Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
118/2019
GZ:
SI
Sitzungstermin: 09.05.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Weiterentwicklung der Garantieverträge des Sozialamts: Wohnungsakquise für Wohnungslose und
einkommensschwache Haushalte

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 08.04.2019, öffentlich, Nr. 49
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 03.05.2019, öffentlich, Nr. 49
Verwaltungsausschuss vom 08.05.2019, öffentlich, Nr. 215
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 28.03.2019, GRDrs 118/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Förderprogramm "Wohnungsakquise für Wohnungslose und einkommensschwache Haushalte" (vgl. Anlage 1) zur Weiterentwicklung der Garantieverträge des Sozialamts wird zum 01.07.2019 beschlossen und gilt für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt für die nachfolgende Fördervariante 1 beim Amt für Stadtplanung und Wohnen (Anlage 1) und für die nachfolgende Fördervariante 1 oder 2 beim Sozialamt (Anlage 1) eingehen.

2. a) Für das Förderprogramm "Wohnungsakquise für Wohnungslose und einkommensschwache Haushalte" wird die Richtlinie gemäß Anlage 2 beschlossen.

b) Die Richtlinie tritt zum 01.07.2019 in Kraft. 3. a) Für die Umsetzung des Programms wird die Verwaltung ermächtigt, außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang einer 0,5 Vollzeitkraft (EG 10 TVöD) ab dem 01.07.2019 unbefristet beim Sozialamt einzustellen. Die Ermächtigung gilt zunächst bis zum 31.12.2019. Über die Schaffung einer 0,5 Vollzeitkraft mit kw-Vermerk 01/2022 ist im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens zum Doppelhaushalt 2020/2021 zu entscheiden.

b) Den überplanmäßigen Aufwendungen für die zusätzliche Personalstelle im Jahr 2019 von voraussichtlich 16.800 EUR wird zugestimmt. Dieser Betrag wird aus Mitteln der zum Jahresabschluss 2017 innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten da-von-Position "Wohnraumoffensive Stuttgart" finanziert.

4. Den überplanmäßigen Aufwendungen im Jahr 2019 im THH 500, Sozialamt, Kontengruppe 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, in Höhe von 110.000 EUR und in Kontengruppe 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 26.000 EUR des Programms "Wohnungsakquise für Wohnungslose und einkommensschwache Haushalte" wird zugestimmt. Dieser Betrag sowie der dauerhafte Aufwand ab 2020 wird, wie unter "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt, aus Mitteln der im Jahresabschluss 2017 innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten davon-Position "Wohnraumoffensive Stuttgart" finanziert.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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