Ergebnis: einmütige Zustimmung Gemeinderat vom 23.01.2014, öffentlich, Nr. 3
Ergebnis: Vertagung Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 06.12.2013, GRDrs 1252/2013, mit folgendem Beschlussantrag: Die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich Borsigstraße/Mauserstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach (Feu 258) um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB wird als Satzung beschlossen. Maßgebend ist die vom Gemeinderat am 16.02.2012 beschlossene und am 24.02.2012 in Kraft getretene Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich Borsigstraße/Mauserstraße. Der Satzungstext ist in Anlage 1 ersichtlich. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 25.11.2013 dargestellt. Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt. OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt. zum Seitenanfang