arbeitsplätze, Belastungsreduzierung

Im Zuge des demografischen Wandels sind zunehmend altersgerechte Arbeitsplätze erforderlich. Bei gesundheitlicher Einschränkung könnten eigene langjährige Mitarbeiter*innen (ehem. Straßenreiniger, Mülllader, etc.) leidensgerecht eingesetzt werden. Die derzeitigen sowie die neuen Betriebsstellen sind arbeitstäglich (Aufenthalts-/Sozialräume, Kantine, Treppenhäuser, Duschen, Umkleiden, WCs) bzw. wöchentlich (Büros, Lager, Schulungs-/Besprechungsräume) zu reinigen.


2.32) Schaffung einer Stelle Sachgebietsleitung Sperrabfallsammlung und Containerabfuhr

Aufgrund einer organisatorischen Aufspaltung des Bereiches in zwei Sachgebiete, wird eine zusätzliche Sachgebietsleitungsstelle benötigt.



-Bereich AWS-6-


2.33) Aufteilung Betriebsstelle Mitte

Die Betriebsstelle Mitte ist mit einer Größe von 174 Mitarbeitern mit den bestehenden Strukturen kaum steuerbar. Es ist geplant, die Betriebsstelle (zunächst organisatorisch) zu teilen. Aus diesem Grund ist die Neuschaffung der Stelle einer Betriebsstellenleitung sowie einer/eines weiterer/weiteren Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin erforderlich. Insgesamt werden fünf Sachbearbeiter benötigt, die durch die nachfolgend genannten Aufgaben begründet werden.


2.34) Zusätzliche Sachbearbeitung „Zentrale Aufgaben“

Beim Sachgebiet zentrale Aufgaben sind weitere Aufgabe des Controllings, der Auskünfte an Dritte sowie der Aufbau und die Pflege eines betrieblichen Kennzahlensystems hinzugekommen. Bislang mussten für diese Aufgaben Tätigkeiten des Kerngeschäfts zurückgestellt werden. Zur Bewältigung der Arbeiten ist eine Stelle EG 8 erforderlich.


2.35) Neue Gebiete
Zwischen 2021 und Anfang 2026 wurden bzw. werden Gebiete von ca. 57 ha Gesamtfläche neu bebaut. Für die Reinigung der Straßen, Plätze, Gehwege, Radwege sowie der Grünflächen entsteht ein zusätzlicher Bedarf. Wegen der geplanten Flexibilisierung des Einsatzes auch in den Bestandsgebieten, für die heute Reinigungsfahrer*innen fehlen, sollen diese Stellen als Stellen in EG 4 Reinigungsfahrer*innen ausgewiesen werden. Weiterhin sind Stellen für Kehrmaschinenfahrer*innen sowie für Sachbearbeiter*innen erforderlich.

Die Anzahl der erforderlichen operativen Mitarbeiter wurde auf der Grundlage des Aufwands für die operativen Mitarbeiter ermittelt. Dabei wurde die tatsächliche Größe der zu bearbeitenden Flächen ermittelt und eine Reinigungsfrequenz zu Grunde gelegt. Diese Werte wurden mit den in der Information 106 des VKU (Verband kommunaler Unternehmer) veröffentlichten durchschnittlichen Leistungsdaten zusammengeführt. Damit ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 26 Stellen EG 4, zwei Stellen EG 6 und zwei Stellen EG 9a (vgl. Anlage 1 Seite DIN A3).

Von den genannten Stellen entfallen unter anderem fünf Stellen Straßenreinigungswart/Reinigungsfahrer EG4 auf den NeckarPark sowie 13 Stellen auf den Bereich Manfred-Rommel-Platz und Stuttgart 21 Abschnitt C1.

Wegen des zögerlichen Baufortschritts bei Stuttgart 21 werden die in 2024 und 2025 zu schaffenden Stellen EG4 von 26 auf 15 reduziert. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass die zurückgestellten 11 Stellen mit dem Wirtschaftsplan 2026/2027 genehmigt werde, sonst ist z.B. eine angemessene Reinigung des Manfred-Rommel-Platzes nicht möglich.


2.36) Konzept Mülltonnengaragen

Für die Errichtung von ca. 150 Müllhäuschen, in denen sich 240-Liter Abfallbehälter befinden soll die Situation an stark frequentierten Bereichen wie z.B. in Fußgängerzonen und an den Hotspots der Freilufttreffs verbessert werden. Hier sind Bereiche, wie z.B. die Marktstraße in Cannstatt, der Marienplatz, der Stadtgarten der Max-Eyth-See, Bereiche um den Bahnhof in Zuffenhausen, die Waldau und viele mehr vorgesehen (siehe Anlagen 4 Stück). Die Behälter sind zum einen größer, als übliche Abfallkörbe, zum anderen können Sie z. B. auch Pizzakartons aufnehmen. Für die Leerung und Unterhaltung dieser Entsorgungspunkte werden neun Mülllader*innen EG 3, neun LKW-Fahrer*innen EG 6 sowie zwei Stellen für Sachbearbeiter*innen EG 9a benötigt.

Die geplanten Aufstellorte für die Mülltonnengaragen sind als Dateianhang beigefügt,

2.37) Bereitstellung altersgerechter Arbeitsplätze, Belastungsreduzierung

Im Bereich der Straßenreinigung sind die täglichen körperlichen Belastungen so groß, dass alters- und verschleißbedingt die erforderliche Leistungsfähigkeit bei einigen Mitarbeiter*innen erheblich nachlässt. Bei Belassen dieser Mitarbeiter*innen in einem regulären Team werden die leistungsgeminderten Mitarbeiter*innen noch weiter beeinträchtig, so dass sie als Langzeitkranke ausfallen, bzw. die leistungsfähigen Mitarbeiter*innen werden stärker beansprucht. Somit besteht die Gefahr, dass auch diese ausfallen. Es ist geplant, Teams aus leistungsgeminderten Mitarbeiter*innen zu bilden um diese weiterhin in der Arbeit und ohne krankheitsbedingte Ausfälle zu halten. Diese Teams arbeiten in einem an die Leistungsfähigkeit angepassten Tempo, d.h. die Leistungsfähigkeit solcher Teams ist sehr eingeschränkt. Für jede der drei Betriebsstellen soll solch ein Team eingerichtet werden, alternativ können mit diesen Stellen auch bestehende Teams verstärkt werden.



2.38) Winterdienst Hauptradrouten

In der GRDrs 17/2022 wurde ein Konzept für den Ausbau des Winterdienstes auf Radwegen des Hauptradroutennetzes vorgestellt. Als Einstieg soll ein Streckenabschnitt auf den Fildern durch Kräfte des AWS betreut werden.


2.39) ÖTA Verbesserung Reinigung Wochenende und zusätzliche Toiletten

Das Nutzungsverhalten der Toiletten hat sich geändert. Sowohl die Besucherfrequenz als auch die Nutzung an Wochenenden und in den Abendstunden ist deutlich gestiegen. Dadurch wird eine Erhöhung der Reinigungsfrequenzen bei allen Toiletten und die Verlängerung der Öffnungszeiten der Toiletten, die mit Personal besetzt sind, erforderlich.

Alle 46 konventionellen öffentlichen Toiletten werden montags bis freitags gereinigt. Teilweise erfolgt die Reinigung durch ein beauftragtes Unternehmen – leider nicht immer in der gewünschten Qualität. Bei einer Ausweitung der Reinigung an Wochenenden und bei einer vollständigen Übernahme aller Toiletten durch die AWS werden neue Stellen für den Reinigungs-Mehraufwand benötigt.

Am Max-Eyth-See und im Park der Villa Berg sollen öffentliche Toiletten gebaut werden. Für den Betrieb ist die Schaffung einer neuen Stelle erforderlich (siehe GRDrs 831/2022 und GRDrs. 450/2022).

Die bestehenden automatischen Toilettenanlagen werden in den Jahren 2024 und 2025 durch neue Anlagen ersetzt. Mit der GRDrs 527/2019 wurde die Schaffung von sechs Stellen für Sanitärreiniger EG 3 und eine Stelle Sachbearbeiter EG 9a beschlossen.

Für die vorgenannten Punkte sind insgesamt 16 neue Stellen EG 3 für Sanitärreiniger notwendig. Im Wirtschaftsplan 2024/2025 werden diese zunächst nicht berücksichtigt.
Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass für den Wirtschaftsplan 2026/2027 insgesamt 7 neue Stellen EG 3 für Sanitärreiniger genehmigt werden.

Im Wirtschaftsplan 2024/2025 werden zwei neue Stellen für Sachbearbeiter EG 9a benötigt. Sie werden die Koordination des Reinigungsmehraufwands – ggf. mit Beauftragung externer Dienstleister – übernehmen.



-Bereich AWS-7-


2.40) Strategische Entwicklung, Fuhrpark, Marktbeobachtung

Ausarbeitung strategische Entwicklung im Fuhrpark und Projektmitarbeiter*in.


2.41) Technische Sachbearbeitung PKW/Transporte

Unterstützung der Fuhrparkbetreuung bei Ausschreibungen und Fahrzeugverwaltung aufgrund der hohen Fahrzeuganzahl.


2.42) Ausweitung der Maut auf Fahrzeuge bis 3,5 to

Erweiterung der Maut durch den Bund auf Fahrzeuge ab 3,5t zGG, Fahrzeugdatenpflege Maut. Sollte die Maut nicht ausgeweitet werden, wird die Stelle nicht benötigt,


2.43) Ausweitung Giesseinsatz für Amt 67

Fahrer*innen von Spezialfahrzeugen


2.44) Erstellung Anträge, Katastrophenschutz, Ersatzteilmanagement

Erstellung von Anträgen, Leistungsverzeichniserstellung, Beschaffung/Koordination/Planung von technischen Betriebsmitteln und Katastrophenschutz.


2.45) Werkstattmanagement, Terminsteuerung, Direktannahme

Terminsteuerung Werkstatt, Werkstattannahme, Auftragserstellung. Ersatzteilkoordination.


2.46) Leitung Kehrmaschinenwerkstatt

Leitung und fachliche Aufsicht Bereich Kehrmaschineninstandsetzung. Durch die erhebliche Steigerung der Anzahl der Kehrmaschinen, ist eine Leitungs- und Koordinierungsebene erforderlich.



2.47) Kfz-Mechatroniker*innen

Mehrbedarf wegen steigender Fahrzeuganzahl



6. Kassenkredite 2024/2025

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf rd. 20% der Betriebs- und Finanzerträge festgelegt. Dies entspricht im Plan-Jahr 2024 rd. 35,3 Mio. € und im Plan-Jahr 2025 rd. 37,4 Mio. €.





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Anlage 1a Festsetzungsbeschluss.pdfAnlage 1a Festsetzungsbeschluss.pdfAnlage 2 Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung.pdfAnlage 2 Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung.pdfAnlage 2a Erfolgsübersicht IST 2022.pdfAnlage 2a Erfolgsübersicht IST 2022.pdfAnlage 2b Erfolgsübersicht Plan 2023.pdfAnlage 2b Erfolgsübersicht Plan 2023.pdfAnlage 2c Erfolgsübersicht Plan 2024.pdfAnlage 2c Erfolgsübersicht Plan 2024.pdfAnlage 2d Erfolgsübersicht Plan 2025.pdfAnlage 2d Erfolgsübersicht Plan 2025.pdfAnlage 3 Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung.pdfAnlage 3 Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung.pdfAnlage 4 Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität.pdfAnlage 4 Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität.pdfAnlage 5 Gesamtdarstellung Investitionen_Baumaßnahmen.pdfAnlage 5 Gesamtdarstellung Investitionen_Baumaßnahmen.pdfAnlage 6a Stellenübersicht 2024 Beschäftigte.pdfAnlage 6a Stellenübersicht 2024 Beschäftigte.pdfAnlage 6b Stellenübersicht 2024 Beamte.pdfAnlage 6b Stellenübersicht 2024 Beamte.pdfAnlage 6c Stellenübersicht 2025 Beschäftigte.pdfAnlage 6c Stellenübersicht 2025 Beschäftigte.pdfAnlage 6d Stellenübersicht 2025 Beamte.pdfAnlage 6d Stellenübersicht 2025 Beamte.pdfAnlage 7 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen.pdfAnlage 7 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen.pdfAnlage 8 Kreditübersicht der tatsächlichen in Anspruch genommenen Kredite.pdfAnlage 8 Kreditübersicht der tatsächlichen in Anspruch genommenen Kredite.pdf