Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 689/2010
Stuttgart,
10/27/2010



Änderung Nr. 52 des Flächennutzungsplans 2010
im Bereich Liebknecht-/Heßbrühlstraße in Stuttgart-Vaihingen
- Feststellungsbeschluss mit Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
16.11.2010
18.11.2010



Beschlußantrag:

1. Vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 52 im Bereich Liebknecht-/Heßbrühlstraße in Stuttgart-Vaihingen wird Kenntnis genommen.
Die vorgebrachten Anregungen können nicht berücksichtigt werden.

2. Die Änderung Nr. 52 des Flächennutzungsplans 2010 wird festgestellt. Maßgebend ist der Übersichtsplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 16.03.2010 und die Begründung mit Umweltbericht vom 16.03.2010 mit Änderung vom 02.09.2010 (Anlage 2).



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gründe für die Änderung des Flächennutzungsplans und Planungsziele

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll dem Charakter des Gebiets, das bereits heute durch bestehende gewerbliche Betriebe geprägt ist, Rechnung getragen werden. Eine Verfestigung der Wohnnutzung ist auf Grund der vorhandenen gewerblichen Nutzung auf der einen und der Sportnutzung auf der anderen Seite nicht erwünscht.
Die Änderung von Gemischter in Gewerbliche Baufläche hat zum Ziel, eine Wohnnutzung über das heutige vorhandene Maß hinaus, in diesem Bereich künftig auszuschließen. Die sich aus dieser Gemengelage ergebenden Konflikte sollen so gelöst werden.

Um die Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans für diesen Teilbereich erreichen zu können und die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist dieser parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans in einem Teilbereich (östlich der Liebknechtstraße) zu ändern.

Auf die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlage 2) wird verwiesen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von ca. 0,97 ha.


Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der Änderung Nr. 52 des Flächennutzungsplans 2010 mit Begründung und Umweltbericht erfolgte in der Zeit vom 23.07.2010 bis 02.09.2010. Zeitgleich wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB vorgenommen.
Das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist in der Anlage 3 und 4 zusammengefasst.

Nach Prüfung der Anregungen wird vorgeschlagen, den Planentwurf festzustellen. Die Begründung mit Umweltbericht vom 16.03.2010 wurde mit Datum vom 02.09.2010 zur Klarstellung geändert. Die Änderungen sind entsprechend gekennzeichnet.




Finanzielle Auswirkungen

Die Flächennutzungsplanänderung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.



Beteiligte Stellen

Referat T, OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Änderung Nr. 52 des Flächennutzungsplans 2010, Begründung und Plandarstellung vom 16. März 2010/2. September 2010
3. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
4. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange



Änderung Nr. 52 des Flächennutzungsplans 2010
im Bereich Liebknecht-/Heßbrühlstraße in Stuttgart-Vaihingen


Ausführliche Begründung


1. Vorgang

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat am 06.07.2010 (GRDrs. Nr. 301/2010) beschlossen, den Entwurf zur Änderung Nr. 52 des Flächenutzungsplans 2010 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen sowie Begründung mit Umweltbericht lagen in der Zeit vom 23. Juli 2010 bis 2. September 2010 öffentlich aus. Während dieser Zeit wurden von Bürgern Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 52 eingereicht (Anlage 3).

Von Seiten der beteiligten städtischen Ämter wurde der Planänderung zugestimmt.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind aus Anlage 4 ersichtlich.

Nach Prüfung der Hinweise und Anregungen wird vorgeschlagen, den Planentwurf festzustellen. Die Begründung mit Umweltbericht vom 16. März 2010 wurde mit Datum vom 2. September 2010 zur Klarstellung geändert. Die Änderungen sind entsprechend gekennzeichnet.

Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird der Bebauungsplan Liebknecht-/Robert-Koch-Straße (Vai 253) aufgestellt.


2. Umweltbericht

Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wurde einerseits für die Schutzgüter Mensch, Klima und Luft eine starke Vorbelastung durch Emissionen (Lärm) ausgehend von den vorhandenen Nutzungen (Sport und Gewerbe) und andererseits für die Schutzgüter Boden und Wasser in den bereits bebauten und stark versiegelten Flächen im nördlichen Teil des Plangebietes festgestellt.

Das Schutzgut Tiere und Pflanzen ist erheblich vorbelastet.

Insgesamt werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die Planung als nicht erheblich bewertet.
Die geringfügigen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser und Luft sind durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu berücksichtigen.

Langfristiges Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist der Ausschluss von Wohnnutzung im Plangebiet. Dadurch können aus der Gemengelage resultierende Konflikte entschärft werden.

Auf Grund der Ziele der Flächennutzungsplanänderung ist eine Alternativenprüfung nicht erforderlich. Der planerisch gewollte Ausschluss von Wohnnutzung bei gleichzeitiger Beibehaltung der gesamten Baufläche ist nur durch die Darstellung von Gewerblicher Baufläche erreichbar.

Es wird auf die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) verwiesen.


3. Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange

In diesem Parallelverfahren wurde auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Flächennutzungsplanänderung verzichtet. Die förmliche Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB ist abgeschlossen. Die Prüfung der Stellungsnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind in der Anlage 3 und 4 dargestellt.


4. Begründung zur Änderung Nr. 52 des Flächennutzungsplans 2010

Die Grundzüge der Planung sind in der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) dargestellt. Auf diese Begründung wird Bezug genommen.

Anlage 2

Änderung Nr. 52 des Flächennutzungsplans 2010,
Bereich Liebknecht-/Heßbrühlstraße in Stuttgart-Vaihingen

A Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Flächennutzungsplans

1. Grund für die Änderung



2. Lage des Plangebietes

3. Bestandssituation/ Geltendes Planungsrecht



4. Inhalt der Änderung

5. Grünplanerische Aspekte/Umweltbelange

6. Prüfung von Planungsalternativen
7. Hinweise auf verbindliche Bauleitplanung B Umweltbericht

1. Einleitung

1.1. Inhalte und Ziele der Flächennutzungsplanänderung
1.2. Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den Plan relevanten Ziele des Umweltschutzes

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Schutzgut Mensch
2.1.1 Bestandsaufnahme
Gesamtlärmdb (A) tagsdb (A) nachts
Heßbrühlstraße65-6858-61
Liebknechtstraße69-7062
Auwiesenstraße63-6455-56
im Plangebiet60-6652-58

Schienenlärmdb (A) tagsdb (A) nachts
im Plangebiet47-5441-48

Straßenlärmdb (A) tagsdb (A) nachts
Liebknechtstraße 6761-62
Auwiesenstraße59-6152-56
Heßbrühlstraße64-6657-61
im Plangebiet52-6748-60

2.1.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“)
2.1.3 Prognose der voraussichtlichen Auswirkungen bei Durchführung der Planung 2.1.4 Vermeidungsmaßnahmen
2.1.5 Verbleibende Auswirkungen
2.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen
2.2.1 Bestandsaufnahme
2.2.2 Prognose der Auswirkungen bei Nichtdurchführung und Durchführung der Planung
2.2.3 Vermeidungsmaßnahmen 2.2.4 Verbleibende Auswirkungen
2.3 Schutzgut Boden
2.3.1 Bestandsaufnahme

2.3.2 Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung und Durchführung der Planung
2.3.3 Vermeidungsmaßnahmen
2.3.4 Verbleibende Auswirkungen
2.4 Schutzgut Wasser
2.4.1 Bestandsaufnahme

2.4.2 Prognose der Auswirkungen bei Nichtdurchführung und Durchführung der Planung
2.4.3 Vermeidungsmaßnahmen 2.4.4 Verbleibende Auswirkungen
2.5. Schutzgüter Klima und Luft
2.5.1 Bestandsaufnahme

2.5.2 Prognose der Auswirkungen bei Nichtdurchführung und Durchführung der Planung
2.5.3 Vermeidungsmaßnahmen

2.5.4 Verbleibende Auswirkungen
2.6 Schutzgut Landschaft
2.6.1 Bestandsaufnahme
2.6.2 Prognose der Auswirkungen bei Nichtdurchführung und Durchführung der Planung
2.6.3 Vermeidungsmaßnahmen
2.6.4 Verbleibende Auswirkungen

2.7 Schutzgüter Kultur- und Sachgüter
2.7.1 Bestandsaufnahme
2.7.2 Prognose der Auswirkungen bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung
2.7.4 Vermeidungsmaßnahmen
2.7.5 Verbleibende Auswirkungen
2.8 Wechselwirkungen

2.9 Andere Planungen


3. Zusätzliche Angaben

3.1 Beschreibung der Methodik sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
3.2 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)

3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung • Festsetzungen von Pflanzverpflichtungen, privaten und öffentlichen Grünflächen
• Festsetzung wasserdurchlässiger Beläge bei Stellplätzen und Garagenzufahrten
• Zur Berücksichtigung der Lärmschutzbelange wird das Baugebiet als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen Verkehrsimmissionen zu treffen sind. Es sind passive Schallschutzmaßnahmen gegen den Verkehrslärm vorzunehmen.

Änderungen/Ergänzungen sind kursiv bzw. durchgestrichen dargestellt.

Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Stuttgart,
16. März 2010 / 2. September 2010





Dr.-Ing. Kron
Stadtdirektor


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Anlage 2_fnp_52_Plan_Legende_Deckblatt.pdfAnlage 3_FNP_52_Abwaegungsvorschlag_Buerger.pdfAnlage 4_FNP_52_Abwaegungsvorschlag_TöB.pdf