Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1297/2021
3. Ergänzung
Stuttgart,
12/15/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlichen Behandlung am 17.12.2021



Sanierungsbedarf städtischer Verwaltungsgebäude

Beantwortung / Stellungnahme

Durch einen externen Gutachter könnten 2022 zunächst die innerstädtischen, stadteigenen Verwaltungsgebäude, sowohl unter baulichen wie unter energetischen Gesichtspunkten, betrachtet werden.

In Bezug auf den energetischen Sanierungsbedarf würden insbesondere die Fassade (Fenster, Wanddämmung), die Dämmung des Daches inkl. PV-Anlage, sowie die Wärmeversorgung (Erzeugung inkl. Heizkörper im Gebäude) sowie die Beleuchtung inkl. Haus-elektrik betrachtet.

Bei der baulichen Untersuchung wären sowohl der Brandschutz, das Tragwerk, aber auch die Schadstoffsituation und Raumsituation zu berücksichtigen.

Für die oben beschriebene Gebäudeaufnahme wäre ein Betrag von 200.000 EUR erforderlich.

Parallel zur baulichen Untersuchung ist für die in der Innenstadt gelegenen Verwaltungseinheiten, sowohl in eigenen als auch angemieteten Immobilien, ein langfristiger Standort Masterplan zu erarbeiten. Dieser dient als Grundlage zur Ermittlung der groben Flächenbedarfe des Office Hubs und sollte Organigramme, Dienstverteilungspläne sowie die konkrete Erhebung der Synergieeffekte bei einer Zusammenführung von Verwaltungseinheiten in einem Gebäude berücksichtigen. Es soll eine strategische Gesamtkonzeption erarbeitet werden inkl. Ermittlung und Berücksichtigung der Anforderungen seitens der für eine Nutzung des Office Hubs geeigneten Ämter in Bezug auf interne organisatorische Zusammenhänge, aber auch Sichtung der verfügbaren Gebäude. Diese Erhebung und die Auswahl der zu beteiligenden Ämter könnte mit externer Unterstützung unter Federführung der Referate WFB und AKR erfolgen.

Für die externe Unterstützung wären voraussichtlich Mittel in Höhe von 50.000 EUR notwendig.






Vorliegende Anträge/Anfragen

470/2021 Nr. 2 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 476/2021 CDU; 732/2021 SPD; mündlicher Antrag StR Kotz CDU




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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