Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 952/2019
Stuttgart,
10/23/2019



Satzung für die Stuttgarter Musikschule sowie Entgeltübersichten für die Stuttgarter Musikschule und die Stuttgarter Philharmoniker



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.11.2019
07.11.2019
19.11.2019



Beschlußantrag:

1. Stuttgarter Musikschule 2. Stuttgarter Philharmoniker

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Stuttgarter Musikschule

Das Regelwerk der Stuttgarter Musikschule besteht aus einer Schulordnung, die das Verhältnis zwischen der Stuttgarter Musikschule und ihren Nutzern regelt, einer Gebührenordnung, welche die Höhe der Gebühren für Unterricht und Instrumentenmiete ausweist und einer Entgeltübersicht, die die Entgelte bei Konzerten der Musikschule festlegt.
Ab 1. August 2020 soll die Satzung für die Musikschule der Landeshauptstadt Stuttgart neu erlassen werden. Die Schulordnung und die Gebührenordnung werden als Anlagen 1 und 2 Bestandteil dieser neuen Satzung sein.

Folgende Änderungen treten ab 1. August 2020 in Kraft:

a) Der Verband Deutscher Musikschulen (VdM) hat 2013 ein Satzungsmuster für kommunale Musikschulen erarbeitet. Dieses berücksichtigt insbesondere die Aussagen der kommunalen Spitzenverbände in ihren Leitlinien und Hinweisen zur Musikschule und orientiert sich an den Ausführungen und Empfehlungen des Gutachtens der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt-Gutachten Musikschule).

Die Neufassung besteht aus
Die wesentlichen Inhalte der Satzung werden in der ausführlichen Begründung dargestellt. Zudem werden die neue und die bisherige Satzung in einer tabellarischen Darstellung (Anlage 2d) gegenübergestellt.

Die seit dem 1. Januar 2012 gültige Schulordnung der Stuttgarter Musikschule wird, angelehnt an das Satzungsmuster des VdM neu gefasst. Dabei wird der Auftrag der Musikschule als öffentliche Bildungseinrichtung in der kommunalen Bildungslandschaft deutlicher hervorgehoben.

Die Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule wurde zuletzt zum 1. August 2018 geändert. Die Unterrichtsgebühren wurden dabei um durchschnittlich 4 - 4,5 % erhöht.

Die wesentlichen Änderungen zum 1. August 2020 sind: b) Die Entgeltübersicht der Stuttgarter Musikschule wurde zuletzt zum 1. Januar 2012 geändert.

Die wesentlichen Änderungen zum 1. August 2020 sind:
2. Stuttgarter Philharmoniker

Bei den Stuttgarter Philharmonikern sollen zur Spielzeit 2020/2021 neue Veranstaltungsformate aufgenommen und die vorhandenen Ermäßigungstatbestände erweitert werden. Eine Erhöhung der Entgelte ist nicht vorgesehen. Durch die Aufnahme neuer Veranstaltungsformate ergeben sich keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen.



Finanzielle Auswirkungen

Durch die Gebührenerhöhung der Stuttgarter Musikschule rechnen wir gegenüber dem Rechnungsjahr 2018 mit Mehrerträgen in Höhe von rd. 60.000 EUR in 2020 und mit knapp 80.000 EUR in 2021. Die voraussichtlichen Mehrerträge sind bereits im Haushaltsansatz für den DHH 2020/2021 enthalten.

Insgesamt wird auf der Basis der aktuellen Schülerzahlen und dem Rechnungsergebnis 2018 in Höhe von 2.885.336 EUR mit folgenden Erträgen gerechnet:

· HHJ 2020 (Ansatz geplant -neu-): 2.949.600 Euro
· HHJ 2021 (Ansatz geplant -neu-): 2.964.300 Euro




Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Ausführliche Begründung

Anlage 2a - Satzung für die Musikschule der Landeshauptstadt Stuttgart
Anlage 2b - Schulordnung (Anlage 1 zur Satzung)
Anlage 2c - Gebührenordnung (Anlage 2 zur Satzung)
Anlage 2d - Gegenüberstellung der Satzungen
Anlage 2e - Kalkulation zur Gebührenordnung der Musikschule

Anlage 3 - Entgeltübersicht der Stuttgarter Musikschule

Anlage 4 - Entgeltübersicht der Stuttgarter Philharmoniker ab Spielzeit 2020/2021



Ausführliche Begründung

1. Stuttgarter Musikschule

a) Die Schulordnung der Stuttgarter Musikschule wurde am 27. Oktober 2011 mit GRDrs 591/2011 vom Gemeinderat beschlossen. Diese Schulordnung wird durch die Satzung für die Musikschule der Landeshauptstadt Stuttgart ersetzt. Die Schulordnung wird künftig als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung sein.
Die zu erlassenden Neufassungen sollen ab dem 1. August 2020 gelten und liegen als Anlage 2a und 2b bei.

Die Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule (als Anlage 2 zur Satzung):
Die letzte Erhöhung der Gebühren erfolgte zum 01. August 2018 (GRDrs 325/2017). Die zu erlassende Neufassung soll ab dem 1. August 2020 gelten und liegt als Anlage 2c bei.

Die wesentlichen Änderungen zum 1. August 2020 sind:























Änderungen bei den Unterrichtsgebühren und der Instrumentenmiete ab 1. August 2020 (Bisherige Gebühr/Zuordnung in Klammern)

1. Einmalige Anmelde- und Bearbeitungsgebühr: 15,00 Euro
2. Unterrichtsgebühren (alle Preise in Euro, Unterrichtseinheiten je Minute)
15
30
45
60
75
Klassenunterricht
(ab 8 Schüler/innen)
9,50 (9,00)
19,00 (18,00)
28,50 (27,00)
38,00 (36,00)
47,50 (45,00)
Maxigruppe
(5-7 Schüler/innen)
12,00
24,00
36,00
48,00
60,00
Minigruppe 2
(3-4 Schüler/innen)
16,00
32,00
48,00
64,00
Minigruppe 2
(3-4 Schüler/innen)
23,00
46,00
69,00
92,00
Einzelunterricht
39,00
(38,50)
78,00
(77,00)
117,00
(115,00)
156,00
(154,00)
Preise - monatlich - je Unterrichtseinheit. Kombinationen sind möglich.
15 Minuten Unterrichtseinheiten nur in Verbindung mit anderen Unterrichtseinheiten.
Ergänzungsfachgebühr
10,00
Hochschulvorbereitung- Semestergebühren - 372,00
3. Instrumentengebühr (monatlich, alle Preise in Euro)
Anschaffungskosten bis 800 Euro
(Gitarre, Akkordeon)
11,00
Anschaffungskosten über 800 Euro bis 2000 Euro
(Violine, Viola, Klarinette, Querflöte, Horn, Trompete, Saxophon, Posaune)
22,00
Anschaffungskosten über 2000 Euro
(Violoncello, Kontrabass, Fagott, Oboe, Harfe, Cembalo)
27,00


b) Die Entgeltübersicht der Musikschule regelt die Entgelte für Konzerte.
Die letzte Änderung der Entgelte der Musikschule erfolgte mit Beschluss des Gemeinderats zum 1. Januar 2012 (GRDrs 591/2011). Die zu beschließende Neufassung soll zeitgleich mit der Satzung der Stuttgarter Musikschule und den Anlagen (Schulordnung und Gebührenordnung) ab dem 1. August 2020 gelten und liegt als Anlage 3 bei.

Die wesentlichen Änderungen zum 1. August 2020 sind:

2. Stuttgarter Philharmoniker

Bei den Stuttgarter Philharmonikern sollen zur Spielzeit 2020/2021 folgende Änderungen aufgenommen werden: Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2019 die neuen Formate und die weiteren Ermäßigungstatbestände beschlossen. Die Entgeltübersicht ist als Anlage 4 beigefügt.




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