Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1312/2015
Stuttgart,
02/16/2016



Kosten- und Finanzierungsübersichten für Sanierungsgebiete
gemäß § 149 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.03.2016
02.03.2016
03.03.2016



Beschlußantrag:

Von den Kosten- und Finanzierungsübersichten für die in den Anlagen 1 bis 17 dargestellten Sanierungsverfahren wird zustimmend Kenntnis genommen.


Begründung:


Gemäß § 149 BauGB ist für Sanierungsgebiete nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Finanzielle Auswirkungen

Die in den einzelnen Sanierungsverfahren bewilligten Förderrahmen werden im Rahmen der Programme der städtebaulichen Erneuerung mit 60 % vom Land bzw. von Bund und Land bezuschusst. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2020 bereit.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Sanierung Stuttgart 24 -Ost-
Anlage 2 Sanierung Stuttgart 26 -Hospitalviertel-
Anlage 3 Sanierung Stuttgart 27 -Innenstadt-
Anlage 4 Sanierung Stuttgart 28 -Bismarckplatz-
Anlage 5 Sanierung Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach-
Anlage 6 Sanierung Stuttgart 30 -Gablenberg-
Anlage 7 Sanierung Weilimdorf 4 -Giebel-
Anlage 8 Sanierung Zuffenhausen 6 -Rot-
Anlage 9 Sanierung Bad Cannstatt 20 -Hallschlag-
Anlage 10 Sanierung Mühlhausen 3 -Neugereut-
Anlage 11 Sanierung Möhringen 3 -Fasanenhof-
Anlage 12 Sanierung Vaihingen 3 -Dürrlewang-
Anlage 13 Sanierung Feuerbach 7 -Wiener Platz-
Anlage 14 Sanierung Stammheim 3 -Freihofstraße-
Anlage 15 Sanierung Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße-
Anlage 16 Sanierung Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen-
Anlage 17 Sanierung Bad Cannstatt 19 -Veielbrunnen West-


Sanierung Stuttgart 24 -Ost-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 32/33 vom 10. August 2006 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 24 -Ost- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen zuwendungsfähigen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Grunderwerb
Zur Neuordnung der Ecke Tal-/Rotenbergstraße und zur Arrondierung von kleineren Flächen in der Klingenbachanlage sind 0,72 Mio. € erforderlich.

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB liegen kurz vor Ende des Förderzeitraums bei 2,74 Mio. €. Zu diesen Maßnahmen gehören Abbrüche (Ecke Rotenberg-/Raitelsbergstraße, Ecke Haussmann-/Abelsbergstraße, Ecke Tal-/Rotenbergstraße), das Anlegen von Grün- und Freiflächen sowie Spielplätzen (Umgestaltung Untere Klingenbachanlage) und die Umgestaltung von Straßen und Plätzen (Talstraße I und II, Siedlung am Oberen Weg, Untere Haussmannstraße).

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater Gebäude wurden 1,50 Mio. € bereitgestellt.

Für die vorbereitenden Untersuchungen/weitere Vorbereitung der Sanierung und die Vergütung von Beauftragten sind 0,41 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Stuttgart 24 -Ost- wurde im Programmjahr 2006 in das „Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP)“ mit einem Förderrahmen von 2,17 Mio. € aufgenommen. Durch Aufstockungen beläuft sich der Förderrahmen derzeit auf 4,25 Mio. €. Dieser resultiert aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5,37 Mio. € und gegenzurechnenden Einnahmen in Höhe von 1,12 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2020 bereit.



Sanierung Stuttgart 24 -Ost-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
36
36
Weitere Vorbereitung der Sanierung
125
92
33
Grunderwerb
720
710
10
Ordnungsmaßnahmen
2.743
2.599
144
Baumaßnahmen
1.501
1.376
125
Sonstige Maßnahmen
Vergütung
245
232
13
Summe der
Ausgaben
5.370
5.045
181
144
Einnahmen
Grundstückserlöse
720
720
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
400
76
324
Summe der
Einnahmen
1.120
76
1.044
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
4.250
4.969
181
- 900




Anlage 2 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Stuttgart 26 -Hospitalviertel-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 32/33 vom 9. August 2007 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 26 -Hospitalviertel- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 1,68 Mio. € veranschlagt. Dazu gehören Maßnahmen wie das Anlegen von Grün- und Freiflächen sowie Spielplätzen (beim Jugendhaus Mitte) und die Umgestaltung von Straßen und Plätzen (Hospitalplatz, Platz vor der Synagoge).

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater Gebäude wurden bis jetzt 0,21 Mio. € bereitgestellt.

Für die weitere Vorbereitung der Sanierung und für die Vergütung von Beauftragten werden 0,07 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Stuttgart 26 -Hospitalviertel- wurde im Programmjahr 2007 in das „Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP)“ mit einem Förderrahmen von 3,33 Mio. € aufgenommen. Dieser wurde im Rahmen von Aufstockungsanträgen auf 4,25 Mio. € erhöht. Im Programmjahr 2014 erfolgte ein Wechsel in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP)“ und die nicht verbrauchten Fördermittel in Höhe von 1,86 Mio. € wurden umgeschichtet. Im SEP wurde insgesamt ein Förderrahmen von 2,39 Mio. € zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2015 wurden weitere Mittel in Höhe von 0,10 Mio. € bewilligt. Somit beträgt der aktuelle Förderrahmen im ASP 1,96 Mio. €. Gegenzurechnende Einnahmen sind nicht zu berücksichtigen. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2020 bereit.



Sanierung Stuttgart 26 -Hospitalviertel-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
Weitere Vorbereitung der Sanierung
32
3
10
19
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen
1.681
1.350
35
296
Baumaßnahmen
207
34
75
98
Sonstige Maßnahmen
Vergütung
40
30
10
Summe der
Ausgaben
1.960
1.417
130
413
Einnahmen
Grundstückserlöse
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
Summe der
Einnahmen
0
0
Saldo
Ausgaben -
Einnahmen
1.960
1.417
130
413



Anlage 3 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Stuttgart 27 -Innenstadt-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 49 vom 9. Dezember 2010 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 27 -Innenstadt- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen zuwendungsfähigen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 2,52 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a. die Umgestaltung der Querspange (1. BA) sowie der Rückbau der Rathausgarage.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater und städtischer Gebäude sind 19,22 Mio. € vorgesehen. Der Umbau des Wilhelmspalais (Konrad-Adenauer-Str. 2) zum Stadtmuseum ist darin mit einem Anteil von 18,22 Mio. € enthalten.

Für die weitere Vorbereitung der Sanierung und die Vergütung von Beauftragten sind weitere 0,15 Mio. € vorgesehen.

Das Sanierungsverfahren Stuttgart 27 -Innenstadt- wurde im Programmjahr 2010 in das Bund-Länder-Programm „ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP)“ mit einem Förderrahmen von 1,67 Mio. € aufgenommen. Durch Umschichtungen und Aufstockungen aufgrund der Baumaßnahme Wilhelmspalais beträgt der Förderrahmen zwischenzeitlich 21,89 Mio. €. Gegenzurechnende Einnahmen sind nicht zu berücksichtigen. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2020 bereit.



Sanierung Stuttgart 27 -Innenstadt-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
Weitere Vorbereitung der Sanierung
49
49
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen
2.524
944
1.580
Baumaßnahmen
19.218
10.831
7.924
463
Sonstige Maßnahmen
Vergütung
100
31
20
49
Summe der
Ausgaben
21.891
11.855
9.524
512
Einnahmen
Grundstückserlöse
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
Summe der
Einnahmen
Saldo
Ausgaben -
Einnahmen
21.891
11.855
9.524
512




Anlage 4 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Stuttgart 28 -Bismarckstraße-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 31 vom 1. August 2013 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 28 -Bismarckstraße- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Grunderwerb
Zur Neuordnung auf privaten Wohn- und Gewerbegrundstücken ist Grunderwerb erforderlich. Dafür sind 1,5 Mio. € vorgesehen.

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 2,89 Mio. € veranschlagt. Dazu gehören Maßnahmen wie das Anlegen von Grün- und Freiflächen mit Spielplätzen (Park am Gesundheitsamt und Elisabethenanlage) sowie die Umgestaltung von Straßen und Plätzen.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater Gebäude wurden bis jetzt 0,70 Mio. € bereitgestellt.

Für die vorbereitenden Untersuchungen/weitere Vorbereitung der Sanierung und für die Vergütung von Beauftragten werden 0,24 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Stuttgart 28 -Bismarckstraße- wurde im Programmjahr 2013 in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP)“ mit einem Förderrahmen von 2,83 Mio. € aufgenommen. Dieser resultiert aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5,33 Mio. € und gegenzurechnenden Einnahmen in Höhe von 1,50 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2020 bereit.




Sanierung Stuttgart 28 -Bismarckstraße-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
62
62
Weitere Vorbereitung der Sanierung
100
22
15
63
Grunderwerb
1.500
1.500
Ordnungsmaßnahmen
2.886
230
2.656
Baumaßnahmen
700
150
550
Sonstige Maßnahmen
Vergütung
85
32
15
38
Summe der
Ausgaben
5.333
116
410
4.807
Einnahmen
Grundstückserlöse
1.500
1.500
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
1.000
1.000
Summe der
Einnahmen
2.500
2.500
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
2.833
116
410
2.307


Anlage 5 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 32/33 vom 9. August 2012 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach- rechtsverbindlich. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16/17 vom 17. April 2014 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung der Erweiterung des Sanierungsgebiets rechtsverbindlich bekannt gemacht.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Grunderwerb
Zur Neuordnung auf privaten Wohn- und Gewerbegrundstücken ist Grunderwerb erforderlich. Dafür sind 2,0 Mio. € vorgesehen.

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 1,53 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a. Abbrüche in der Hackstraße und Umgestaltungsmaßnahmen von Straßen und Plätzen (Stöckachplatz).

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater Gebäude sind 1,90 Mio. € bereitgestellt.

Für die vorbereitenden Untersuchungen/weitere Vorbereitung der Sanierung und die Vergütung von Beauftragten werden 0,68 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach- wurde im Programmjahr 2012 in das Bund-Länder-Programm „ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP)“ mit einem Förderrahmen von 2,0 Mio. € aufgenommen. Nach einer Aufstockung beträgt der aktuelle Förderrahmen 2,26 Mio. €. Dieser resultiert aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 6,11 Mio. € und gegenzurechnenden Einnahmen in Höhe von 3,85 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2020 bereit.






Sanierung Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
50
50
Weitere Vorbereitung der Sanierung
500
156
200
144
Grunderwerb
2.000
2.000
Ordnungsmaßnahmen
1.532
320
200
1.012
Baumaßnahmen
1.900
708
400
792
Sonstige Maßnahmen
Vergütung
133
73
41
19
Summe der
Ausgaben
6.115
1.307
841
3.967
Einnahmen
Grundstückserlöse
2.000
2.000
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
1.850
9
1.841
Summe der
Einnahmen
3.850
9
3.841
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
2.265
1.298
841
126


Anlage 6 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Stuttgart 30 -Gablenberg-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 30 vom 24. Juli 2014 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 30 -Gablenberg- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Grunderwerb
Zur Neuordnung auf privaten Wohn- und Gewerbegrundstücken ist Grunderwerb erforderlich. Dafür sind 2,11 Mio. € vorgesehen.

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 2,70 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehören Abbrüche in der Klingenstraße, das Anlegen von Grün- und Freiflächen sowie Spielplätzen und die Umgestaltung von Straßen und Plätzen. Es ist vorgesehen einen Höhenpark anzulegen und die Gablenberger Hauptstraße -soweit möglich- umzugestalten.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater und städtischer Gebäude wurden bis jetzt 0,70 Mio. € bereitgestellt. Eine private Modernisierung konnte bereits realisiert werden.

Für die vorbereitenden Untersuchungen/weitere Vorbereitung der Sanierung und für die Vergütung von Beauftragten werden 0,43 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Stuttgart 30 -Gablenberg- wurde im Programmjahr 2014 in das Bund-Länder-Programm „Die Soziale Stadt – Investitionen im Quartier (SSP)“ mit einem Förderrahmen von 2,83 Mio. € aufgenommen. Dieser resultiert aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5,94 Mio. € und gegenzurechnenden Einnahmen in Höhe von 3,11 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2020 bereit.







Sanierung Stuttgart 30 -Gablenberg-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
40
40
Weitere Vorbereitung der Sanierung
80
1
12
67
Grunderwerb
2.112
2.112
Ordnungsmaßnahmen
2.703
1
238
2.464
Baumaßnahmen
700
187
150
363
Sonstige Maßnahmen
Vergütung
310
67
115
128
Summe der
Ausgaben
5.945
296
515
5.134
Einnahmen
Grundstückserlöse
2.112
2.112
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
1.000
1.000
Summe der
Einnahmen
3.112
3.112
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
2.833
296
515
2.022



Anlage 7 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Weilimdorf 4 -Giebel-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 45 vom 9. November 2006 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Weilimdorf 4 -Giebel- rechtsverbindlich. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 34 vom 26. August 2010 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung der Erweiterung des Sanierungsgebiets rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen zuwendungsfähigen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Grunderwerb
Zur Arrondierung von kleineren Flächen wurden 0,05 Mio. € benötigt.

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 4,14 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a. die Umgestaltung der Mittenfeldstraße, des Lurchwegs, des Krötenwegs, der Rappach­straße und des Ernst-Reuter-Platzes. Ebenso die Rückbauten in der Mittenfeldstraße, im Lurchweg und der Engelbergstraße, sowie die Umgestaltung der Grünzüge.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater Gebäude sind 1,11 Mio. € veranschlagt. Hierin enthalten ist der zuwendungsfähige Anteil des Jugendhauses in Höhe von 0,92 Mio. €.

Sonstige Maßnahmen
Hier wurden für die Modellvorhaben 0,23 Mio. € bereitgestellt. Diese Mittel waren für die nichtinvestiven Projekte in der Sozialen Stadt. Diese sind bereits abgeschlossen.

Für die vorbereitenden Untersuchungen/weitere Vorbereitung der Sanierung und die Vergütung von Beauftragten werden 0,90 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Weilimdorf 4 -Giebel- wurde im Programmjahr 2006 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ (SSP) mit einem Förderrahmen von 2,00 Mio. € aufgenommen. Seither wurde im Rahmen der Aufstockungsanträge weitere Mittel bewilligt. Somit beträgt der aktuelle Förderrahmen inklusive Modellvorhaben 6,40 Mio. €. Dieser resultiert aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 6,43 Mio. € und gegenzurechnenden Einnahmen in Höhe von 0,03 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2020 bereit.





Sanierung Weilimdorf 4 -Giebel-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
33
33
Weitere Vorbereitung der Sanierung
798
672
45
81
Grunderwerb
56
56
Ordnungsmaßnahmen
4.139
3.228
464
447
Baumaßnahmen
1.113
963
150
Sonstige Maßnahmen
229
229
Vergütung
70
16
10
44
Summe der
Ausgaben
6.438
5.197
669
572
Einnahmen
Grundstückserlöse
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
38
38
Summe der
Einnahmen
38
38
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
6.400
5.159
669
572



Anlage 8 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Zuffenhausen 6 -Rot-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB

Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 30 vom 24. Juli 2003 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 -Rot- rechtsverbindlich. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 26 vom 6. Juni 2005 und im Amtsblatt Nr. 31 vom 3. August 2006 wurden die Satzungen zur förmlichen Festlegung der Erweiterungen rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Grunderwerb
Für Grunderwerb wurden 1,64 Mio. € benötigt. Damit konnte das neue Bürgerhaus und eine Tageseinrichtung für Kinder realisiert werden (Auricher Str. 34, 34A). Durch den Grunderwerb in der Erligheimer- und Haldenrainstraße konnte der Hans-Scharoun-Platz neu gestaltet werden.

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB betragen 4,62 Mio. €. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a. der Bau des Hans-Scharoun-Platzes sowie die Umgestaltung weiterer Verkehrsflächen. das Anlegen von Grün- und Freiflächen (z. B. „tRaumRot“, Freiflächen im Tapachtal, Grünanlage Via Romana) sowie Spielflächen wie z. B. die Rotweganlage, Spielplätze im Tapachtal und der Bolzplatz Pliensäcker.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater und städtischer Gebäude sind 3,22 Mio. € bereitgestellt (u. a. Bürgerhaus, Jugendräume, Tageseinrichtung für Kinder Löwensteiner Straße 49).

Sonstige Maßnahmen
Hier wurden für die Modellvorhaben 0,89 Mio. € bereitgestellt. Diese Mittel waren für die nichtinvestiven Projekte in der Sozialen Stadt. Diese sind bereits abgeschlossen.

Für die vorbereitenden Untersuchungen/weitere Vorbereitung der Sanierung und die Vergütung von Beauftragten werden 1,01 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Zuffenhausen 6 -Rot- wurde im Programmjahr 2003 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt (SSP)“ mit einem Förderrahmen von 2,50 Mio. € aufgenommen. Seither wurden im Rahmen von Aufstockungsanträgen weitere Mittel bewilligt, so dass der aktuelle Förderrahmen inklusive der Modellvorhaben 10,81 Mio. € beträgt. Dieser resultiert aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 11,38 Mio. € und gegenzurechnenden Einnahmen in Höhe von 0,57 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2020 bereit.

Sanierung Zuffenhausen 6 -Rot-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
25
25
Weitere Vorbereitung der Sanierung
689
689
Grunderwerb
1.641
1.641
Ordnungsmaßnahmen
4.618
4.618
Baumaßnahmen
3.215
3.005
210
Sonstige Maßnahmen
892
892
Vergütung
300
300
Summe der
Ausgaben
11.380
11.170
210
Einnahmen
Grundstückserlöse
567
277
290
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
Summe der
Einnahmen
567
277
290
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
10.813
10.893
210
- 290





Anlage 9 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Bad Cannstatt 20 -Hallschlag-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 44 vom 2. November 2007 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- rechtsverbindlich. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 31 vom 5. August 2010 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung der Erweiterung des Sanierungsgebiets rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Grunderwerb
Zur Neuordnung auf privaten Wohn- und Gewerbegrundstücken war Grunderwerb in Höhe von 1,39 Mio. € erforderlich. Für die Turn- und Versammlungshalle im Römerkastell wurden 0,56 Mio. € zur Verfügung gestellt. Zur Realisierung des Mehrgenerationenhauses Am Römerkastell 69 waren 0,83 Mio. € erforderlich.

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 9,31 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. die Umgestaltung der Straßen Hallschlag und Am Römerkastell, Düsseldorfer-, Dortmunder- und Bochumer Straße, sowie Teile der Essener Straße. Außerdem auch das Anlegen von Grün- und Freiflächen, z. B. Travertinpark und Nastplatz, sowie Spielplätzen wie z. B. Ballspielplatz Dracheninsel, Bolzplatz Dessauer Straße oder Hartensteinstraße.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater und städtischer Gebäude sind 0,94 Mio. € vorgesehen.

Sonstige Maßnahmen
Hier wurden für die Modellvorhaben 0,19 Mio. € bereitgestellt. Diese Mittel waren für die nichtinvestiven Projekte in der Sozialen Stadt. Diese sind bereits abgeschlossen.

Für die vorbereitenden Untersuchungen/weitere Vorbereitung der Sanierung und für die Vergütung von Beauftragten werden 1,58 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- wurde im Programmjahr 2007 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (SSP)“ mit einem Förderrahmen von 3,33 Mio. € aufgenommen. Durch Aufstockungen beläuft sich der aktuelle Förderrahmen inklusive der Modellvorhaben auf 12,58 Mio. €. Dieser resultiert aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 13,41 Mio. € und gegenzurechnenden Einnahmen in Höhe von 0,83 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2020 bereit.


Sanierung Bad Cannstatt 20 -Hallschlag-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
50
50
Weitere Vorbereitung der Sanierung
1.489
1.216
106
167
Grunderwerb
1.387
1.387
Ordnungsmaßnahmen
9.317
5.800
1.900
1.617
Baumaßnahmen
940
444
100
396
Sonstige Maßnahmen
190
190
Vergütung
40
29
11
Summe der
Ausgaben
13.413
9.116
2.117
2.180
Einnahmen
Grundstückserlöse
830
830
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
Summe der
Einnahmen
830
830
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
12.583
9.116
2.117
1.350



Anlage 10 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Mühlhausen 3 -Neugereut-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 22 vom 28. Mai 2009 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Mühlhausen 3 -Neugereut- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 2,26 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehören auch das Anlegen von Grün- und Freiflächen sowie Spielplätzen und die Umgestaltung von Straßen und Plätzen wie z. B. das innere Wegenetz, die Spielflächen Raupe Nimmersatt, Lüglensheide, Seeadlerstraße und das Umfeld Arche/Seeblickweg.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater und städtischer Gebäude wurden 3,89 Mio. € bereitgestellt (u. a. Modernisierung des Jugendhauses Flamingoweg 24 zum Jugend- und Bürgerhaus).

Sonstige Maßnahmen
Hier wurden für die Modellvorhaben 0,06 Mio. € bereitgestellt. Diese Mittel waren für die nichtinvestiven Projekte in der Sozialen Stadt. Diese sind bereits abgeschlossen.

Für die vorbereitenden Untersuchungen/weitere Vorbereitung der Sanierung und für die Vergütung von Beauftragten werden 1,12 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Mühlhausen 3 -Neugereut- wurde im Programmjahr 2008 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt (SSP)“ mit einem Förderrahmen von 3,12 Mio. € aufgenommen. Seither wurden im Rahmen von Aufstockungsanträgen weitere Mittel bewilligt, so dass der aktuelle Förderrahmen inklusive der Modellvorhaben 7,33 Mio. € beträgt. Gegenzurechnende Einnahmen sind nicht zu berücksichtigen. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2020 bereit.





Sanierung Mühlhausen 3 -Neugereut-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
63
63
Weitere Vorbereitung der Sanierung
250
233
17
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen
2.262
968
780
514
Baumaßnahmen
3.885
664
2.000
1.221
Sonstige Maßnahmen
65
65
Vergütung
808
808
Summe der
Ausgaben
7.333
2.801
2.797
1.735
Einnahmen
Grundstückserlöse
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
Summe der
Einnahmen
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
7.333
2.801
2.797
1.735


Anlage 11 zur GRDrs 1312/2015

Sanierung Möhringen 3 -Fasanenhof-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB

Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 29 vom 17. Juli 2003 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Möhringen 3 -Fasanenhof- rechtsverbindlich. Eine erste Erweiterung erfolgte durch Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 27 vom 7. Juli 2005. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 32/33 vom 10. August 2006 wurde das Gebiet ein zweites Mal erweitert.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB sind mit 4,30 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehören neben der Neuordnung des Europaplatzes auch das Anlegen von Grün- und Freiflächen sowie Spielplätzen wie z. B. die westliche Grünanlage und der Bürgergarten, die Spielplätze Solferinoweg, Ostspielplatz, Delpweg, und Im Wäldchen. Darüber hinaus die Umgestaltung von Straßen und Plätzen wie z. B. der südliche Europaplatz und die Kreisverkehre Kurt-Schumacher-Straße und Lohäcker-/Kurt-Schumacher-Straße.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater und städtischer Gebäude wurden 1,24 Mio. € bereitgestellt (u. a. Modernisierung des Jugendhauses, KiTa Europaplatz).

Sonstige Maßnahmen
Hier wurden für die Modellvorhaben 0,55 Mio. € bereitgestellt. Die Mittel waren für die nichtinvestiven Projekte in der Sozialen Stadt. Diese sind bereits abgeschlossen.

Für die vorbereitenden Untersuchungen/weitere Vorbereitung der Sanierung und für die Vergütung von Beauftragten werden 0,82 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Möhringen 3 -Fasanenhof- wurde im Programmjahr 2003 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt (SSP)“ mit einem Förderrahmen von 4,17 Mio. € aufgenommen. Es wurden weitere Aufstockungen von insgesamt 2,18 Mio. € bewilligt. Für Modellvorhaben standen 0,56 Mio. € zur Verfügung. Somit beträgt der aktuelle Förderrahmen 6,91 Mio. €. Gegenzurechnende Einnahmen sind nicht zu berücksichtigen. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2020 bereit.


Sanierung Möhringen 3 -Fasanenhof-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB



Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
7
7
Weitere Vorbereitung der Sanierung
562
562
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen
4.296
4.238
58
Baumaßnahmen
1.239
1.119
120
Sonstige Maßnahmen
555
555
Vergütung
246
246
Summe der
Ausgaben
6.905
6.727
178
Einnahmen
Grundstückserlöse
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
Summe der
Einnahmen
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
6.905
6.727
178


Anlage 12 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Vaihingen 3 -Dürrlewang-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 43 vom 22. Oktober 2015 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Vaihingen 3 -Dürrlewang- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 1,52 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. die Umgestaltung der Osterbronn- und der Galileistraße. Außerdem auch das Anlegen von Grün- und Freiflächen sowie Spielplätzen wie z. B. die Umgestaltung des Dürrle­wang-Parks, die Gestaltung des Quartiersplatzes und die Attraktivierung des Fuß- und Radwegenetzes. Zur Revitalisierung der Ladenzeile sind Rückbauten vorgesehen.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater Gebäude sind bislang 0,20 Mio. € vorgesehen.

Für die vorbereitenden Untersuchungen/weitere Vorbereitung der Sanierung und für die Vergütung von Beauftragten werden 0,43 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Vaihingen 3 -Dürrlewang- wurde im Programmjahr 2015 in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier (SSP)“ mit einem Förderrahmen von 2,00 Mio. € aufgenommen. Dieser resultiert aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 2,15 Mio. € und gegenzurechnenden Einnahmen in Höhe von 0,15 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2020 bereit.





Sanierung Vaihingen 3 -Dürrlewang-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
50
50
Weitere Vorbereitung der Sanierung
150
50
100
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen
1.520
30
1.490
Baumaßnahmen
200
45
155
Sonstige Maßnahmen
Vergütung
230
115
115
Summe der
Ausgaben
2.150
50
240
1.860
Einnahmen
Grundstückserlöse
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
150
150
Summe der
Einnahmen
150
150
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
2.000
50
240
1.710




Anlage 13 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Feuerbach 7 -Wiener Platz-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 vom 20. Juni 2014 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Feuerbach 7 -Wiener Platz- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 3,35 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehört u. a. der Rückbau der oberirdischen Anlagen auf dem Schoch-Areal. Weitere Maßnahmen sind die Umgestaltung von Straßen und Plätzen.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater und städtischer Gebäude sind bislang 0,80 Mio. € vorgesehen.

Für die vorbereitenden Untersuchungen/weitere Vorbereitung der Sanierung und für die Vergütung von Beauftragten werden 0,27 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Feuerbach 7 -Wiener Platz- wurde im Programmjahr 2014 in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West (SUW)“ mit einem Förderrahmen von 3,5 Mio. € aufgenommen. Durch Aufstockungen beläuft sich der aktuelle Förderrahmen auf 4,10 Mio. €. Dieser resultiert aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 4,42 Mio. € und gegenzurechnenden Einnahmen in Höhe von 0,32 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2020 bereit.





Sanierung Feuerbach 7 -Wiener Platz-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
46
46
Weitere Vorbereitung der Sanierung
120
15
10
95
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen
3.352
2.600
150
602
Baumaßnahmen
800
200
600
Sonstige Maßnahmen
Vergütung
100
8
10
82
Summe der
Ausgaben
4.418
2.669
370
1.379
Einnahmen
Grundstückserlöse
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
320
320
Summe der
Einnahmen
320
320
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
4.098
2.669
370
1.059



Anlage 14 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Stammheim 3 -Freihofstraße-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15/16 vom 9. April 2009 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Stammheim 3 -Freihofstraße- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Grunderwerb
Zur Neuordnung entlang der Ecke Korntaler Straße/Freihofstraße wurden die Grundstücke mit einem Gesamtwert von 0,95 Mio. € erworben. Auf diesen Grundstücken wurde durch die SWSG ein neues Wohn- und Geschäftshaus erstellt.

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 1,21 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere die Umgestaltung von Straßen und Plätzen (z. B. Freihofplatz, Kreuzungsbereich Freihof-/Korntaler Straße) sowie die Abbruch- und Umzugskosten zur Neuordnung entlang der Freihofstraße.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater Gebäude sind 0,1 Mio. € vorgesehen.

Für die weitere Vorbereitung der Sanierung und für die Vergütung von Beauftragten werden 0,12 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Stammheim 3 -Freihofstraße- wurde im Programmjahr 2008 in das „Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP)“ mit einem Förderrahmen von 0,83 Mio. € aufgenommen. Im Programmjahr 2011 wurde das Verfahren mit dem gleichen Förderrahmen in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP)“ übertragen. Seither wurden im Rahmen von Aufstockungsanträgen weitere Mittel bewilligt, so dass der aktuelle Förderrahmen 1,83 Mio. € beträgt. Dieser resultiert aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 2,38 Mio. € und gegenzurechnenden Einnahmen in Höhe von 0,55 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2020 bereit.




Sanierung Stammheim 3 -Freihofstraße-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
Weitere Vorbereitung der Sanierung
50
15
10
25
Grunderwerb
950
941
9
Ordnungsmaßnahmen
1.212
128
430
654
Baumaßnahmen
101
21
80
Sonstige Maßnahmen
Vergütung
70
32
20
18
Summe der
Ausgaben
2.383
1.137
460
786
Einnahmen
Grundstückserlöse
550
303
247
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
Summe der
Einnahmen
550
303
247
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
1.833
834
460
539
Anlage 15 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15/16 vom 9. April 2009 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Grunderwerb
Zur Neuordnung entlang der Ludwigsburger Straße und zur Realisierung des Kinder-, Stadtteil- und Familienzentrums Elsässer-/Lothringer Straße werden 2,0 Mio. € bereitgestellt.

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 2,70 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere die Umgestaltung von Straßen und Plätzen (z. B. die Unterländer Straße, Stammheimer Straße mit Bahndurchlass) sowie die Abbruchkosten zur Neuordnung entlang der Ludwigsburger Straße.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater und städtischer Gebäude wurden 2,75 Mio. € bereitgestellt. Hierin enthalten sind auch die anteiligen förderfähigen Kosten für das Kinder-, Stadtteil- und Familienzentrum in der Elsässer-/Lothringer Straße.

Für die weitere Vorbereitung der Sanierung und für die Vergütung von Beauftragten werden 0,25 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße- wurde im Programmjahr 2008 in das „Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP)“ mit einem Förderrahmen von 1,33 Mio. € aufgenommen. Im Programmjahr 2011 wurde das Verfahren mit dem gleichen Förderrahmen in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West (SUW)“ übertragen. Seither wurden im Rahmen von Aufstockungsanträgen weitere Mittel bewilligt, so dass der aktuelle Förderrahmen 5,20 Mio. € beträgt. Dieser resultiert aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 7,70 Mio. € und gegenzurechnenden Einnahmen in Höhe von 2,50 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2020 bereit.


Sanierung Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
Weitere Vorbereitung der Sanierung
150
73
10
67
Grunderwerb
2.000
1.492
508
Ordnungsmaßnahmen
2.701
1.012
350
1.339
Baumaßnahmen
2.751
126
150
2.475
Sonstige Maßnahmen
Vergütung
100
64
20
16
Summe der
Ausgaben
7.702
2.767
530
4.405
Einnahmen
Grundstückserlöse
2.000
11
1.989
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
500
500
Summe der
Einnahmen
2.500
11
2.489
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
5.202
2.756
530
1.916


Anlage 16 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 31 vom 31. Juli 2003 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Grunderwerb
Zur Neuordnung im Bereich Reichenbach-/Heinrich-Ebner-Straße wurde das Gebäude Reichenbachstraße 24 im Vorkaufsrecht erworben. Ebenso die Gebäude Daimlerstraße 100 und Veielbrunnenweg 23, 25. Für Grunderwerb sind 1,70 Mio. € vorgesehen.

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 3,10 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehören die Verlagerung des störenden Gewerbebetriebs Falk Adler und der Rückbau der städtischen Gebäude Reichenbachstraße 8 und 12 sowie Frachtstraße 3. Weitere bisher noch nicht durchgeführte Maßnahmen betreffen das Gebäude Reichenbachstraße 24 und 36A sowie gegebenenfalls den Rückbau der Gebäude Daimlerstraße 100 und Veielbrunnenweg 23, 25. Des Weiteren wurden die Umgestaltung von Straßenkreuzungen, das Anlegen von Grün- und Freiflächen sowie von Spielplätzen z. B. in der Heinrich-Ebner-Straße durchgeführt.

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater und städtischer Gebäude, darunter das Stadtarchiv und das Gebäude Bellingweg 15, sind 10,72 Mio. € vorgesehen.

Für die weitere Vorbereitung der Sanierung und für die Vergütung von Beauftragten werden 0,12 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen- wurde im Programmjahr 2003 in das „Landessanierungsprogramm (LSP)“ mit einem Förderrahmen von 1,00 Mio. € aufgenommen. Dieser wurde im Rahmen von Aufstockungsanträgen auf 12,03 Mio. € erhöht. Im Programmjahr 2009 erfolgte ein Wechsel in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West (SUW)“ und die nicht verbrauchten Fördermittel in Höhe von 9,66 Mio. € wurden umgeschichtet. Im LSP wurde insgesamt ein Förderrahmen von 2,37 Mio. € zur Verfügung gestellt. Durch weitere Aufstockungen im SUW beläuft sich der aktuelle Förderrahmen auf 13,00 Mio. €. Dieser resultiert aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 15,64 Mio. € und gegenzurechnenden Einnahmen in Höhe von 2,64 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2020 bereit.


Sanierung Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
Weitere Vorbereitung der Sanierung
68
8
10
50
Grunderwerb
1.700
966
734
Ordnungsmaßnahmen
3.098
2.193
700
205
Baumaßnahmen
10.719
10.719
Sonstige Maßnahmen
Vergütung
50
34
16
Summe der
Ausgaben
15.635
13.920
726
989
Einnahmen
Grundstückserlöse
2.050
2.050
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
588
102
200
286
Summe der
Einnahmen
2.638
102
200
2.336
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
12.997
13.818
526
-1.347


Anlage 17 zu GRDrs 1312/2015

Sanierung Bad Cannstatt 19 -Veielbrunnen West-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Ausführliche Begründung:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 31 vom 4. August 2005 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Bad Cannstatt 19 -Veielbrunnen West- rechtsverbindlich.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen bzw. nach dem Stand der Planung fortzuschreiben.

Die in der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht enthaltenen Ausgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:

Grunderwerb
Zur Neuordnung auf privaten Wohn- und Gewerbegrundstücken und zum Zwecke des Gemeinbedarfs (Jugendhaus Bad Cannstatt) war der Grunderwerb erforderlich. Dafür wurden 3,73 Mio. € bereitgestellt.

Ordnungsmaßnahmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB werden mit 4,24 Mio. € veranschlagt. Zu diesen Maßnahmen gehören der Rückbau von Gebäuden sowie die Umgestaltung von Straßen (GRDrs. 285/2005).

Baumaßnahmen
Für die Modernisierung privater Gebäude sind 6,26 Mio. € vorgesehen. Darunter die Umnutzung der oberen und unteren Wagenhalle der SSB zum Straßenbahnmuseum sowie der Neubau des Jugendhauses Bad Cannstatt mit einem Jugendhotel und der Geschäftsstelle der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft.

Für die weitere Vorbereitung der Sanierung und für die Vergütung von Beauftragten werden 0,44 Mio. € bereitgestellt.

Das Sanierungsverfahren Bad Cannstatt 19 -Veielbrunnen West- wurde im Programmjahr 2005 in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West (SUW)“ mit einem Förderrahmen von 3,33 Mio. € aufgenommen. Durch Aufstockungen beläuft sich der aktuelle Förderrahmen auf 10,77 Mio. €. Dieser resultiert aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 14,67 Mio. € und gegenzurechnenden Einnahmen in Höhe von 3,90 Mio. €. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2020 bereit.


Sanierung Bad Cannstatt 19 -Veielbrunnen West-
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB


Zuwendungs-fähige
Gesamtkosten



T€
Bisher angefallene und geförderte Kosten


T€
Kosten im Programmjahr 2016



T€
Kosten bis zum Ende der Sanierung

T€
Ausgaben
Vorbereitende
Untersuchungen
Weitere Vorbereitung der Sanierung
300
47
10
243
Grunderwerb
3.730
3.730
Ordnungsmaßnahmen
4.241
3.728
513
Baumaßnahmen
6.261
6.224
37
Sonstige Maßnahmen
Vergütung
135
39
20
76
Summe der
Ausgaben
14.667
13.768
67
832
Einnahmen
Grundstückserlöse
3.000
64
2.936
Darlehensrückflüsse
Sonstige Einnahmen
Ausgleichsbeträge
900
18
882
Summe der
Einnahmen
3.900
82
3.818
Saldo
Ausgaben –
Einnahmen
10.767
13.686
67
-2.986




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