Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 95/2017
Stuttgart,
04/28/2017


Erster Statusbericht zur Umsetzung der "Konzeption Kinderfeundliches Stuttgart 2015-2020"



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
26.06.2017
29.06.2017

Bericht:



Anlass der Berichterstattung:

Der Gemeinderat hat am 16. Juli 2015 die Konzeption „Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020“ beschlossen. Ein Teil des Beschlusses ist die regelmäßige Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss und im Gemeinderat, die spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Konzeption erfolgen soll.


Form des Berichtes

Der Bericht stellt zunächst die Struktur der Umsetzung der Konzeption dar, sowie weitere übergreifende Aspekte und Rahmenbedingungen. Es folgt der Statusbericht zur Umsetzung der Ziele der neun Handlungsfelder.

Aus jedem Handlungsfeld wurden durch die Fachgruppen bis zu sieben Handlungsempfehlungen ausgewählt, zu denen jeweils der aktuelle Sachstand, die aktuelle Bewertung der Situation (Emoticon), die Perspektive (Ampel) und ggf. Bemerkungen zum Optimierungsbedarf dargestellt werden. Die Bemerkungen zum Optimierungsbedarf enthalten zum Teil Hinweise auf die anstehenden Haushaltsberatungen. Die Perspektive (Ampelfarbe) setzt die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen voraus. Der Sachstand kann in der Regel nicht alle Maßnahmen in einem entsprechenden Feld abdecken, sondern beinhaltet vor allem Maßnahmen der Stadtverwaltung und neue Maßnahmen, sowie zum Teil Hinweise auf ausführliche Darstellungen in eigenen Berichten oder Gemeinderatsdrucksachen. Weitere Akteure werden exemplarisch genannt.

Kriterien für die Auswahl der Handlungsempfehlungen waren:
- besondere Dringlichkeit und konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung
- eine besondere Dynamik in den Entwicklungen im Handlungsfeld seit der Veröffentlichung der Konzeption
Der Auftrag zur Umsetzung der Konzeption beinhaltete auch deren Weiterentwicklung. Aus diesem Grund sind auch einige neue Handlungsempfehlungen dazu gekommen.


Bewertung und Perspektiven

Die Konzeption „Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020“ bewährt sich als erfolgreiches Instrument, um die Themen und Aufgaben zur Weiterentwicklung einer kinderfreundlichen Stadt zu kommunizieren und voranzutreiben. Das ist im Hinblick auf die vielen Akteure sowohl in der Verwaltung als auch in der Zivilgesellschaft besonders wichtig. Es wird im anschließenden Bericht sichtbar, dass die Entwicklung in vielen Bereichen sehr positiv ist. Die Strukturen zur Umsetzung, insbesondere die Fachgruppen und die Kinderbeauftragten in den Ämtern, Bezirken und Eigenbetrieben, sowie die Verankerung im Jugendhilfeausschuss zeigen sich als sinnvoll und hilfreich. Das vom Gemeinderat bewilligte Budget zur Steuerung des Prozesses und zur Unterstützung der Umsetzung unterstützt den Prozess sehr wirkungsvoll.

Es wird allerdings auch deutlich, dass Entwicklungen dort gut funktionieren, wo die Ziele und Maßnahmen auch in der Verwaltung und bei den weiteren Akteuren mit Personal- und Sachressourcen hinterlegt sind. Positive Effekte und Handlungsbedarf sind deshalb im Bericht markiert.

Obwohl Stuttgart bereits heute in vielen Handlungsfeldern eine kinderfreundliche Stadt ist, gibt es auch noch viel zu tun. Wichtige Entwicklungsfelder sind z.B. die Bereiche Inklusion und Integration, mehr Chancengerechtigkeit für benachteiligte Kinder, sowie Kinder- und Familiengerechte Wohnungen und ein entsprechendes Wohnumfeld. Gleichzeitig sind strukturelle Maßnahmen zur Abstimmung notwendig, z.B. im Bereich Kinderbeteiligung. Im Anschluss an die UNICEF-Kinderstadt streben wir einen Prozess zum Erwerb des Siegels einer familienfreundlichen Kommune an, das vom Kinderhilfswerk und UNICEF vergeben wird. Dieser Prozess soll an die bisherigen Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und einer kinderfreundlichen Stadt anknüpfen. Gleichzeitig stellt sich Stuttgart damit einer unabhängigen und fachlich anerkannten Bewertung.




















Zusammenfassende Bewertung zur Umsetzung der Ziele in den Handlungsfeldern


Handlungsfeld 1: Sicherheit und Sauberkeit

SOS/KKP und die Kinderbeauftragte haben in Kooperation mit der evangelischen Hochschule in Ludwigsburg einen Methodenkoffer für Stadtteilrundgänge entwickelt. Damit erkunden Kinder ihren Stadtteil nach Orten, an denen sie sich unsicher oder unwohl fühlen. In Untertürkheim wurden 2016 in Kooperation mit den Schulen Begehungen durchgeführt und erste Maßnahmen zur Verbesserung umgesetzt.

Leider stehen nicht immer Ressourcen zur Durchführung der Stadtteilrundgänge an weiteren Orten sowie zur Umsetzung aller wünschenswerten Maßnahmen zur Verfügung.

Die Sauberkeit in der Stadt hat sich leider nicht verbessert. Im Gegenteil der achtlose Umgang mit Müll (Littering) hat in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit eher zugenommen. Das betrifft auch Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder.

Eine sehr positive Entwicklung ist der vollzogene Ausbau der Abfallberatung bei der AWS zum umweltgerechten Umgang mit Abfall und Wertstoffen an Kindergärten und Schulen. Zukünftig soll hier noch stärker der Fokus auf die Qualifizierung pädagogischen Personals als MultiplikatorInnen gesetzt werden.


Handlungsfeld 2: Umwelt und Natur

Es gibt eine große Vielfalt an naturpädagogischen Angeboten im Sinne der Naturerfahrung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung von vielen Anbietern für Einzelne, Gruppen, Kitas und Schulen in Stuttgart.
Die Nachfrage von Schulen und Kitas nach Angeboten übersteigt allerdings das Angebot. Es fehlen Personal- und Finanzmittel, die Angebote vorzuhalten, bzw. zu finanzieren.
Die Feinstaub- und NO2-Belastung in Stuttgart betrifft insbesondere auch Kinder, die in besonders belasteten Bereichen wohnen oder dort in Einrichtungen gehen.
Der Stuttgarter Wald ist eine große Ressource für Naturerfahrung, die bisher noch nicht ausreichend erschlossen ist. Einige Waldspielplätze sind in keinem guten Zustand.
Die Stelle eines Waldpädagogen im Forstamt ermöglicht eine gute Perspektive, den Wald für Kinder und Familien und für Einrichtungen, in denen Kinder leben neu zu er schließen. Dafür gibt es Planungen für ein Projekt „Raus in den Wald“ gemeinsam mit weiteren Akteuren.
Schulgärten, urbanes Gärtnern und weitere Gartenprojekte haben sich in Stuttgart etabliert und erweitert. Das ist für die Naturerfahrung der Kinder in der Stadt eine sehr positive Entwicklung, die noch Potential hat.

Handlungsfeld 3: Gesundheit, Sport, Bewegung und Ernährung

Sport- und Bewegungsangebote bei der Ganztagesbetreuung in Schule und Kita werden stetig ausgebaut, besonders dort, wo besonderer Förderbedarf besteht (z.B. Kitafit).
Mit dem Kindergesundheitsbericht liegt eine sehr gute kleinteilige Analyse der Gesundheitssituation der Kinder im Vorschulalter in Stuttgart vor. Sie zeigt allerdings auch Handlungsbedarf insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen und beim Thema Übergewicht auf.

Das Projekt „Sicher schwimmen in Stuttgart“ unter Federführung von SOS hat einen sehr wichtigen Impuls zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit und konkrete Verbesserungsstrategien in die Wege geleitet.


Handlungsfeld 4: Stadtraum und Spielflächen

Stuttgart hat ca. 500 Spiel- und Bewegungsflächen; darüber hinaus viele öffentliche bespielbare Flächen, die auch für Kinder attraktiv sind.

Allerdings sind diese nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt. Insbesondere in der Kernstadt fehlen weiterhin Spielflächen für eine ausreichende Versorgung (Quelle: Spielflächenleitplan) Die größte Herausforderung im Handlungsfeld 4 besteht deshalb darin, zusätzliche Stadträume für Kinder zu erschließen (Quantität) und dabei sicherzustellen, dass sich die Gestaltung dieser Räume an den Anforderungen und Wünschen von Kindern orientieren (Qualität).

Da die Schaffung neuer Räume im Kontext einer Innenentwicklung beschränkt ist, und nur begrenzt über Programme wie die Stadtentwicklungspauschale vorangetrieben wird, liegt der Fokus stark auf der Erneuerung und Verbesserung bestehender Flächen.Knackpunkt ist hier die personelle Unterversorgung des für das Thema zuständigen Sachgebiets „Stadtentwicklungsplanung“ im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung. Weder für die Ausarbeitung eines übergreifenden Beteiligungsansatzes von Kindern an Stadtplanungsprozessen, noch für die Begleitung einzelner Verfahren oder der Durchführung einer Sozialverträglichkeitsprüfung bei Städtebauvorhaben (mit dem Ziel der frühzeitigen Sicherung von Spielflächen) stehen im Augenblick die notwendigen Personalressourcen zur Verfügung. Ziel ist es dies zu verbessern und die Kinderbeteiligung in die soziale Stadtplanung einzubinden.

Handlungsfeld 5: Armut, Teilhabe und Chancengerechtigkeit

Durch eine detaillierte fortlaufende Berichterstattung im Sozialmonitoring werden die Bedarfe der Kinder, die in Stuttgart in Armut leben kleinräumig sichtbar, sodass es Hinweise gibt, wo Handlungsansätze greifen können, z.B. Vergünstigungen in Kitas und Schulen durch die Bonuscard.

Die Lebensverhältnisse und Teilhabechancen der 15% der 0-6-Jährigen Kinder und über 11% der 6-18-jährigen Kinder, die Sozialgeld beziehen bleiben eine Herausforderung hinsichtlich der Teilhabe- und Chancengerechtigkeit, sowie der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen.

Die Situation der Flüchtlingskinder in der Stadt wird z.B. durch die Arbeit der Task Force Integration und insbesondere durch die AG Kinder, Jugend und Familie besonders beobachtet und begleitet. Es sind bereits spezielle Lernförderangebote für geflüchtete und neuzugewanderte Kinder in Kooperation mit freien Trägern entstanden, die den Spracherwerb ergänzend zum Unterricht fördern. Das Spielmobil für Flüchtlingskinder ist ein weiterer wichtiger Baustein zum Thema Kinderfreundlichkeit.
Problemanzeigen in Schulen, fehlende Kitaplätze sowie die unbefriedigende Wohnsituation der Kinder in den Flüchtlingsunterkünften machen weiteren Handlungsbedarf deutlich.


Durch die Etablierung der vorhandenen und neuen Stadtteil- und Familienzentren in Stuttgart ist ein wichtiger Schritt für kosten- und konsumzwangsfreie Treffpunkte und Unterstützungsnetze für Familien und Kinder entstanden.

Es ist ein weiterer Ausbau der Stadtteil und Familienzentren notwendig, um eine flächendeckende Versorgung in Stadtteilen, die einen hohen Anteil an Familien mit hohem Unterstützungsbedarf haben, zu erreichen.


Handlungsfeld 6: Mobilität und Verkehr

Die personelle Ausstattung im Bereich der Straßenverkehrsbehörde im Amt für öffentliche Ordnung wird der gewachsenen Fülle an Projekten kaum noch gerecht. Für die Konzeption und Umsetzung schulwegspezifischer Maßnahmen (z.B. Rad-schulwegepläne, Maßnahmen gegen Hol- und Bringverkehre, Baustellenschulwegepläne) bedarf es einer personellen Ergänzung der Schulwegbeauftragten. Die Begleitung und Genehmigung von Maßnahmen in den Verkehrsräumen der Stadtbezirke (z.B. bespielbare Stadt, Fußgängerförderung, Rad und Schule, Zugänglichkeit von ÖPNV-Haltestellen, Neuerungen der StVO) können von den Berzirksverantwortlichen nicht mehr mit der gewünschten Priorität bearbeitet werden. Es droht ein Stau bei der Genehmigung und somit der Realisierung von konkreten Verbesserungen. Dieser Stau wirkt sich auch auf die Maßnahmen der Handlungsfelder „Umwelt und Natur“ und „Stadtraum und Spielflächen“ sowie letztlich bei der Unterstützung von Beteiligungsprojekten negativ aus.

Maßnahmen zur Verkehrserziehung an den Schulen und Kindergärten Stuttgarts werden flächendeckend durchgeführt und zeichnen sich durch ihre hohe Wirksamkeit insbesondere hinsichtlich der relativ niedrigen Rate der Verkehrsunfälle mit Kindern aus. (94 Unfälle mit Kindern im Jahr 2016, 19 Schulwegunfälle, Tendenz sinkend)

Im Widerspruch dazu stehen die weiterhin massiv bestehenden und die Schulen belastenden Probleme mit Hol- und Bringverkehr bei den Schulen.

Die Erstellung und Überarbeitung der Lehrmaterialien im Projekt FahrRad und Schule und die Bereitstellung der Inhalte über elektronische Medien kann aufgrund fehlender finanzieller und personeller Mittel nicht wie gewünscht umgesetzt werden.

Im Bereich der Infrastruktur werden seit einigen Jahren wirkungsvolle Instrumente wie beispielsweise Fußverkehrschecks mit Kindern eingesetzt um Defizite, aber auch neue Möglichkeiten in der Gestaltung des Straßenraums aufzudecken. Seit 2009 wurde an über 50 % der weiterführenden Schulen und in deren Umfeld im Infrastrukturprojekt „Rad und Schule“ Maßnahmen für den Fahrradverkehr umgesetzt (Abstellbügel, Schutzstreifenmarkierungen, Bordsteinabsenkungen, …). Zudem werden bei allen Planungen im Stadtgebiet Stuttgarts die Anforderungen zur Barrierefreiheit beachtet und umgesetzt.


Handlungsfeld 7: Kinderbeteiligung

Durch die Änderung der Gemeindeordnung im Dezember 2015 wurde die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommune rechtlich gestärkt (§41a). Ein Gesamtkonzept für Kinderbeteiligung wurde erarbeitet und ein Standard zur Beteiligung bei Spiel- und Bewegungsflächen eingeführt, der laufend angewendet und umgesetzt wird.

Eine GRDrs zur regelmäßigen Kinderbeteiligung in den Stadtbezirken als Umsetzung von §41a GemO, die die bisherigen guten Erfahrungen mit Kinderbeteiligung in den Stadtbezirken mit dem Fachbereich Kinderförderung und Jugendschutz im Jugendamt verstetigen und für alle Stadtbezirke verbindlich machen soll, ist in Vorbereitung.

Mehrere exemplarische Kinder- und Jugendbeteiligungen bei Stadtplanungsprojekten wurden durchgeführt, z.B. Rosensteinquartier, Masterplan Untertürkheim. Die Ergebnisse fließen in die Planungen ein.

Standards und eine verbindliche Vorgehensweise in der Stadtplanung und
-entwicklung sind erforderlich, stehen aber noch aus. Mittelfristig sollen die Standards gemeinsam entwickelt werden.



Handlungsfeld 8: Schule, Kita und offene Einrichtungen

Durch Systembauten und Umwandlung von Schulkindplätzen (an Ganztagsschulstandorten) in Plätze für jüngere Kinder wird sich der Versorgungsgrad für unter 3-jährige in den nächsten Jahren von 42,6% auf 55,3% verbessern.
Die Umsetzung ist durch den Fachkräftemangel und eine hohe Fluktuationsrate allerdings erschwert.
Das Anmeldesystem an den Kitas soll durch Einrichtung eines Platzmanagements beim städtischen Träger mit Hotline für Eltern und dezentralen Info-Terminen für Familien in den städtischen Kitas optimiert werden.

Außerschulische Bildungsangebote der offenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit werden verstärkt in Kooperation mit Ganztagsgrundschulen durchgeführt.
Auch außerhalb der Ganztagesschule hat Stuttgart ein großes vielfältiges Angebot an offener Kinder- und Jugendarbeit.

Eine Erhebung der Erfahrungen und Bewertungen in den bestehenden Ganztagsgrundschulen bei den verschiedenen Akteuren ist geplant. Im Hinblick auf eine kinderfreundliche Stadt werden vor allem die Erfahrungen der Kinder im Lebensraum Schule aufschlussreich sein und dem Handlungsfeld Impulse geben.

Flüchtlingskinder können in Ganztagsgrundschulen im Schulversuchsmodell (zum Schuljahr 2016/17 25 Ganztagsgrundschulen) nicht an Angeboten des Ganztages teilnehmen. In Ganztagesschulen nach §4a Schulgesetz (zum Schuljahr 2016/17 10 Ganztagsgrundschulen, ab Schuljahr 2017/18 12 Ganztagsgrundschulen) werden VK-Klassen in den Ganztag integriert.
Flüchtlingskinder benötigen ergänzende Bildungsangebote zur Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse. Die speziellen Lernförderangebote bei freien Trägern (vgl. Handlungsfeld 5) richten sich vor allem an neu zugewanderte und geflüchtete Schülerinnen und Schüler der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen.

Im Rahmen der Einrichtung von Ganztagsschulen wurden bereits viele Außengelände neu gestaltet. Dies erfolgt in enger Kooperation von Schulverwaltungsamt, Garten- Friedhofs- und Forstamt unter Beteiligung der am Schulleben Beteiligten, insbesondere von Kindern.

Weitere notwendige Umbaumaßnahmen in Ganztagesschulen und Kitas, sind in Planung und stehen aber noch aus. Die Kostenansätze für die Außengestaltung und Pflege sind bisher nicht ausreichend bedarfsgerecht.


Handlungsfeld 9: Kultur

Stuttgart hat eine enorme Bandbreite von Aktivitäten und Akteuren und ein hohes Engagement beim Ausbau und der Förderung der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche.

Ein hoher Bedarf liegt in der Nahraumverortung und einer guten Erreichbarkeit der Angebote für die Kinder. Hier sind z.B. die Einrichtung von Zweigstellen wie beispielsweise durch die Musikschule und Stadtteilbibliotheken, die verstärkte Schaffung von Angeboten vor Ort, wie z.B. Kooperationen von Cumulus-Kultur mit Kinder- und Jugendeinrichtungen und Kooperationen mit Kindergärten und Schulen wichtige und entscheidende Schritte, um tragfähig die Kultur für Kinder in ihrem Lebensraum zu verankern.

Für eine zukunftsweisende Planung sind hierbei verstärkt auf die Bedarfe der Kinder zu achten und eine gute Publizierung der Angebote. Handlungsbedarf wird bei der Teilhabegerechtigkeit gesehen. Ein niederschwelliger Zugang soll durch kostenlose Angebote geschaffen werden, damit jedes Kind ein Basisangebot an Kulturprogrammen wahrnehmen kann.

Die Fachgruppe erarbeitet hierzu mit dem Netzwerk Kulturelle Bildung Ideen, wie ein kostenloses Programm im Sinne eines „Kulturrucksacks“ für Grundschulen ermöglicht werden kann.










Beteiligte Stellen

AKR
WFB
SOS
JB
SI
StU
T



Vorliegende Anträge/Anfragen
keine




Fritz Kuhn




- Erster Statusbericht zur Umsetzung der "Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015 - 2020"
- Zusammensetzung der Fachgruppen


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