Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 854/2022
Stuttgart,
12/21/2022



Satzung zur Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
Östlich des Vaihinger Bahnhofs (Vai 291) im Stadtbezirk Vaihingen
(Klarstellungssatzung)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Vaihingen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
31.01.2023
31.01.2023
07.02.2023
09.02.2023



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB Östlich des Vaihinger Bahnhofs (Vai 291) im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen wird beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 6. Dezember 2022 dargestellt.


Begründung:


Der Bereich östlich der Bahnlinie Stuttgart-Horb und zwischen der Schockenried- und Ruppmannstraße wurde früher zu Bahnbetriebszwecken genutzt. Diese Nutzung wurde bereits vor Jahren aufgegeben und die Flächen gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz freigestellt. Da auf diesen Flächen eine bauliche Entwicklung beabsichtigt ist, muss geklärt werden, welche bauplanungsrechtliche Grundlage für Bauvorhaben derzeit maßgebend ist.

Es ist notwendig, eindeutig zu regeln, welche Bereiche nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - zu beurteilen sind. Änderungen des aktuellen Flächennutzungsplans, der hier eine gemischte Baufläche Verwaltung darstellt, sind dadurch nicht erforderlich.



Für das Gebiet wurde im Jahr 2012 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst (Vai 264). Auf Grund geänderter städtebaulicher Zielsetzungen soll dieses Verfahren jedoch nicht fortgeführt, sondern ein neues Verfahren eingeleitet werden.

Die Klarstellungssatzung soll in Grundzügen die gewünschte städtebauliche Zielsetzung im Bereich östlich des Vaihinger Bahnhofs, vor allem auch die Genehmigungsfähigkeit von temporären Nutzungen wie z. B. Freizeit-/ Sportangebote, Gastronomie sowie Kunst- und Kulturangebote bereits vor Rechtsverbindlichkeit des geplanten Bebauungsplanes gewährleisten. Da die Satzung nur die tatsächlich vorhandene Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich festsetzt, besitzt sie klarstellende Bedeutung. Um für die Zukunft Zweifel auszuräumen, soll die Innenbereichsqualität durch die Satzung normativ entschieden werden. Sie führt für die innerhalb des Geltungsbereichs liegenden Grundstücke nicht zu neuem Baurecht.

Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 193/2022 vom 14.06.2022 der SPD-Gemeinderatsfraktion: AufentHaltestelle Zukunft Vaihinger Bahnhof: Chancen für Interim jetzt nutzen!

Antrag Nr. 302/2021 vom 23.09.2021 der PULS-Fraktionsgemeinschaft: Zwischennutzungen auf dem ehemaligen Aurelis Gelände Vaihingen wie vorgesehen ermöglichen

Antrag Nr. 116/2021 vom 22.03.2021 der CDU-Gemeinderatsfraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion, PULS-Fraktionsgemeinschaft, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion: Bildungshaus Vaihingen gemeinsam voranbringen

Antrag Nr. 54/2021 vom 15.02.2021 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion: Bahnhof Vaihingen für die Zukunft gestalten

Antrag Nr. 346/2020 vom 30.07.2020 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion: Wie geht es weiter
- mit der Bürgerbeteiligung "Zukunftsdialog - Entwicklungskonzept westlich der Solitudestraße"?
- mit anderen Beteiligungsverfahren in den Stadtbezirken?

Antrag Nr. 278/2020 vom 06.07.2020 der PULS-Fraktionsgemeinschaft, CDU-Gemeinderatsfraktion: Interimslösung der Logistikhalle am Vaihinger Bahnhof

Antrag Nr. 265/2020 vom 29.06.2020 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion: Ehemalige Logistikhalle am Vaihinger Bahnhof erhalten

Antrag Nr. 257/2020 vom 25.06.2020 der Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei: Ehemalige Logistikhalle am Bahnhof Vaihingen nicht vorschnell abreißen




Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Satzung zur Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Östlich des Vaihinger Bahnhofs (Vai 291) im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen
(Klarstellungssatzung) vom 6. Dezember 2022
2. Lageplan zur Satzung zur Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Östlich des Vaihinger Bahnhofs (Vai 291) im Stadtbezirk Stuttgart-
Vaihingen (Klarstellungssatzung) vom 6. Dezember 2022 (Verkleinerung)
3. Begründung der Satzung zur Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
Östlich des Vaihinger Bahnhofs (Vai 291) im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen
(Klarstellungssatzung)


<Anlagen>



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