Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
89/2024
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 21.03.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht th
Betreff: Ausschreibung des Bauplatzes Q11
im Baugebiet NeckarPark in Stuttgart-Bad Cannstatt
(IBA 2027-Netz-Projekt)

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 23.02.204, öffentlich, Nr. 22
Ergebnis: ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 27.02.2024, öffentlich, Nr. 51
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Gemeinderat vom 07.03.2024, öffentlich, Nr. 30
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 15.03.2024, öffentlich, Nr. 46
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit Maßgabe (die Vergabe ist gem. den Kriterien der GRDrs 146/2021 Neufassung durchzuführen)


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 21.02.2024, GRDrs 89/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Ausschreibung des noch zu bildenden städtischen Quartiers
Q11 Emy-Gordon-Straße mit ca. 50 a 59 m²

abgehend von dem unbebauten städtischen Grundstück der
Gemarkung Stuttgart-Bad Cannstatt
Flst. 2997/4 Hanna-Henning-Straße, Benzstraße -: 06 ha 35 a 06 m²

ausschließlich an
Mitglieder des "Bündnis für Wohnen",

auf Grundlage des beigefügten Exposés wahlweise

a) im Wege des Erbbaurechts mit jährlichem Erbbauzins in Höhe von 161.823,54 EUR

(nachrichtlich: unter Zugrundelegung einer Grundstücksverbilligung von bis zu 45 % für die geförderten Sozialmietwohnungen (SMW))

alternativ

b) zum Kauf zu einem vorläufigen Kaufpreis von insgesamt 8.515.182,85 EUR

(nachrichtlich: beitragsfreier Bodenwert/Verkehrswert für das Quartier 10.814.302 EUR abzüglich einer vorläufigen Grundstücksverbilligung in Höhe von 2.299.119,15 EUR für den Grundstücksanteil der SMW aus dem anteiligen
Bodenwert)
wird zugestimmt.

2. Der gemäß Grundsatzvorlage GRDrs 477/2020 zur Entwicklung des NeckarParks vorgesehenen Bebauung des Quartiers

Q11: insgesamt ca. 106 Wohneinheiten (WE), davon ca. 70 SMW gefördert und ca. 36 WE frei finanziert (hier aufgrund des geänderten Wohnungsschlüssels nach oben etwas abweichend zur GRDrs 477/2020) (Wohnanteil ca. 90 %) sowie einer KITA mit drei Gruppen und ca. 45 Kindern auf Baulos A

wird zugestimmt.

3. Der Entwicklung von Quartier Q11 (Bauplatz) zusammen mit dem Quartier Q11.1 (Bestandsgebäude Altes Zollamt) als Objekt für die IBA 2027 wird zugestimmt.

4. Über die endgültige Vergabe entscheidet der Gemeinderat auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses.


StR Rockenbauch (FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) erklärt, seine Fraktionsgemeinschaft sei grundsätzlich gegen den Verkauf von Grundstücken, so auch hier. Die Maßgabe aus dem Wirtschaftsausschuss ändere daran nichts, denn man glaube, "all unsere Zwecke kann man auch in Erbpacht verwirklichen". Folgerichtig beantragt er die Streichung der Beschlussantragsziffer 1 b.

Die Position seiner Fraktion legt StR Conzelmann (SPD) dar: Es sei richtig, dass der Bezirksbeirat Bad Cannstatt schon ganz früh zu Beginn des Verfahrens, als der NeckarPark auf den Weg gebracht wurde, den Wunsch geäußert hatte, nach Möglichkeit keine Grundstücke zu verkaufen, sondern sie in Erbpacht zu vergeben. In der weiteren Entwicklung habe der Rat auf Initiative der SPD den Beschluss zur Bodenpolitik auf den Weg gebracht und inzwischen auch verabschiedet. Dieser Grundsatzbeschluss zur Bodenpolitik sei der SPD-Gemeinderatsfraktion wichtig. Daraus gehe hervor, dass grundsätzlich in Erbpacht vergeben wird und nur in sehr besonderen Fällen ein Kaufrecht zugelassen wird. Daher könne man mit der Maßgabe, wie sie im WA beschlossen wurde, sehr gut leben und stimme der Vorlage damit gerne zu.


OB Dr. Nopper stellt zunächst den Streichungsantrag für die Beschlussantragsziffer 1 b zur Abstimmung und stellt fest, dass der Gemeinderat dies mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen ablehnt.

Er stellt anschließend die GRDrs 89/2024 mit der Maßgabe des WA (Die Vergabe ist gemäß den Kriterien der GRDrs 146/2021 Neufassung durchzuführen) zur Abstimmung. Er stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (6 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen) wie beantragt.

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